
Der Personalrat der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde am 19. März 2013 neu gewählt. Die Wahl wurde vorzeitig notwendig, da die gesetzliche Mindestanzahl an Mitgliedern durch den Hochschulaustritt zweier Mitglieder unterschritten wurde. Die Amtsperiode des neuen akademischen Personalrats beträgt dadurch fünf Jahre bis zur nächsten regulären Wahl.
Antrag auf Vertretung in personellen Angelegenheiten
Das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG Bbg) sieht in personellen Angelegenheiten eine Vertretung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen durch den Personalrat nur auf Antrag der Beschäftigten vor (vgl. § 63 Abs. 2 PersVG Bbg). Darunter fallen alle das vertragliche Beschäftigungsverhältnis betreffende Sachverhalte wie z.B. Kündigung, Befristung, Verlängerung, Umsetzung, Eingruppierung etc.
Möchten Sie in diesen Angelegenheiten durch den Personalrat vertreten sein, dann bitten wir Sie, das entsprechende Antragsformular auszufüllen und in unser Postfach im Seiteneingang von Haus 13 abzugeben.
Ratgeber »Arbeitsplatz Hochschule und Forschung«
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat einen neuen Ratgeber zum »Arbeitsplatz Hochschule und Forschung« herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen und soll ihnen dabei helfen, ihre Rechte kennenzulernen und auch durchzusetzen.
Bin ich richtig eingruppiert? Darf ich in der Arbeitszeit promovieren? Kann mein Beschäftigungsverhältnis noch einmal verlängert werden? Auf wie viel Urlaub habe ich Anspruch? Unter welchen Voraussetzungen stehen mir Elternzeit und Elterngeld zu? Auf Fragen wie diese und viele anderen gibt der GEW-Ratgeber »Arbeitsplatz Hochschule und Forschung« Antworten.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
Umfrage zur Arbeitszeitgestaltung
Im Dezember 2011 führte der Personalrat der akademischen MitarbeiterInnen eine Online-Umfrage zur Arbeitszeitgestaltung durch. Es beteiligten sich knapp 60% der akademischen MitarbeiterInnen. Die Umfrageergebnisse können in Berichtsform nachgelesen werden.
Bundestag-Fachgespräch zum Problem befristeter Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Der Bundestags-Ausschuss für Bildung und Forschung hat sich am 30.11.2011 in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Problem von befristeten Verträgen in der Wissenschaft beschäftigt. Dabei war auch die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Gegenstand der Erörterung. Grundlage des Fachgesprächs waren fünf Oppositionsanträge zur Weiterentwicklung der Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem.
Die Anträge sowie die Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen können auf der Website des Bundestages nachgelesen werden.
Unter den Sachverständigen war auch Dr. Andreas Keller, das für Hochschule und Forschung verantwortliche Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft GEW. Er forderte in seiner Stellungnahme, die ausufernde Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen einzudämmen. Die Stellungsnahme zum Nachlesen im Wortlaut.
Offener Brief der akademischen MitarbeiterInnen im Land Brandenburg
Mit einem Offenen Brief hat sich das wissenschaftliche Personal der brandenburgischen Hochschulen an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg sowie die Franktionsvorsitzenden im brandenburgischen Landtag gewandt. Darin wird vor weiteren finanziellen Einsparungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich gewarnt. Die Folgen davon seien eine Verschlechterung der Studien- und Arbeitsbedingungen an den Hochschulen.
Neben einer Beeinträchtigung der Lehr- und Betreuungsqualität komme es vor allem auch zu weiteren Beeinträchtigungen bei den Beschäftigungsverhältnissen. Bereits jetzt sind viele Arbeitsverträge von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen lediglich befristet (teilweise sogar unter einem Jahr) oder beziehen sich nur auf eine halbe Stelle. Dabei hängt gerade die Qualität der Hochschulausbildung maßgeblich auch von guten Arbeits- und Betreuungsbedingungen ab. Die geplanten Sparbeschlüsse der Landesregierung stehen dem entgegen.
Die akademischen MitarbeiterInnen der brandenburgischen Hochschulen wenden sich mit ihrem Offenen Brief gegen diese Sparmaßnahmen und für bessere Arbeitsbedingungen im Wissenschafts- und Hochschulbereich.
»Templiner Manifest«: Personalstruktur und Berufswege in Hochschule und Forschung reformieren!
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich für berechenbare Karrierewege und bessere Arbeitsbedingungen in Hochschule und Forschung stark. Das ist die zentrale Aussage des »Templiner Manifests«, das im Ergebnis der Konferenz „Traumjob Wissenschaft?" im September 2010 in Templin (Brandenburg) verabschiedet wurde.
Seitdem hat das »Templiner Manifest« große Beachtung gefunden - auch und gerade in der Politik. So bereiten etwa gegenwärtig die drei Oppositionsparteien im Dt. Bundestag eine gemeinsame Anfrage zur Berufs- und Karrieresituation von WissenschaftlerInnen vor.
Weitere Informationen zum »Templiner Manifest« und dem Thema Personalstruktur und Karrierewege in Hochschule und Forschung sind auf der Website der GEW zu finden. Dort kann das Manifest auch online unterzeichnet werden.
