FAQ's Chipkarte

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Wo und was kann ich mit der Chipkarte bezahlen

In folgenden Bereichen wurde die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung eingerichtet:

Servicestelle Semesterticket/Zahlstelle, Haus 13 Raum 139 (in Betrieb seit 25.09.2007)

  • u.a. private Telefonkosten (nur für Mitarbeiter), Gebühren für Internetzugang Studentenwohnheim, Gebühren für Bescheinigungen und Beglaubigungen bargeldlos bezahlbar

Kopierwerkstatt, Haus 13 Raum 013 (in Betrieb seit 11.01.2008)

  • alle Artikel und Leistungen der Kopierwerkstatt für Mitarbeiter bargeldlos bezahlbar

Bibliothek, Halle 10 (in Betrieb seit 25.09.2007)

  • u.a. Leihfristüberschreitungsgebühren, Säumnisgebühren, Beschädigungen an Leihexemplaren sowie Kaufexemplare bargeldlos bezahlbar

alle Kopierer in den Flurbereichen (in Betrieb seit 25.09.2007-28.11.2007)

  • Ersatz der Magnetstreifenkarte durch die Chipkarte (seit 01.09.2008)

Cafeteria Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)

  • sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar

Mensa Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)

  • sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar
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Wo und wie kann ich meine Chipkarte aufladen

Die Karten können mit Euroscheinen (5 Euro bis 50 Euro) an folgenden Punkten aufgewertet werden :

  1. im Eingangsbereich Mensa Halle 10, gegenüber des großen Bildschirms (in Betrieb seit 03.09.2007)
  2. im Eingangsbereich Haus 13 (in Betrieb seit 09.01.2008).
  3. im Kopierraum Bibliothek, Halle 10 (in Betrieb seit 12.09.2007).

Die Aufwertung an den Bargeldaufwertern erfolgt in 2 Schritten:

  • Geben Sie zuerst Ihre Karte ein (linke Seite)
  • Führen Sie im zweiten Schritt die Banknote ein (rechte Seite)
  • Entfernen Sie keinesfalls die Chipkarte, solange der Aufwertvorgang nicht abgeschlossen ist!

Eine Aufwertung an den Kassen der Mensa und der Cafeteria ist möglich, eine Aufwertung an den Kassen der TFH Wildau dagegen nicht.

Hinweise:

  • Nach jedem Geldschein muss die Karte entnommen werden, bevor erneut aufgewertet werden kann.
  • Wird die Karte während des Aufwertevorgangs zu früh entfernt, wird möglicherweise auf Ihrer Karte das eingezahlte Geld nicht gutgeschrieben. Dieser fehlerhafte Vorgang kann anschließend - laut Aussage des Studentenwerk Potsdam, dass für alle Bargeldaufwerter verantwortlich ist - nicht nachvollzogen werden!
  • Die maximale Aufladung an den Bargeldaufwertern beträgt 150 Euro.

Die Bargeldaufwerter sind nicht für Hartgeld vorgesehen.

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Ich habe meine Chipkarte verloren / Meine Chipkarte ist defekt

Bei Verlust oder Defekt einer Chipkarte ist - im Gegensatz zur Praxis an vielen anderen Universitäten und Hochschulen - eine Rückerstattung der Restbeträge auf eine neue Chipkarte möglich.

Um Ihre verlorene Karte sperren zu lassen bzw. eine defekte Karte zu ersetzen und eine Rückerstattung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust/Defekt Ihrer Karte im Haus 13, Raum 139 (Servicepunkt Semesterticket). Fernstudenten wenden sich an Samstagen bei Herrn Noch im Haus 13, Raum 027. Mitarbeiter wenden sich an die Personalstelle.
  • Lassen Sie sich eine neue Chipkarte erstellen. Achtung: bei Verlust wird laut Gebührenordnung der TH Wildau eine Gebühr für die Ausstellung der Ersatzchipkarte erhoben!
  • Anschließend werden die Daten zum Studentenwerk Potsdam übertragen und dort bearbeitet. Die Bearbeitungszeit der Rückerstattung beträgt in der Regel einen Werktag.
  • Frühestens am nächsten Werktag können Sie sich an einer Kasse der Mensa Ihre neue Chipkarte mit dem letzten Guthaben der alten Karte aufwerten lassen.

