Familiengerechte Hochschule - Vereinbarkeit Beruf und Familie

  

Aktuelles für Mitarbeitende

 

Hier finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familienaufgaben aktuelle Tipps und Hinweise zu wichtigen Themen, nützlichen Fördermöglichkeiten und interessanten Veranstaltungen.  

 

 

 

Unterstützung der TH Wildau [FH]

 

Die TH Wildau [FH] gewährt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit betreuungsbedürftigen Kindern eine Unterstützumg, wenn dienstliche Erfordernisse (z.B. Dienstreisen) oder Weiterbildungsmaßnahmen eine zusätzliche Kinderbetreuung (Abend, Wochenende) oder einen erhöhten familienbezogenen Aufwand (z.B. Reisekosten)erfoderlich machen.

 

Informationen zur Verfahrensweise finden Sie in der »Richtlinie zur Gewährung von Unterstützungen für Mitarbeiter/innen mit Kindern«.

 

 

Neu: Familienpass Brandenburg 2011/2012

 

Auch in diesem Jahr wird im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) des Landes Brandenburg ein »Familienpass Brandenburg 2011/2012« angeboten. Der Pass richtet sich an Brandenburger Familien und ermöglicht familienfreundliche Ermäßigungen bei rund 530 Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen in Brandenburg (und Berlin). Der Pass gilt für die gesamte Familie ein ganzes Schuljahr lang (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012). 

 

Informationen zu den Einrichtungen, die Familienrabatte anbieten, und eine Suchabfrage nach Landkreisen, Städten oder Themen erhalten Sie auf der Website zum »Familienpass Brandenburg 2011/2012«.

 

Der Familienpass Brandenburg kostet regulär im Handel 5 Euro. Für Mitglieder der TH Wildau [FH] besteht die Möglichkeit, den Familienpass für 3 Euro zu erwerben. Anfragen dazu richten Sie bitte per E-Mail an das unserer Hochschule.

 

 

 

Urlaub geplant und nur wenig Geld in der Familienkasse? 

 

Ein Antrag auf Zuschuss zur Familienerholung bei SHIA e.V. kann helfen

 

Der SHIA-Landesverband Brandenburg kann auch im Jahr 2010 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Zuschüsse zur Familienerholung an Familien mit geringem Einkommen vergeben.

 

Bereits seit 1993 fördert das Ministerium Familien mit diesen Zuschüssen.

 

In Abhängigkeit von Familieneinkommen können Zuschüsse in Höhe von 5,20 Euro, 6,70 Euro und 7,70 Euro pro Tag und Person an einkommensschwache Familien gezahlt werden. Gefördert werden höhstens 14 Urlaubstage. Wichitg ist, dass der Antrag vor Reiseantritt gestellt wird. Das Reiseziel muss in Deutschland liegen, in Ausnahmefällen werden aber auch Reisen nach Polen und in CR gefördert.

 

Anträge sind in der Geschäftsstelle der SHIA-Landesverbandes Brandenburg e.V. in Königs Wusterhausen, Bahnhofstr. 4, oder hier als Download erhältlich. Unter der Tel. Nr. 03375/294752 gibt es weitere Informationen zu diesen Zuschüssen. In der SHIA-Geschäftsstelle kann auch aus einer Auswahl an preisgünstigen Ferienunterkünften ausgewählt werden.

 

  

 

Pflege-Charta 

 

Neue »Servicestelle Pflege-Charta«

 

Mit der »Pflege-Charta« soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucher/innen gestärkt werden. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet sie einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität von Pflegeleistungen. Einrichtungen oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der »Pflege-Charta« messen. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) eingerichtete »Servicestelle Pflege-Charta« bietet unter der Rufnummer 0180-222 00 22 (3 Cent pro Anruf aus dem Festnetz; max. 42 Cent aus dem Mobilfunknetz) Informationen und Antworten zum Thema.

Nähere Informationen zur »Servicestelle Pflege-Charta« finden Sie auch hier.

