Bewerbung für ein Studium

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerben können Sie sich ab Mai bis zum 15.07. des gleichen Jahres.


Bewerbungsformulare


Bewerbung für Bachelor/Master

Bitte wählen Sie eine Form der Bewerbung.

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Bewerbung für ein höheres Semester/Quereinsteiger

Bewerber für ein höheres Semester stellen bis zum 15.01. bzw. 15.06. den Antrag auf Einstieg in ein höheres Semester und auf Anerkennung von Studienleistungen mit Angabe der Stoffinhalte, des Studienvolumens, der erreichten Credits und der bisher erreichten Noten (Nachweis durch beglaubigte Kopien der bisherigen Hochschule). Der Antrag ist rechnergestützt auszufüllen und fristgerecht einzureichen.


Studienbewerber mit einem im Ausland erworbenen Schul-/Hochschulabschluss bewerben sich bitte bis 15.06. direkt über www.uni-assist.de. Nähere Informationen:

 


Bewerbung für Wildau Institute of Technology (WIT)

Das WIT bietet berufsbegleitende, kostenpflichtige Masterstudiengänge an. Informationen erfahren Sie unter unter www.wit-wildau.de.

Information zur Bewerbung / Online-Bewerbung


Nach Eingabe Ihrer Daten in die Online-Bewerbung wird Ihnen eine Bewerbernummer zugewiesen. Anschließend müssen Sie das Anschreiben „Anmeldung zur Bewerbung“ mit den für Sie zutreffenden Unterlagen ausdrucken und uns innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 15.07.) zusenden.

Ohne fristgerechten postalischen Eingang der „Anmeldung zur Bewerbung“ bzw. bei Bewerbung über den Immatrikulationsantrag kann Ihre Bewerbung nicht aktiviert werden, um im kommenden Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden.

Nach dem 15.07. erhalten Sie von uns einen Bescheid über Zulassung oder Ablehnung zum Studium.


Bei einer Zulassung ist dem Sachgebiet Studentische Angelegenheiten innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist unbedingt (unter Angabe Ihrer Bewerbernummer) mitzuteilen, ob der Studienplatz angenommen oder nicht angenommen wird.

Mit der Bewerbung sind fristgerecht die für Sie zutreffenden Unterlagen in der korrekten Form einzureichen (Bitte keine Schnellhefter, Sichthüllen, Mappen o. ä. verwenden!):

  • ein Passbild auf der Bewerbung fixiert (3 x 4 cm, kein kopiertes/gescanntes Foto)
  • Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung mit dem Nachweis der Durchschnittsnote
  • Versicherungsbescheinigung und Meldeformulare einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei privater Krankenversicherung Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (entfällt bei berufsbegleitendem Studium)
  • ggf. amtlich beglaubigter Nachweis einer Ausbildung (Prüfungszeugnis und Berufsschulabschlusszeugnis)
  • ggf. amtlich beglaubigter Nachweis über einen bereits vorliegenden Hochschulabschluss
  • ggf. Exmatrikulationsbescheinigung aller Studienzeiten mit Angabe der Hochschulsemester
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule
  • für einen berufsbegleitenden Studiengang: beglaubigter Nachweis der Berufstätigkeit in Deutschland
  • ein adressierter und mit 0,58 € frankierter Briefumschlag für die Eingangsbestätigung sowe ein adressierter und mit 1,45 € frankierter Briefumschlag (A4) für die evtl. Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf des Auswahlverfahrens vernichtet


Bewerber nach §8 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz reichen zusätzlich ein (erbeten bis 15.06.):

  • beglaubigter Nachweis der bestandenen Meisterprüfung oder
  • beglaubigter Nachweis der mittleren Reife (Sekundarstufe I) und
  • beglaubigter Nachweis einer geeigneten abgeschlossen Berufsausbildung und
  • beglaubigter Nachweis einer mind. zweijährigen Berufserfahrung (Arbeitszeugnis)


Bewerber für Masterstudium reichen zusäzlich ein:

  • siehe Richtlinien des jeweiligen Studiengangs
  • beglaubigter Nachweis über den Bachelor- bzw. Diplomabschluss in dem jeweiligen oder ähnlichen Studiengang (Angabe der Durchschnittsnote) bzw.
  • Nacheis der bestätigten Durchschnittsnote bei noch nicht abgeschlossenem Studium Ihrer bisherigen Hochschule


Ausländische Bewerber reichen zusäzlich ein:

  • beglaubigter Nachweis der Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung, TestDaF)

 

Sonderanträge


Antrag auf Auswahl nach Härtegesichtpunkten
Stellen Sie diesen Antrag, prüfen Sie vorher genau:

Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Antrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.



Antrag auf Nachteilsausgleich
Stellen Sie diesen Antrag, prüfen Sie vorher genau:

Ein anerkannter Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche Gründe eines Studienbewerbers, die er nicht zu vertreten hat und die sich nachteilig auf seine Durchschnittsnote und/oder Wartezeit ausgewirkt hat.


Der Härtefallantrag bzw. der Antrag auf Nachteilsausgleich werden durch einen formlosen Antrag mit ausführlicher Begründung gestellt. Ein Sonderantrag muss unter Angabe Ihrer Bewerbernummer bis zum 15.06. gestellt werden. Die Bewerbernummer wird Ihnen nach erfolgreicher Online-Bewerbung zugewiesen. Er findet im Auswahlverfahren nur Berücksichtigung, wenn er durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. ärztliche Gutachten, Schulgutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen) begründet wird.


Bitte beachten Sie:
Bitte reichen Sie keine Unterlagen als Original ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Für eingesandte Originale wird keine Gewähr übernommen. Die Unterlagen verbleiben bei der Hochschule und werden mit Ausscheiden aus der Hochschule vernichtet. Daten für das Bewerbungs-/Zulassungsverfahren werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen bearbeitet und gelöscht.