Beachten Sie daher, dass die Sperrung der Chipkarte - und damit des Guthabens, das an diese Karte gebunden ist - erst ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, an dem Sie den Verlust der Chipkarte im Servicepunkt Semesterticket gemeldet haben und Ihnen eine neue Chipkarte ausgestellt wird. Mit allen bis dahin getätigten Transaktionen wird Ihr Guthaben weiter belastet. Defekte Chipkarten sind davon natürlich nicht betroffen.

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Kann ich an den Kopierern mit meiner Chipkarte bezahlen? Was wird mit meiner alten Kopierkarte?

Alte Kopierkarten werden weder ausgegeben noch ist eine Aufwertung möglich.

 

Hinweise:

  • Warten Sie unbedingt so lange, bis der Bezahlvorgang mit der Karte abgeschlossen ist!
    Versuchen Sie nicht diese gewaltsam aus dem Gerät zu ziehen, da die Börse der Karte sonst vorübergehend gelöscht wird! Wenn dies der Fall ist, lesen sie bitte hier.
  • Stecken Sie nie eine Chipkarte und eine alte Kopierkarte gleichzeitig in die Lesegeräte, da Kopien sonst von beiden Karten gleichzeitig abgebucht werden.
  • Benutzen Sie bitte das richtige Lesegerät für Ihre Karte!
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Kann ich (als Mitarbeiter) auch in Zukunft Kopierkontingente erhalten?

Ja, die Chipkarte besitzt eine Kontingent-Funktion. Für nähere Informationen zur Freischaltung und Aufwertung der Kontingent auf Ihren Karten, wenden Sie sich bitte an die Zahlstelle (Haus 13 Raum 139).

Nach der Freischaltung der Funktion führen Sie einfach Ihre Karte in das Chipkartenlesegerät ein. Auf dem Display erscheint (statt des Werts der Geldbörse) "Konti.=" und die Anzahl (nicht der Wert) der zur Verfügung stehenden Kopien. Nun können Sie - wie bisher - das Kontingent abkopieren.

Um eine Kopie, die aus der privaten Börse bezahlt werden soll, zu erstellen, betätigen Sie vor dem Einführen der Karte die "ENTER"-Taste. Im Display erscheint in der 2. Zeile "Privatkopie". Nun können Sie Ihre Karte einführen - und wie gewohnt kopieren.

Hinweis: Die (private) Börse und das Kontingent sind auf der Chipkarte getrennt gespeichert. Alle Kassen (der TFH Wildau und des Studentenwerks) greifen ausschließlich auf die Börse zu - das Kontingent kann daher nur an den Kopierern genutzt werden.

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Karte verloren

Die Karte wurde als verloren gemeldet und es wurde eine neue Karte erstellt oder der Besitzer ist exmatrikuliert. Sollten Sie exmatrikuliert sein, können Sie sich nur noch Ihr Guthaben auszahlen lassen.

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Fehler 620: Karte zu früh entfernt

Dieser Fehler wird angezeigt, nachdem Sie die Karte aus einem Kopierterminal herausziehen, ohne dass den Auswurfknopf gedrückt haben oder wenn die Karte vom Kartenleser einer Kasse während des Abbuchvorgangs entfernt wird. Stecken Sie die Karte sofort wieder in den Kopierterminal bzw. legen Sie diese wieder auf den Kartenleser der Kasse , warten 1-2 Sekunden und betätigen Sie den Auswurfknopf bzw. nehmen Sie die Karte vom Kartenleser, da sonst die Börse an allen Kassen, Bargeldaufwertern und Kopierern gesperrt ist!

