




Kinderbetreuung »Campus-Zwerge«
Welche Kosten entstehen?
Im ersten Schritt ist es wichtig einen Rechtsanspruch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu erwirken und somit einen "KiTa-Guschein" zu erhalten. Besteht ein Rechtsanspruch, übernimmt das Jugendamt den Hauptteil der Kosten für die Betreuung des Kindes.
Die studierenden bzw. erwerbstätigen Eltern müssen dann lediglich einen Zuschuss und das Essensgeld für ihre betreuten Kinder tragen. Die Höhe der von Ihnen zu tragenden Kosten richten sich nach dem Haushalteinkommen.
Ansprechpartner sind für Berlin sind die Jugendämter der jeweiligen Bezirke, im Land Brandenburg die Jugendämter der jeweiligen Kreise.
Broschüren mit nützlichen Informationen zur Kinderbetreuung in Berlin und Brandenburg sowie erforderliche Formulare zur Beantragung der Kinderbetreuung sind im virtuellen »Info- und Formularcenter« auf der E-Learning-Plattform "learn@wildau" zu finden:


