Wo und was kann ich mit der Chipkarte bezahlen

In folgenden Bereichen wurde die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung eingerichtet:

  1. Kopierwerkstatt, Haus 13 Raum 013 (in Betrieb seit 11.01.2008)
    • alle Artikel und Leistungen der Kopierwerkstatt für Mitarbeiter bargeldlos bezahlbar
  2. Bibliothek, Halle 10 (in Betrieb seit 25.09.2007)
    • u.a. Leihfristüberschreitungsgebühren, Säumnisgebühren, Beschädigungen an Leihexemplaren sowie Kaufexemplare bargeldlos bezahlbar
  3. alle Kopierer in den Flurbereichen (in Betrieb seit 25.09.2007-28.11.2007)
    • Ersatz der Magnetstreifenkarte durch die Chipkarte
  4. Cafeteria Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)
    • sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar
  5. Mensa Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)
    • sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar

 

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Wo und wie kann ich meine Chipkarte aufladen

Die Karten können mit Euroscheinen (5 Euro bis 50 Euro) an folgenden Punkten aufgewertet werden :

  1. im Eingangsbereich Mensa Halle 10, gegenüber des großen Bildschirms (in Betrieb seit 03.09.2007)
  2. im Eingangsbereich Haus 13 (in Betrieb seit 09.01.2008). Bargeldauswerter
  3. im Kopierraum Bibliothek, Halle 10 (in Betrieb seit 12.09.2007).

Die Aufwertung an den Bargeldaufwertern erfolgt in 2 Schritten:

  • Geben Sie zuerst Ihre Karte ein (linke Seite)
  • Führen Sie im zweiten Schritt die Banknote ein (rechte Seite)
  • Entfernen Sie keinesfalls die Chipkarte, solange der Aufwertvorgang nicht abgeschlossen ist!


Eine Aufwertung an den Kassen der Mensa und der Cafeteria ist möglich, eine Aufwertung an den Kassen der TH Wildau dagegen nicht.


Hinweise:

  • Nach jedem Geldschein muss die Karte entnommen werden, bevor erneut aufgewertet werden kann.
  • Wird die Karte während des Aufwertevorgangs zu früh entfernt, wird  das eingezahlte Geld nicht gutgeschrieben. Dieser fehlerhafte Vorgang kann anschließend - laut Aussage des Studentenwerk Potsdam, dass für alle Bargeldaufwerter verantwortlich ist - nicht nachvollzogen werden!
  • Die maximale Aufladung an den Bargeldaufwertern beträgt 150 Euro.


Die Bargeldaufwerter sind nicht für Hartgeld vorgesehen.

  

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Ich habe meine Chipkarte verloren / Meine Chipkarte ist defekt

Bei Verlust oder Defekt einer Chipkarte ist - im Gegensatz zur Praxis an vielen anderen Universitäten und Hochschulen - eine Rückerstattung der Restbeträge auf eine neue Chipkarte möglich.

Sollte Ihre Karte an einer Kasse oder einem Kopierer nicht akzeptiert werden, lesen Sie bitte zuerst hier weiter.


Um Ihre verlorene Karte sperren zu lassen bzw. eine defekte Karte zu ersetzen und eine Rückerstattung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie im Haus 13 Raum 139 (Servicepunkt Semesterticket) bei Frau Wendt (Fernstudenten an Samstagen bei Frau Brandt im Haus 13 Raum 002) den Verlust/Defekt Ihrer Karte. Mitarbeiter wenden sich an die Personalstelle.
  • Lassen Sie sich eine neue Chipkarte erstellen. Achtung: bei Verlust wird laut Gebührenordnung der TH Wildau eine Gebühr für die Ausstellung der Ersatzchipkarte erhoben!
  • Anschließend werden die Daten zum Studentenwerk Potsdam übertragen und dort bearbeitet. Die Bearbeitungszeit der Rückerstattung beträgt in der Regel einen Werktag.
  • Frühestens am nächsten Werktag können Sie sich an einer Kasse der Mensa Ihre neue Chipkarte mit dem letzten Guthaben der alten Karte aufwerten lassen.


Beachten Sie daher, dass die Sperrung der Chipkarte - und damit des Guthabens, das an diese Karte gebunden ist - erst ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, an dem Sie den Verlust der Chipkarte im Servicepunkt Semesterticket gemeldet haben und Ihnen eine neue Chipkarte ausgestellt wird. Mit allen bis dahin getätigten Transaktionen wird Ihr Guthaben weiter belastet. Defekte Chipkarten sind davon natürlich nicht betroffen.

