Informationen für internationale Studienbewerber/innen

 

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr gesamtes Studium an der TH Wildau zu absolvieren, finden Sie auf dieser Seite wichtige Hinweise zu Voraussetzungen für ein Studium an der TH Wildau sowie zum Bewerbungsverfahren

 

Überblick

 

 

Allgemeine Bestimmungen

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr gesamtes Studium an der TH Wildau zu absolvieren, benötigen Sie ebenso wie deutsche Bewerber eine hier anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung mit dem deutschen Abitur vergleichbar, können Sie sich in der Regel direkt um einen Studienplatz bewerben.

 

Bitte bedenken Sie, dass die Vorlesungen und Seminare an der TH Wildau fast ausschließlich auf Deutsch stattfinden. Aus diesem Grund müssen Sie in Ihrer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

 

Sollten Sie aufgrund Ihres Abschlusses im Heimatland nur zu bestimmten Studienfächern zugelassen werden, so gilt dies auch für das Studium in Deutschland.

 

Die Immatrikulation zum ersten Fachsemester ist an der TH Wildau nur zum Wintersemester möglich. Der Antrag sowie die einzureichenden Nachweise müssen bei der TH Wildau bzw. bei ASSIST spätestens am 15. Juni für das kommende Wintersemester eingegangen sein.

 

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Zugang mit Feststellungsprüfung

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht mit dem deutschen Abitur vergleichbar, müssen Sie eine so genannte Feststellungsprüfung bestehen, um sich für das gewünschte Studienfach bewerben zu können. In einem einjährigen Kurs an einem Studienkolleg werden Sie auf diese Prüfung vorbereitet.

 

Haben Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich absolviert, oder befinden Sie sich gerade in der Vorbereitung auf die Prüfung, dann reichen Sie Ihre Bewerbung direkt bei der TH Wildau ein.

 

Technischen Hochschule Wildau [FH]
SG Studentische Angelegenheiten
Bahnhofstraße
D-15745 Wildau, Germany

 

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Zugang ohne Feststellungspüfung

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung mit dem deutschen Abitur vergleichbar, dann müssen Sie kein Studienkolleg besuchen und keine Feststellungsprüfung ablegen. Sie richten Ihre Bewerbung in diesem Fall direkt an ASSIST.

 

Technischen Hochschule Wildau [FH]
c/o ASSIST e. V.
Helmholtzstraße 2-9
D-10587 Berlin, Germany

 

Weitere Informationen:

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Bewerbungsunterlagen

Zur Bewerbung müssen Sie den Immatrikulationsantrag (S. 1-2) und den Erhebungsbogen (S. 3-6) auf Deutsch ausfüllen und folgende Dokumente mit deutschen Übersetzungen beifügen:

Bitte reichen Sie keine Originale Ihrer Zeugnisse sondern amtlich beglaubigte Kopien ein. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei Botschaften, Konsulaten, Ordnungsämtern, Notariaten und Universitäten.

Für eine offizielle beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente können Sie "German Translations for Students" besuchen.

 

Die Immatrikulation zum ersten Fachsemester ist an der TH Wildau nur zum Wintersemester möglich. Der Antrag sowie die einzureichenden Nachweise müssen bei der TH Wildau bzw. bei ASSIST spätestens am 15. Juni für das kommende Wintersemester eingegangen sein.

 

 

 

Bewerbungsformulare:

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Länderhinweise

Für Studienbewerber aus der Volksrepublik China (mit Ausnahme von Hong Kong und Macao) sowie für Studienbewerber aus der Republik Indien, der Mongolischen Volksrepublik und der Republik Vietnam gelten zusätzliche Anforderungen.

 

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Studienbewerber aus China (Ausnahme: Hong Kong und Macao)

Zusätzlich einzureichende Unterlagen sind:

Studienbewerber aus China (mit Ausnahme von Hong Kong und Macao) erhalten nähere Informationen von der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft in Peking:

 

Akademische Prüfstelle Peking
Chaoyang District, Dongsanhuan Beilu 8
Landmark Tower 2, Office 0311
100004 Beijing
VR China

 

 


Tel.: 0086-10-659 071 38
Fax: 0086-10-659 071 40

 

Weitere Informationen:

Studienbewerber aus Indien

Als zusätzliche Anforderung gilt, dass die Beglaubigung der Zeugniskopien durch die das Zeugnisoriginal ausstellenden Einrichtung bzw. Hochschule oder von einer deutschen Behörde erfolgen muss.

 

Studienbewerber aus der Mongolei und Vietnam

 

Zusätzlich einzureichende Unterlagen sind:

 

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