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Fehler 448: Börse gesperrt

Lösung: Diese Meldung erscheint, wenn die Karte an einem Kopierer oder einer Kasse zu früh entfernt wurde - und zwar an einem anderen Gerät als das, an dem Sie diesen Fehler erhalten. Gehen Sie genau an den Kopierer oder an die Kasse, an dem Sie die Karte zu früh entnommen haben und führen Sie die Chipkarte dort in den Chipkartenleser ein / legen Sie die Chipkarte auf. Der Betrag wird anschließend wieder freigeschaltet.


Um herauszufinden, wo die Karte zu früh entfernt wurde, führen Sie diese z.B. in ein Kartenlesegerät eines Kopierers ein oder legen Sie diese auf das Lesegerät einer Kasse. Es erscheint in der ersten Zeile "Fehler 448". In der zweiten Zeile: "N5:". Die dahinterstehende Zahl ist die Nummer des Terminals in der Form: 2 oder 3stellige Zahl plus "/1". Achtung: Kassen der TH (Copypoint und Bibliothek) besitzen keine solche Nummer und können deshalb nicht zugeordnet werden! In diesem Fall erscheint hinter "N5:" beispielsweise "0/9".


Nummern der Kassen:
61: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
62: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
63: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
64: Kasse Cafeteria
Nummern der Bargeldaufwerter:
66: Mensa
67: Haus 13
71: Bibliothek
Nummern der Kopierterminals:
101: Haus 13 1.Obergeschoß
102: momentan nicht in Betrieb, in Haus 13 Raum 152 melden
103: Haus 15 Erdgeschoß
104: Halle 10 Bibliothek
105: Halle 14 Raum A214
106: Haus 100 1.Obergeschoß


Sollten die oben aufgeführten Maßnahmen diesen Fehler nicht beheben, ist ihre Börse möglicherweise permanent gesperrt.
Dies ist der Fall, wenn der ein Kopierterminal wegen des Fehler 480 permanent außer Funktion gesetzt war und die Liste der an diesem Gerät mit gesperrten Karten gelöscht wurde, um die Funktionstüchtigkeit des Kopierers wieder herzustellen.
Alle betroffenen Kartenbesitzer werden über die bevorstehende Löschung rechtzeitig per E-Mail an ihre TFH-Adresse informiert und erhalten die Möglichkeit, ihre Karte zu entsperren. Die Börse der Karten ist andernfalls nicht mehr nutzbar, die Funktionen an den Chipkartenterminals Haus 13 und Haus 15 (Bescheinigungsdruck, Semsesterticketaufdruck,...) sind dagegen noch möglich. Die Weiternutzung des Restguthabens ist dann nur noch durch die kostenpflichtige Ausstellung einer Ersatzchipkarte möglich!

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Fehler 480: Zu viele Einträge für Fehler 448 Karten im Gerät

Melden Sie diesen Fehler bitte mit Gerätestandort im Hochschulrechenzentrum.

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Fehler 403: Gültigkeit der Karte ist abgelaufen

Gehen Sie zu einem der Selbstbedienungsterminals und Verlängern Sie die Gültigkeit der Karte. (Menüpunkte: Karte » Gültigkeit drucken)

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Fehler 217 oder 218: Kartenlesefehler

Möglicherweise ist Ihre Chipkarte defekt. Testen Sie bitte das Funktionieren der Karte an einem anderen Gerät z.B. an einem anderen Kopierer oder an einem Selbstbedienungsterminal.

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Wie kann ich mein Guthaben auslesen?

Das aktuelle Guthaben Ihrer Karte können Sie sich jederzeit an allen Kassen (durch Auflegen der Karte auf den Chipkartenleser), Bargeldaufwertern (einfach durch Einführen der Karte), Kopierern (ebenfalls durch Einführen der Karte) anzeigen lassen.