 

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Kann ich an den Kopierern mit meiner Chipkarte bezahlen? Was wird mit meiner alten Kopierkarte?

Alte Kopierkarten werden weder ausgegeben noch ist eine Aufwertung möglich.

 Kartenlesegerät

Hinweis:

 

Kopierstandorte/Funktionen

 

Nr.

Standorte

Drucker*

101

Haus 13 1.OG

ja

102

momentan nicht in Betrieb

ja

103

Haus 15 EG

ja

104

Halle 10 Bibliothek

ja

105

Halle 14 Raum A-214

ja

106

Haus 100 1.OG

ja

 

*Hinwise zum Einrichten der Kopierer als Drucker finden Sie hier.

 

 

 

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Kann ich (als Mitarbeiter) auch in Zukunft Kopierkontigent erhalten

Ja, die Chipkarte besitzt eine Kontingent-Funktion. Für nähere Informationen zur Freischaltung und Aufwertung der Kontingent auf Ihren Karten, wenden Sie sich bitte an die Zahlstelle (Haus 13 Raum 139).
Nach der Freischaltung der Funktion führen Sie einfach Ihre Karte in das Chipkartenlesegerät ein. Auf dem Display erscheint (statt des Werts der Geldbörse) "Konti.=" und die Anzahl (nicht der Wert) der zur Verfügung stehenden Kopien. Nun können Sie - wie bisher - das Kontingent abkopieren.


Um eine Kopie, die aus der privaten Börse bezahlt werden soll, zu erstellen, betätigen Sie vor dem Einführen der Karte die "ENTER"-Taste. Im Display erscheint in der 2. Zeile "Privatkopie". Nun können Sie Ihre Karte einführen - und wie gewohnt kopieren.


Hinweis: Die (private) Börse und das Kontingent sind auf der Chipkarte getrennt gespeichert. Alle Kassen (der TH Wildau und des Studentenwerks) greifen ausschließlich auf die Börse zu - das Kontingent kann daher nur an den Kopierern genutzt werden.

 

 

 

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Meine Karte funktioniert nicht bzw. wird nicht akzeptiert

Fehler 217 oder 218: Kartenlesefehler

  • Lösung: Möglicherweise ist Ihre Chipkarte defekt. Testen Sie bitte das Funktionieren der Karte an einem anderen Gerät z.B. an einem anderen Kopierer oder an einem Selbstbedienungsterminal. Sollte die Karte dort auch nicht funktionieren, [mehr lesen... ]

 

Fehler 403: Gültigkeit der Karte ist abgelaufen

  • Lösung: Gehen Sie zu einem der Selbstbedienungsterminals und Verlängern Sie die Gültigkeit der Karte. (Menüpunkte: Karte » Gültigkeit drucken)

 

Fehler 480: Zu viele Einträge für Fehler 448 Karten im Gerät (Fehler tritt nur bei Kopierern auf.)

  • Lösung: Melden Sie diesen Fehler bitte mit Gerätestandort im Hochschulrechenzentrum.

 

Fehler 448: Börse gesperrt

  • Lösung: Diese Meldung erscheint, wenn die Karte an einem Kopierer oder einer Kasse zu früh entfernt wurde - und zwar an einem anderen Gerät als das, an dem Sie diesen Fehler erhalten. Gehen Sie genau an den Kopierer oder an die Kasse, an dem Sie die Karte zu früh entnommen haben und führen Sie die Chipkarte dort in den Chipkartenleser ein / legen Sie die Chipkarte auf. Der Betrag wird anschließend wieder freigeschaltet.
  • Um herauszufinden, wo die Karte zu früh entfernt wurde, führen Sie diese z.B. in ein Kartenlesegerät eines Kopierers ein oder legen Sie diese auf das Lesegerät einer Kasse. Es erscheint in der ersten Zeile "Fehler 448". In der zweiten Zeile: "N5:". Die dahinterstehende Zahl ist die Nummer des Terminals in der Form: 2 oder 3stellige Zahl plus "/1". Achtung: Kassen der TH (Copypoint und Bibliothek) besitzen keine solche Nummer und können deshalb nicht zugeordnet werden! In diesem Fall erscheint hinter "N5:" beispielsweise "0/9".
  • Nummern der Kassen:
    61: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
    62: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
    63: Kasse Mensa (Standort bitte beim Kassenpersonal erfragen)
    64: Kasse Cafeteria
    Nummern der Bargeldaufwerter:
    66: Mensa
    67: Haus 13
    71: Bibliothek
    Nummern der Kopierterminals:
    101: Haus 13 1.Obergeschoß
    102: momentan nicht in Betrieb, in Haus 13 Raum 13-152 melden
    103: Haus 15 Erdgeschoß
    104: Halle 10 Bibliothek
    105: Halle 14 Raum A214
    106: Haus 100 1.Obergeschoß
  • Sollten die oben aufgeführten Maßnahmen diesen Fehler nicht beheben, ist ihre Börse möglicherweise permanent gesperrt.
    Dies ist der Fall, wenn der ein Kopierterminal wegen des Fehler 480 permanent außer Funktion gesetzt war und die Liste der an diesem Gerät mit gesperrten Karten gelöscht wurde, um die Funktionstüchtigkeit des Kopierers wieder herzustellen.
    Alle betroffenen Kartenbesitzer werden über die bevorstehende Löschung rechtzeitig per E-Mail an ihre TH-Adresse informiert und erhalten die Möglichkeit, ihre Karte zu entsperren. Die Börse der Karten ist andernfalls nicht mehr nutzbar, die Funktionen an den Chipkartenterminals Haus 13 und Haus 15 (Bescheinigungsdruck, Semsesterticketaufdruck,...) sind dagegen noch möglich. Die Weiternutzung des Restguthabens ist dann nur noch durch die kostenpflichtige Ausstellung einer Ersatzchipkarte möglich!

