Auf dieser Seite präsentiert Ihnen die Technische Hochschule Wildau [FH] alle studienrelevanten Begriffe in einem übersichlichen Glossar. Von A, wie akademischer Grad, über M, wie Masterstudiengang, bis hin zu Z, wie Zulassungsvoraussetzung.
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S
Semester
Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Hochschulen
Semestergebühren
Die Semestergebühren setzten sich in der Regel aus einer Verwaltungsgebühr der Hochschule, dem Pflichtbeitrag zur Studierendenvertretung sowie dem Sozialbeitrag für das Studentenwerk zusammen. An der TH Wildau kommen noch die Kosten für das Semesterticket hinzu.
Semesterticket
Das Semesterticket ermöglicht die kostengünstige Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Gebiet Berlin/Brandenburg. Der Preis für das Semesterticket, das sechs Monate gilt und die kostenlose Mitnahme von Kindern, Gepäck, Fahrrad und Hund umfassen kann, ist Teil der Semestergebühren, die alle Studierenden zur Immatrikulation und Rückmeldung an ihre Hochschule überweisen müssen.
Semesterwochenstunden
Die Semesterwochenstunden (SWS) geben den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester an. Eine Semesterwochenstunde entspricht in der Regel einem Zeitaufwand von 45 Minuten.
Studentenwerke
Die Studentenwerke erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen. Die TH Wildau wird durch das Studentenwerk Potsdam versorgt.
Studienabschlüsse
siehe akademische Grade
Studienberatung
Die Allgemeine Studienberatung informiert Studienbewerber und Studenten über Studienmöglichkeiten sowie über Aufbau und Anforderungen der einzelnen Studiengänge und gibt inhaltlich orientierende Hinweise.
Studierendenausweis
Mit der Immatrikulation erhält jeder Studierende einen Studierendenausweis, der gleichzeitig Bibliotheksbenutzerausweis und Semesterticket ist.
Ebenso ermöglicht der Ausweis das bargeldlose Bezahlen an der Hochschule, beispielsweise in der Mensa.
Studierendenvertretung
Fachschaften, Studierendenrat und Studierendenparlament sind Ausdruck der studentischen Selbstverwaltung an der TH Wildau.
Studium ohne Abitur
Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung wird auch durch das Bestehen der Meisterprüfung oder den Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gemäß § 7 Abs. 2a der Handwerksordnung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf erbracht. Zum Studium in einem grundständigen Studiengang kann ebenfalls zugelassen werden, wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.