+++ Häufig gestellte Fragen (FAQ) +++
Warum gibt es einen eigenen Personalrat für das akademische Personal?
Das hat nichts mit Dünkel oder Ähnlichem zu tun, sondern ist eine Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg (PersVG Bbg). Es sieht für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes Sonderregelungen vor. Dies gilt neben Schulen, Theatern und Orchestern auch für Hochschulen.
So sieht § 90 Abs. 6 des PersVG Bbg vor, dass für das wissenschaftliche Personal im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ein besonderer Personalrat zu wählen ist. Alle zum wissenschaftlichen Personal zählenden Hochschulbeschäftigten sind nur zur Wahl dieser besonderen Personalvertretung berechtigt. Dabei gilt die sonst übliche Unterscheidung zwischen den Gruppen »Beamte« und »ArbeitnehmerInnen« nicht.
Zugleich ist festgelegt, für welche Hochschulmitglieder und -angehörigen das Personalvertretungsgesetz nicht gilt (z.B. ProfessorInnen, Lehrbeauftragte und stud. Hilfskräfte). Im Wortlaut nachlesbar sind die entsprechenden Bestimmungen hier:
Sonderregelungen für Akademische MitarbeiterInnen (PersVG Bbg § 90)
Was sind »Akademische MitarbeiterInnen«?
Das novellierte Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) vom 18.12.2008 unterscheidet nicht mehr zwischen »wissenschaftlichen MitarbeiterInnen« und »Lehrkräften für besondere Aufgaben«, sondern spricht einheitlich von »Akademischen MitarbeiterInnen«.
Somit zählen zur neuen Personalkategorie der »Akademischen MitarbeiterInnen« alle bisherigen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der Hochschule. Die Einstellungsvoraussetzung für »Akademische MitarbeiterInnen« ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
§ 47 BbgHG »Akademische MitarbeiterInnen«
Welche Beschäftigungsverhältnisse gibt es für »Akademische MitarbeiterInnen«?
Viele akademische MitarbeiterInnen sind befristet beschäftigt. Rechtliche Grundlage ist in den meisten Fällen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es unterscheidet zwei zulässige Befristungsgründe:
Die Befristung aus Gründen der wisenschaftlichen Qualifizierung ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Dies gilt sowohl für die erste Qualifizierungsstufe der Promotion als auch für eine sich evtl. daran anschließende zweite Qualifizierungsstufe der Habilitation.
Insgesamt sind somit maximal zwölf Jahre Befristung zum Zwecke der wissenschaften Qualifizierung möglich. Sie wird in der Regel auf sog. »Qualifikationsstellen« erbracht, auf denen zugleich auch wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre oder der Forschung erbracht werden. Die in den einzelnen Qualifizierungsstufen jeweils zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Die Befristung zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung spielt vor allem an Universitäten eine Rolle.
Die Befristung aus sachlichen Gründen ist zulässig, wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Mittel für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt sind und die Beschäftigung überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel dient. In der Regel ist dies der Fall bei institutionell geförderten und extern (öffentlich oder privat) finanzierten Forschungsprojekten (z.B. von der DFG, dem BMBF etc.). An Fachhochschulen spielt vor allem dieser Befristungsgrund eine Rolle.
Die Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als Download zum Nachlesen im Wortlaut.
Im Sommer 2008 beauftragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die HIS GmbH (Hannover) mit der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick können als Download (3 Seiten) nachgelesen werden.
Wie erfolgt die Eingruppierung von »Akademischen MitarbeiterInnen«?
Die Eingruppierung der akademischen MitarbeiterInnen an brandenburgischen Hochschulen erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Diese sehen zum einen je nach ausgeübter Tätigkeit und dafür erforderlicher Qualifikation die Einordnung in eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) vor (z.B. EG 13).
Zum anderen erfolgt innerhalb der einzelnen Entgeltgruppen die Zuordnung zu einer Entgeltstufe. Die Zuordnung richtet sich nach der tätigkeitsbezogenen Berufserfahrung und variiert von Stufe 1 bei keiner einschlägigen Berufserfahrung bis hin zur Endstufe 5 (ab EG 9) bei zehnjähriger Berufserfahrung in der jeweiligen Tätigkeit, wenn diese Tätigkeit beim selben Arbeitgeber (!) erbracht wurde.
Stammt die einschlägige Berufserfahrung aus einem Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber, dann erfolgt bei mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung die Zuordnung zur Stufe 2. Beim Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren erfolgt seit dem 01.02.2010 die Zuordnung zur Stufe 3.
Die Regelung der Entgeltstufen ist in § 16 TV-L festgehalten.
Für Beschäftigte an Hochschulen in den Entgeltgruppen 13 bis 15 gilt nach § 40 Nr. 5 TV-L eine ergänzende Regelung. Sie besagt, dass Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich anerkannt werden.
Dasselbe gilt für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 12, wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von wissenschaftlichen Vorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten.
