

Fördermöglichkeiten für Studierende
Kinderbetreuungszuschuss der TH Wildau [FH]
Die TH Wildau [FH] gewährt für Studierende mit betreuungsbedürftigen Kindern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, wenn außerhalb der Betreuungszeiten eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich wird (Abend, Wochenende).
Weitere Informationen zu der Richlinie zur Gewährung von Kinderbetreuungszuschüssen für Studierende mit Kindern finden Sie hier.
Härtefalldarlehn
Darlehnfonds des Studentenwerk Potsdam
Studierende, die sich unverschuldet in einer schwierigen finaziellen Situation befinden, können ein Härtefalldarlehn von bis zu 500 Euro beantragen. Die Bedürftigkeit ist im Einzelfall nachzuweisen. Besondere Umstände, die die Antragstellung rechtfertigen können sind, u.a. der vom Antragsteller nicht zu vertetende zeitweise Wegfall von BAföG-Zahlungen oder das Hinzutreten nichtplanbarer Aufwendungen aus Anlass einer Erkrankung.
Zur Finazierung des Studienabschlusses im Erststudium an staatlichen Hochschulen vergibt das Studentenwerk Potsdam ferner für den Zeitraum von maximal 12 Monaten ein Darlehn bis zu einem Betrag von 6.000 Euro. Das Darlehn ist auf Antrag erhältlich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Der Kreditbetrag ist bankenüblich -in der Regel durch Bestellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft- zu sichern. Die Darlehnsgewährung ist ausgeschlossen, wenn die notwendigen Studienaufwendungen durch Maßnahmen anderer Träger (Bildungskreidte etc.) getragen werden können.
Nähere Informationen zu dem Härtefalldarlehn finden Sie hier.
hochschulinterne Stiftung
Stiftung zur Förderung begabter und ausländischer Studierender an der TH Wildau (FH)
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, ausländische Studierende sowie besonders begabte Studierende finaziell zu unterstützen, da sie oftmals nur geringe Möglichkeiten auf staatliche Unterstützung haben.
Es können auch Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Studierende mit Kind) einen schriftlichen Antrag bei der TH Wildau (FH) stellen.
Bewerbungen sind an den Stiftungsvorstand über den Kanzler der TH Wildau zu richten.
Unterstützung der Landesstiftungen
Beihilfen zur Erstattung und Lebensführung durch die Landesstiftungen
In Berlin und Brandenburg gibt es Landesstiftungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Sie heißen "Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg" bzw. "Hilfe für die Familie - Sitftung des Landes Berlin". Wenn die gesetzlichen Leistungen ( z.B. Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, ALG II, Sozialhilfe) im Einzelfall nicht ausreichen, können die Stiftungen ergänzende Leistungen zur Verfügung stellen. Sie beinhalten für Schwangere in der Regel Geldmittel für folgende Dinge.
- Schwangerschaftsbekleidung
- Erstaustattung des Kindes, Kinderbett, Kinderwagen und Hochstuhl
- Ergänzung der Wohnungseinrichtung
- kurzzeitige, überbrückende Leistungen
Die Einkommensgrenzen betragen ab 01.07.2009:
- für den Haushaltsvorstand oder Alleinstehende: 1.795 Euro
- für Haushaltsangehörige bis zum vollendezen 6. Lebensjahr: 860 Euro
- für Hausahaltsangehörige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 1.004 Euro
- für Haushaltsangehörige ab Beginn des 15. Lebensjahr: 1.148 Euro
- für zusammenlebende Ehegatten und Lebendspartner jeweils: 1.292 Euro
In Einzelfällen können zur Überwindung besonderer Notlagen auch zwechgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehn oder Bürgschaften gewährt werden. Dies kann auch eine laufende Leistung zur Unterstützung der Lebensfürhrung beinhalten. Sie wird maximal für drei Jahre gewährt.
Nähere Informationen zu weiteren Leistungen und Förderungen finden Sie hier.
