Was ist Kindertagespflege?
Besonders in den ersten Lebensjahren bietet die Kindertagespflege Kindern eine familiennahe Betreuung, bei der überwiegend die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Form der Kinderbetreuung ermöglicht soziales Lernen sowie eine begrenzte Auswahl an Spielpartnern.




Als gesetzlich anerkannte Betreuungsform ist die Kindertagespflege hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Krippe oder Kindertagesstätte). Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters oder auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. In beiden Fällen prüft das zuständige Jugendamt die kindgerechte Geeignetheit der Räume sowie die pädagogische Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
Dies gilt auch für die »Campus-Zwerge« der Technischen Hochschule Wildau [FH]. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wurde vom Amt für Jugend, Sport und Freizeit des Landkreises Dahme-Spreewald erteilt.
Weitere Infos zur Kindertagespflege finden Sie auf der Website "Vorteil Kinderbetreuung" des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).