 

Fehler 620: Karte zu früh entfernt

  • Lösung: Dieser Fehler wird angezeigt, nachdem Sie die Karte aus einem Kopierterminal herausziehen, ohne dass Sie den Auswurfknopf gedrückt haben oder wenn die Karte vom Kartenleser einer Kasse während des Abbuchvorgangs entfernt wird. Stecken Sie die Karte sofort wieder in den Kopierterminal bzw. legen Sie diese wieder auf den Kartenleser der Kasse , warten 1-2 Sekunden und betätigen Sie den Auswurfknopf bzw. nehmen Sie die Karte vom Kartenleser, da sonst die Börse an allen Kassen, Bargeldaufwertern und Kopierern gesperrt ist (siehe Fehler 448)!

 

Karte verloren (Fehler wird an Kassen und Bargeldaufwertern angezeigt)

  • Lösung: Die Karte wurde als verloren gemeldet und es wurde eine neue Karte erstellt oder der Besitzer ist exmatrikuliert. Sollten Sie exmatrikuliert sein, können Sie sich nur noch Ihr Guthaben auszahlen lassen.

 

Karte gültig ab... (Fehler wird ausschließlich an Kassen der Mensa angezeigt)

  • Melden Sie sich bitte im Supportcenter des HRZ (Raum 13-151). Dort muss entsprechende Beginndatum auf der Karte angepasst werden.

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Wie kann ich mein Guthaben auslesen

Das aktuelle Guthaben Ihrer Karte können Sie sich jederzeit an allen Kassen (durch Auflegen der Karte auf den Chipkartenleser), Bargeldaufwertern (einfach durch Einführen der Karte), Kopierern (ebenfalls durch Einführen der Karte) und an den Chipkartenterminals in Haus 13 und im Haus 15 (unter dem Menüpunkt "Kartendaten anzeigen") anzeigen lassen.

 

 

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Wie bekomme ich mein Guthaben zurück

Eine Auszahlung von Guthaben ist ausschließlich bei Exmatrikulation oder bei Ende des Arbeitsvertrages möglich. Zu diesem Tag wird die Karte gesperrt. Sie können sich dann am nächsten Werktag beim Mensaleiter das Guthaben auszahlen lassen.
Sollten Sie ihre Karte verloren haben oder ist der Chip Ihrer Chipkarte defekt [mehr lesen... ]

 

 

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Wird mein Kaufverhalten aufgezeichnet? - Datenschutz

Das Studentenwerk Potsdam erhält zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Transaktionen nur Zugriff auf die Seriennummer der Karte, die Gruppenzugehörigkeit (Mitarbeiter oder Student wg. Rabbattierung) und die integrierte Börsenfunktion - und somit auf keinerlei personenbezogene Daten. Ein Zuordnung von Karte, Besitzer und Kaufverhalten ist also nicht möglich.


Die Zuordnung von einer Karte zum Besitzer ist nur im Falle der Rückerstattung oder Übertragung von Guthaben nötig - insofern diese vom Besitzer gewünscht wird. Die alte Karte und alle zugehörigen Buchungen werden anschließend aus dem System entfernt. Somit ist eine Zuordnung dann nicht mehr möglich.

 

 

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