Senat

Der Senat ist das zentrale Beschlussorgan der Hochschule. Er wählt den Präsidenten der Hochschule, erlässt Grundordnungen und sonstige zentralen Satzungen und entscheidet über Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professoren und Professorinnen. Der Senat beschäftigt sich mit Fragen der Strategie und der Entwicklung der TH Wildau [FH].

 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kollegialorgane bildet das Brandenburgische Hochschulgesetz in der seit 21. 12. 2008 in Kraft befindlichen Fassung. Die zentralen Organe definiert § 62, die Organe der Fachbereiche § 70. Die Zuständigkeiten der Kollegialorgane unterscheiden sich nicht wesentlich von den bisherigen. Auf die Übergangsregelung des § 89 betreffend Senat und Fachbereichsrat sei besonders hingewiesen, ebenso darauf, dass nach der neuen gesetzlichen Grundlage Bezeichnungen, Zusammensetzung sowie Zuständigkeiten der Kollegialorgane durch die Grundordnung eingeschränkt bzw. geändert werden können.

 

 

Sitzungstermine

Die Sitzungen finden, wenn nicht anders angegeben jeweils ab 15.45 Uhr im Senatsaal, Haus 13, zu den nachfolgend genannten Terminen, statt.

  • 25.03.2013
  • 29.04.2013
  • 10.06.2013

 

 

Dokumente des Senats

Wenn Sie einen gültigen Account an der TH Wildau haben, können Sie die Dokumente des Senats einsehen.

 

Zu den Dokumenten - nur für Hochschulangehörige, Login erforderlich