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Wie bekomme ich mein Guthaben zurück?

Eine Auszahlung von Guthaben ist ausschließlich bei Exmatrikulation oder bei Ende des Arbeitsvertrages möglich. Zu diesem Tag wird die Karte gesperrt. Sie können sich dann am nächsten Werktag beim Mensaleiter das Guthaben auszahlen lassen.

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Wird mein Kaufverhalten aufgezeichnet? - Datenschutz

Das Studentenwerk Potsdam erhält zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Transaktionen nur Zugriff auf die Seriennummer der Karte, die Gruppenzugehörigkeit (Mitarbeiter oder Student wg. Rabbattierung) und die integrierte Börsenfunktion - und somit auf keinerlei personenbezogene Daten. Ein Zuordnung von Karte, Besitzer und Kaufverhalten ist also nicht möglich.

Die Zuordnung von einer Karte zum Besitzer ist nur im Falle der Rückerstattung oder Übertragung von Guthaben nötig - insofern diese vom Besitzer gewünscht wird. Die alte Karte und alle zugehörigen Buchungen werden anschließend aus dem System entfernt. Somit ist eine Zuordnung dann nicht mehr möglich.

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Bescheinigungen werden nicht gedruckt

Sollten Sie korrekterweise die Maustaste (und nicht die Enter-Taste) zum Wählen des Menüpunktes gedrückt haben und die Bescheinigung wird nicht gedruckt, melden Sie diesen Fehler bitte sofort im Haus 13 Raum 152. Vielen Dank!

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Falsche Aufdrucke von Gültigkeit und Semesterticket / fehlerhafter Aufdruck (Doppelter Aufdruck)

Gültigkeit und die Berechtigung für das Semesterticket werden aus der Datenbank des Immatrikulations- und Prüfungsamt abgerufen.

Die erste Zeile enthält immer das letzte, die zweite Zeile immer das aktuelle Semester, in dem Sie zurückgemeldet sind. Zurückgemeldet sind Sie dann, wenn Sie in der Rückmeldephase den fälligen Semesterbeitrag entrichtet haben. Dies ist immer vor dem eigentlichen Semesterbeginn der Fall. Den Zeitpunkt der Hochsetzung des Semesters erfahren Sie auf den Informationsseiten zur Rückmeldung des Immatrikulations- und Prüfungsamtes.

Wenn die Gültigkeit stimmt, aber das Semesterticket nicht aufgedruckt werden sollte, wenden Sie sich bitte den Servicepunkt Semesterticket (Haus 13, Raum 139).

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Semesterticket und Gültigkeit erneuern / Semesterticket löschen

Bitte stecken Sie Ihre Karte NICHT wie gewohnt in den Selbstbedienungsterminal.

 

Zum Drucken des Semestertickets verwenden Sie bitte die Validierungsstationen im Foyer von Haus 13 oder Haus 15.

 

Stecken Sie Ihre Karte in den dafür vorgesehenden Schlitz.

 

Die neue Gültigkeit und die Semestertickets werden nun auf den wiederbeschreibbaren Teil der Chipkarte gedruckt, ggf. sind nicht vorhandene Tickets ausge-x-t.

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Studienbescheinigung / Accountbrief drucken

Um die Studienbescheinigung bzw. den Accountbrief zu drucken, gehen Sie bitte an einen Selbstbediendungsterminal (Foyer Haus 13 oder Haus 15).

 

Die erste Anmeldung erfolgt mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Geburtsdatum. (mit vierstelliger Jahreszahl und ohne Punkte, Beispiel: 24121980)

 

Wenn Sie sich bereits Ihren Hochschulaccount (Accountbrief) ausgedruckt haben, können Sie Benutzername und Passwort zur Anmeldung verwenden.

 

Wählen Sie nun den entsprechenden Button auf dem Monitor.

 

 

Account     Bescheinigung

 

 

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