06.01.2004, Technische Fachhochschule Wildau
Auf der Grundlage der Satzung des Hochschulrechenzentrums (Amtliche Mitteilungen Nr. 6/2000 vom 18.04.2000) wird folgende Anweisung erlassen:
Zur Gewährleistung eines stabilen Server- und Netzbetriebes ist es erforderlich, Sicherheitsmaßnahmen, die einen Schutz vor äußeren und inneren Angriffen bieten sollen, campusweit durchzusetzen. Diese Maßnahmen können aber nur erfolgreich wirksam sein, wenn die Vorgaben des Hochschulrechenzentrums beachtet und nicht durch Nutzer der TFH bewusst oder unbewusst unterlaufen werden. Aus diesem Grund wird folgendes angewiesen:
- Es dürfen nur die vom Netzwerkadministrator des Hochschulrechenzentrums zugewiesenen Netzwerkdosen mit den dem Hochschulrechenzentrum gemeldeten Netzwerkgeräten (Rechner, Netzwerkdrucker), Betriebssystemen, Diensten und vorgegebenen Einstellungen (IP-Nummern usw.) betrieben werden. Das Umsetzen dieser Geräte auch innerhalb eines Raumes, Umzüge und Änderungen des Verantwortungsbereiches sind dem Netzwerkadministrator des Hochschulrechenzentrums mitzuteilen.
- Der Betrieb von TFH-fremden Rechnern (z.B. Notebookrechner) ist nur in dem dafür vorgesehenen Subnetz über WLAN oder an den für Notebookrechner gekennzeichneten Datendosen zulässig.
- Für den Betrieb von Funk-LAN-Geräten wie Access-Points ist ausschließlich das Hochschulrechenzentrum zuständig. Fremdgeräte und Geräte der Fachbereiche dürfen nur in Abstimmung mit dem Hochschulrechenzentrum betrieben werden.
- Der Betrieb von Netzwerkkomponenten im Campusnetz, die nicht durch das Hochschulrechenzentrum administriert werden, ist nicht zulässig.
- Alle am Campusnetz betriebenen Rechner sind durch Updates, Patches und Virenscanner auf den erforderlichen aktuellen Sicherheitslevel des Betriebssystems zu bringen und permanent zu warten. Verantwortlich hierfür ist der Nutzer bzw. zuständige Administrator.
- Für die externe Einwahl in Rechner des Campusnetzes über die Telefonanlage darf nur der zentrale Remote-Access-Server (03375-503-333) benutzt werden.
- Auf den Rechnern der TFH darf nur die vom Hochschulrechenzentrum registrierte Software unter Beachtung der gültigen Lizenzbestimmungen installiert und genutzt werden.
- Im Beschaffungsantrag für Software ist grundsätzlich der Rechner anzugeben, auf dem die Software installiert werden soll. Als Kennzeichnung des Rechners ist möglichst die Inventarnummer zu verwenden. Sollte diese noch nicht vorliegen, dann ist die Seriennummer des Rechners und die Auftragsnummer der Bestellung anzugeben. Anträge ohne diese Angaben können künftig durch das Hochschulrechenzentrum nicht mehr bearbeitet werden.
Leiter des Hochschulrechenzentrums