BAföG-Beauftragter: Studiengangsprecher der Studiengänge
Weitere Informationen zum BAföG
Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
Sie benötigen für das BAföG - Amt, in der Regel nach dem 4. Semester, eine Bescheinigung nach §48 BAföG durch den jeweils zuständigen BAföG-Beauftragten ihres Studienganges.
Hierzu füllen Sie bitte das Formblatt 5 aus und fügen eine Notenübersicht vom Prüfungsamt bei.
Für alle weiteren Hinweise stehen ihnen die Mitarbeiter des BAföG-Amtes zu den per Aushang angekündigten Sprechzeiten in der Bibliothek zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum BAföG: Studentenwerk Potsdam