Jeder Studierende, der alle Prüfungsleistungen des ersten bis dritten Semesters erfolgreich abgelegt hat, hat im vierten Semester eine Masterarbeit anzufertigen. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für die Anfertigung der Masterthesis. Die Details sind im entsprechenden Paragraphen "Ausgabe und Bearbeitungszeit der Masterthesis" der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges festgelegt.
- Das Thema der Masterthesis und der Betreuer der Arbeit sowie der zweite Gutachter werden durch den Kandidaten zu Beginn des 4. Semesters dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs zur Bestätigung vorgeschlagen.
- Die Masterthesis kann in Absprache mit dem Betreuer in Englisch erbracht werden. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Wird die Arbeit in Deutsch erbracht, ist ein Abstract mit Title in englischer Sprache beizufügen.
- Die Bearbeitungszeit für die Masterthesis beträgt 18 Wochen. Durch die zeitliche Anordnung der Module im Studienplan ist sichergestellt, dass dem Studierenden der entsprechende zeitliche Freiraum für die Anfertigung der Arbeit zur Verfügung steht.
- Die Masterthesis ist fristgemäß einzureichen und wird dann von zwei Gutachtern bewertet. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens und einer mündlichen Verteidigung. Die Verteidigung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
- Ist die Note für die Masterthesis "nicht ausreichend" oder wurde die Arbeit verspätet eingereicht, gilt die Masterthesis als nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden. Dies muss spätestens innerhalb eines Jahres geschehen.
Zeitablauf Masterarbeit [PDF, 84 KB]
Antworten auf wichtige Fragen zur Bachelor- und Masterarbeit [PDF, 12 KB]
Anmeldung Thema Abschlussarbeit [PDF, 156 KB]
Erfassung der Absolventinnen und Absolventen / WVR (Alumni-Fragebogen)