Software darf nur nach genehmigtem Beschaffungsantrag und Registrierung durch das Hochschulrechenzentrum unter Beachtung der Lizenzbestimmungen installiert werden. (Siehe Satzung des Hochschulrechenzentrums; Amtliche Mitteilung 6/2000) Für die Nutzung von Softwareprodukten u. g. Hersteller bestehen besondere Lizenzvereinbarungen.
Hersteller | Lizenzabkommen / -vertrag | Produkte | Installation durch |
|---|---|---|---|
Microsoft [NUR Mitarbeiter] | MS-Select Rahmenabkommen | - Applications-Produktpool
| Ausleihe des CD-Satzes [NUR Mitarbeiter] |
Adobe [NUR Mitarbeiter] | CLP-Lizenzprogramm | Acrobat, Premiere Pro, After Effects PB, FrameMaker, PageMaker usw. | Ausleihe des CD-Satzes [NUR Mitarbeiter] |
Kaspersky Anti-Virus [NUR Mitarbeiter] | Campuslizenz | Anti-Virus |
[NUR Mitarbeiter] |
Die Datenträger (CDs) können zum Zwecke der Installation im Hochschulrechenzentrum bei Frau Mattigk ausgeliehen werden.