Visum & Aufenthaltstitel
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Visum & Aufenthaltstitel

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Als Austausch- oder Vollzeitstudierender aus einem Land, welches kein Mitglied der Europäischen Union ist, benötigen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Sie müssen ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragen, da jedes deutsche Visum an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden ist.

Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum ein, da dies in Deutschland nicht zu einer Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann!

Beantragung eines EinreisevisumsBereich öffnenBereich schließen

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie:

  • Ihren Reisepass
  • den Zulassungsbescheid der Hochschule bzw. eine Bewerbungsbestätigung
  • einen Nachweis zur Studienfinanzierung

Achtung: die Ausstellung des Visums kann mehrere Monate dauern. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei einem deutschen Konsulat / der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes über weitere Formalitäten und beantragen Sie ihr Visum so früh wie möglich!

Wenn Sie bereits eine Zulassung zum Studium erhalten haben, so können Sie ein Studentenvisum beantragen. An der TH Wildau werden die Zulassungsbescheide in der Regel Anfang August ausgestellt.

Es kann auch ein Studienbewerbervisum beantragt werden. Dafür müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass Sie sich bereits an unserer Hochschule beworben haben.

Die Gültigkeitsdauer des Visums beträgt drei Monate, danach wird es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Dafür ist die Ausländerbehörde am Wohnort zuständig, in Ihrem Falle regelmäßig die Ausländerbehörden Königs Wusterhausen oder Berlin. Auch hierbei werden Sie von uns unterstützt.

FinanzierungsnachweisBereich öffnenBereich schließen

Für den Erhalt eines Visums oder Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in der Lage sind, mindestens den Lebensunterhalt des ersten Jahres ihres Studiums zu finanzieren.

Der minimal nötige Deckungsbetrag Ihrer monatlichen Lebenshaltungskosten wird von deutschen Gesetz derzeit auf 863 EUR/Monat festgelegt.

Die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten können Sie auf verschiedene Arten nachweisen:

  • Sperrkonto: Der für Ihren gesamten Aufenthalt (6-12 Monate) nötige Betrag wird auf ein Konto eingezahlt. Hiervon kann maximal monatlich eine vorher festgesetzte Summe abgehoben werden, was gewährleistet, dass Ihre Lebenshaltungskosten hinreichend gedeckt sind.
  • Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Bürgschaft, in der sich bpsw. Ihre Eltern gegenüber der Botschaft verpflichten, Ihre monatlichen Ausgaben in Deutschland zu übernehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den deutschen Vertretungen in Ihrem Heimatland auf, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Stipendium: Sie erhalten ein Stipendium und können damit Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland ganz oder teilweise decken.

Wir empfehlen Ihnen, Sich unbedingt bei der deutschen Botschaft / dem Konsulat in Ihrem Heimat zu erkundigen, welchen Nachweis Sie erbringen müssen!

Verlängerung Ihres Visums = Erteilung einer AufenthaltsgenehmigungBereich öffnenBereich schließen

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland wird Ihr Visum von der hiesigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsgenehmigung (= Langzeitvisum) umgewandelt. Für die Beantragung dieser benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule

  • Anmeldung bei der Meldebehörde

  • Mietvertrag

  • Finanzierungsnachweis

  • Gültige Krankenversicherung

  • Biometrisches Passbild

Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Studium finanzieren können.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ebenso wie das Visum zweckgebunden. Internationale Studierende beantragen eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium oder für einen Sprachkurs bzw. für die Studienvorbereitung. Der Aufenthaltszweck bestimmt, in welchem Rahmen Sie eine Arbeitstätigkeit aufnehmen dürfen! Studierende in vorbereitenden Sprachkursen dürfen nur während der Ferien arbeiten.

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für bis zu zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden.

Denken Sie bitte daran eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis bei der Hochschule einzureichen.

AusländerbehördenBereich öffnenBereich schließen

Ausländerbehörde in Königs Wusterhausen

Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 26 2106

Zur Terminvereinbarung der Ausländerbehörde in Königs Wusterhausen.

 

Ausländerbehörde in Berlin

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Tel.: 030 90869 0

Zur Terminvereinbarung der Ausländerbehörde in Berlin.