Allein mit Kind im Ausland studieren
Gerda Tschira Stipendium für alleinerziehende Mütter und Väter
Ein Aufenthalt im Ausland ist bei manchen Studiengängen für deren erfolgreichen Abschluss unerlässlich. Doch für alleinerziehende Mütter und Väter ist solch ein Auslandsaufenthalt häufig mit besonderen finanziellen Belastungen verbunden. Denn neben den eigenen Kosten müssen sie zusätzlich die Betreuungs- oder Unterrichtskosten ihrer Kinder tragen. Das Gerda Tschira Stipendium fördert Studierende der Naturwissenschaft, Mathematik oder Informatik, die alleinerziehend sind und einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren müssen.
Nähere Informationen zum Stipendium finden sie hier.
BAföG
Stipendien
Neben dem BAföG gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung bzw. -förderung, wie zum Beispiel die Finanzierung durch Stipendien oder Programmen. Hier werden 2 Möglichkeiten vorgestellt.
Finanzielle Unterstützung auf Darlehensbasis
Als eine ebenfalls in Erwägung zu ziehende Möglichkeit zur Finanzierung eines Studiums in Kombination mit einer bestehenden oder beginnenden Elternschaft ist ein Darlehen zu sehen. Allerdings sollte diese Möglichkeit erst am Schluss der Überlegungen stehen, denn Darlehen müssen mitsamt den anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden. Zwar gibt es hierbei zinsgünstige Angebote insbesondere von staatlich geförderter Seite, aber insgesamt fallen doch nicht unbeträchtliche Darlehensschulden an. Speziell zur Studienfinanzierung lassen sich folgende Darlehenformen unterscheiden.
Studierendenkindergeld
Für Kinder, die ab dem 1. März 2008 im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Potsdam - also auch an der TH-Wildau - geboren werden, zahlt das Studentenwerk Potsdam den Eltern einmalig 100,00 €. Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks oder auf formlosen Antrag an das Studentenwerk Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 4, 14467 Potsdam. Hierbei muss unbedingt die Bankverbindung angegeben werden.
Kindergeld
Ab dem 01.01.2010 wurde der Kindergeldsatz angehoben. Für das erste und zweite Kind wird jetzt 184,00 € gezahlt; für das dritte 190,00 € und ab dem vierten Kind 215,00 €.
Wohngeld
Insbesondere bei Alleinverdienenden oder Alleinerziehenden kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser besteht jedoch i. d. R. nicht, wenn kein BAföG-Anspruch besteht. Der staatliche Zuschuss kann sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Wohnung bei der Wohngeldstelle im Bezirksamt oder bei der Stadt oder Gemeinde beantragen.
Gebührenbefreiung und Sozialtarife
Neben den Vergünstigungen, die der Studierendenstatus vor allem für die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen bietet, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, um als Student/in Ermäßigungen zu bekommen. Zwei dieser Möglichkeiten, die insbesondere für Studierende mit Kindern wichtig sein können, werden im Folgenden kurz dargestellt.
Weitere mögliche Zuschüsse
Nicht wenige öffentliche oder gemeinnützige Institutionen und Organisationen sehen sich der Förderung von Familien oder Alleinerziehenden verpflichtet. Die gilt insbesondere für die unterschiedlichen Familienverbände, die neben Kultur- und Bildungsangeboten auch soziale und z. T. auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten anbieten, so z.B. die Folgenden.
Jobben
Viele Studierende müssen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Meist geschieht dies in Form einer "geringfügigen Beschäftigung". Diese Jobs setzen in der Regel eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung voraus und sind – bis auf die Arbeitgeberpauschale zur gesetzlichen Rentenversicherung – sozialabgabenfrei. Im Folgenden werden einige Möglichkeiten aufgezeigt, solche Jobangebote zu finden.
Sparmöglichkeiten
Insbesondere für Familien kann es sinnvoll sein, Verträge durchzusehen und zu überlegen, welche durch Günstigere abgelöst werden könnten. Zum Beispiel bieten einige Stromversorger günstigere Tarife für Familien an. Auch ein Wechsel des Telefon- und Internetanbieters oder das Organisieren von Mitfahrgelegenheiten kann sparen helfen.