Im Falle von unterschiedlichen Sichtweisen über die Angemessenheit einer erfolgten Stufenzuordnung kann mit einer Frist von bis sechs Monaten ein schriftlicher Widerspruch beim SG Personal und Organisation eingelegt werden. Zuvor empfiehlt es sich allerdings, die Angelegenheit mit den Mitarbeiterinnen des Sachgebiets in einem persönlichen Gespräch zu erörten. Der Personalrat der akademischen MitarbeiterInnen kann bei Bedarf zur Unterstützung mit hinzu gezogen werden. Er steht selbstverständlich auch für eine Vorerörterung zur Verfügung.
Entgelttabelle 2011 TV-L (mit Entgeltgruppen (EG) und -stufen)
Entgelttabelle 2012 TV-L (mit Entgeltgruppen (EG) und -stufen)
TV-L § 40-43 (Sonderregelungen)
TV-L § 1-39 (Allgemeiner Teil)
Wie sind die Arbeitszeitregelungen für »Akademische MitarbeiterInnen«?
Die Arbeitszeitregelungen der akademischen MitarbeiterInnen sind in der »Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für die wissenschaftlichen Mitarbeiter an der TFH Wildau« vom 10.08.2004 festgelegt. Die Dienstvereinbarung regelt die Anwendung von Gleitarbeitszeit für wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die nach Stundenplan arbeiten, und Teilzeitbeschäftigte sind davon ausgenommen.
Die Gleitarbeitszeitvereinbarung sieht eine tägliche Kernarbeitszeit von 9.00-15:00 Uhr (außer Freitag: 8:30-12:00 Uhr) vor. Während dieser Zeit gilt Anwesenheitspflicht (außer der Mittagspause). Gleitzeit ist diejenige Zeit, in der die Beschäftigten außerhalb der Kernarbeitszeit eigenständig mit ihrer Arbeit beginnen oder sie beenden können. Sie ist festgelegt auf 6:30-9:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr (Montag-Donnerstag) bzw. 6:30-8:30 Uhr und 12:00-19:00 Uhr (Freitag).
Die tarifliche Regelarbeitszeit beträgt zurzeit 40 Std. pro Woche. Die ergibt bei gleichmäßiger Verteilung eine tägliche Sollarbeitszeit von 8 Std. Die Anwendung von Gleitzeit ermöglicht ein Über- oder Unterschreiten der täglichen Sollarbeitszeit. Dabei ist beim Überschreiten zu beachten, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich (bei Beschäftigten im Mutter- oder Jugendschutz 8,5 Std.) eingehalten wird.
Der Ausgleich der über- oder unterschrittenen Sollarbeitszeit soll grundsätzlich im jeweilgen Kalendermonat erfolgen. Arbeitszeitguthaben ("Plusstunden") sollen möglichst außerhalb der Kernarbeitszeit ausgeglichen werden. Mit Zustimmung der/des Vorgesetzten kann monatlich ein ganzer Arbeitstag zum Ausgleich von "Plusstunden" frei gewählt werden. Ist in Ausnahmefällen ein Ausgleich von Arbeitszeitguthaben im laufenden Monat nicht möglich, können bis zu 16 "Plusstunden" in den nächsten Monat übertragen werden. Arbeitszeitguthaben, die innerhalb von zwei Monaten nicht abgebaut werden, verfallen!!
Die Arbeitszeiterfasung erfolgt bei den akademischen MitarbeiterInnen durch manuelle Selbsterfassung auf dafür vorgesehenen Arbeitszeiterfassungsbögen. Die Bögen sind zu Beginn des nächsten Monats der/dem Vorgesetzte/n zur Unterzeichnung vorzulegen und anschließend an das SG Personal und Organisation weiterzuleiten.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Personalrat der Akademischen MitarbeiterInnen?
Eingeschränkte Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen (PersVG Bbg § 63 Abs. 2)
Sie werden in Kürze noch weitere Informationen auf dieser Website finden. Wichtige Handlungsfelder sind für uns die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Chancengleichheit in der Wissenschaft, die Vereinbarkeit von Lehre, Forschung und Familie sowie die Qualität von Lehre und Forschung. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit allen KollegInnen an der Hochschule sowie einem konstruktiven Dialog mit der Hochschulleitung.
Mitglieder des Personalrats der Akademischen MitarbeiterInnen
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzende
Weitere Mitglieder
Kontaktmöglichkeit:
Protokoll der Personalversammlung der akad. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 29.01.2013
Info Tarifabschluss TVöD 31.03.2012
GEW-Ratgeber »Arbeitsplatz Hochschule und Forschung«
Ergebnisbericht zur Online-Umfrage Arbeitszeitgestaltung (01/2012)
»Tagesspiegel«-Artikel »Nachwuchsforscher: Wissenschaftler im Prekariat« vom 01.12.2011
Stellungnahme der GEW zur Evaluation des WissZeitVG
Protokoll der Personalversammlung der akad. MitarbeiterInnen am 15.05.2011
Präsentation auf der Personalversammlung der akad. MitarbeiterInnen am 15.05.2011
Entgelttabellen zum Tarifergebnis 2011/12 im öffentlichen Dienst der Länder