 

 

Pflege

 

Bundesfamilienministerium plant neue Familienpflegezeit

 

Nach den Plänen des Ministeriums sollen Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen einen Anspruch auf zwei Jahre Pflegezeit bekommen. Die pflegenden Personen können in dieser Zeit ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und erhalten 75 Prozent des Gehalts. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, bis ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

ArbeitnehmerInnen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen, sollen verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen, die einspringt, wenn sie nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod den Lohnvorschuss nicht zurückzahlen können. Die Police soll je nach Alter bis zu zehn Euro im Monat kosten.

Weitere Informationen zur geplanten Familienpflegezeit sind im BMFSFJ-Magazin »ImFokus« und auf der Website des BMFSFJ zu finden.  

 

 

Arbeitszeit 

 

Neue Gleitzeitvereinbarung

 

Seit Mitte März 2010 gibt es eine neue Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit an der TH Wildau. Ziel der neuen Vereinbarung ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sowohl den besonderen Anforderungen der Hochschule als auch den individuellen Wünschen und Bedarfen der Mitarbeiter/innen Rechung trägt. Dabei geht es ausdrücklich auch um eine weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies entspricht dem Selbstverständnis der TH Wildau als familiengerechter und damit auch mitarbeiter/innenorientierter Hochschule. Den Text der Dienstvereinbarung können Sie hier [PDF, 64 KB] nachlesen.

 

 

 

Vermittlungsdienste

 

Elternservice der AWO und der PME

 

Das Portal des ElternService AWO GmbH bietet Unternehmen und deren Beschäftigten, Familien und Erziehungsberechtigten sowie allen Interessierten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Eine weitere Adresse ist der Familienservice der PME.

 

 

Studie

 

Eltern wollen Zeit für Job und Familie

 

Dem Familienmonitor des Instituts für Demoskopie Allensbach zu Folge ist das Thema Beruf und Familie den Beschäftigten stark ins Bewusstsein gerückt. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums fand das Institut heraus, dass 56 % der erwerbslosen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren gern berufstätig wären und sich 65 % der Beschäftigten eine verstärkte Ganztagsbetreuung, sowie 79 % sich flexiblere Arbeitszeiten, mehr Teilzeitangebote und eine betriebliche Kinderbetreuung wünschen. Hier können Sie dazu mehr lesen.

 

 

Arbeitsbefreiungen

 

Pflegereform zum 01.07.2008 in Kraft getreten

 

Beschäftigte, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit in Anspruch nehmen. Die Beschäftigten sind während dieser Zeit sozial abgesichert. Daneben soll es für akute Fälle bis zu zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub geben.

 

Die Reform sieht außerdem vor, die Infrastruktur für Pflege zu verbessern. So sollen beispielsweise in jedem Stadtviertel sogenannte Pflegestützpunkte geschaffen werden, in denen man sich umfassend informieren kann und zu diesem Thema kompetent beraten wird.

 

 

Arbeitszeit

 

Seit Januar 2008 Gleitzeit an der Technischen Hochschule Wildau [FH]

 

An der TH Wildau wurde im Januar 2008 eine gleitende Arbeitszeit eingeführt. Als Kernarbeitszeit gilt die Zeit zwischen 9:00 und 15:00 Uhr. Während dieser Zeit müssen die Mitarbeiter/innen anwesend sein. Die Zeit davor und danach kann individuell flexibel für den Beginn und das Ende der eigenen Arbeitszeit genutzt werden. Die geleistete Arbeitszeit wird elektronisch anhand der Mitarbeiter/innenkarte erfasst und auf ein Arbeitszeitkonto gebucht. Der Ausgleich des Arbeitszeitkontos erfolgt grundsätzlich im Kalendermonat. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Arbeitszeitguthaben aber auch in den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Mit Zustimmung des Vorgesetzten können jährlich bis zu acht Gleittage, jedoch maximal drei pro Quartal,  für den Ausgleich von Arbeitszeithaben frei gewählt werden.  Den Mitarbeiter/innen wird dadurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht.