Dozenten- & Personalmobilität

Dozentenmobilität / Teaching Staff Mobility (STA)

www.eu.daad.de/sta

 

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • „dienstreiseantragsberechtigte“ Lehrbeauftragte (z.B. mit Werkverträgen)
  • Dozenten ohne Dotierung
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (incoming-Perspektive)

 

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Die wichtigsten Erasmus – Kooperationen, mit denen die TH Wildau neben dem Studierenden- (meist) auch einen STA bzw. STT vereinbart hat, sowie detaillierte Informationen finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen.

Die Auswahl der Dozent/innen für Kurzlehraufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland (STA1) obliegt den Hochschulen. Dabei finden folgende Kriterien besondere Berücksichtigung:

  • Vorrangig werden Mobilitätsmaßnahmen gefördert, die neben dem Unterricht an der Gast - HS auch mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien verbunden sind und/oder dem Ausbau und der Intensivierung der Beziehungen zwischen beiden Hochschulen sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.
  • Dringend empfohlen wird daher ein Mindestzeitraum von 5 Tagen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können. Kürzere Aufenthalte sind aber auch möglich.
  • Eine wiederholte Förderung von Dozenten ist grundsätzlich möglich (z.B. auch 2 Reisen an verschiedene Partner-HS), jedoch sollten vorrangig Dozenten gefördert werden, die noch keinen Erasmus-Lehraufenthalt durchgeführt haben.
  • Förderberechtigt sind Dozenten, die an der TH Wildau (FH) vertraglich beschäftigt bzw. im Rahmen eines Lehrauftrags "dienstreiseantragsfähig" sind. Darunter fallen ab 2010/11 – neben Deutschen und EU-Bürgern - auch Staatsangehörige aus Drittstaaten.

 

Antragstellung / Formalitäten:

Bei Interesse an einem Erasmus-Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule wenden Sie sich bitte direkt an das AAA (formlose Anfrage).

Einzureichende Unterlagen:

a)    Dienstreiseantrag
b)    Einladung der Gasthochschule
c)    Annahmeerklärung bzgl. des Mobilitätszuschusses
(vor Antritt des geplanten Auslandslehraufenthaltes)
d)    Teaching Assignment
Dieses Lehrprogramm (inkl. einer Vereinbarung über die Lehrstunden) ist ebenfalls vorab zu erstellen und von der Partner-HS bestätigen zu lassen.
e)    Teilnahmebestätigung über die Aufenthaltsdauer an der Partner-HS
f)    Dozentenbericht

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen Bestandteil der Vertragsvereinbarungen mit dem DAAD sind und deswegen unbedingt vollständig eingereicht werden müssen.

Die finanzielle Unterstützung (Mobilitätszuschuss) richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit der Mittel und wird jeweils bezogen auf den Einzelfall im Vorhinein geplant und auf dem DR – Antrag vermerkt. Es kann auf Antrag ein Abschlag gezahlt werden.

Die Abrechnung der Aufenthaltskosten einer Erasmus-Dozentenmobilität erfolgt an der TH Wildau (FH) nach Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz, d.h. der (i.d.R. höhere) pauschale EU – Höchstsatz für das betreffende Zielland wird nicht gewährt.
Die über Erasmus nicht abgedeckten Kosten werden dann aus Mitteln der Hochschule oder des Fachbereichs getragen.

  • Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen (s. auch Annahmeerklärung).
  • Für behinderte Dozentinnen oder Dozenten bzw. für Personen mit Sonderbedürfnissen (bspw. alleinerziehende Mütter) besteht die Möglichkeit, beim DAAD bis spätestens 2 Monate vor Ausreise eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus zu beantragen, die die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten abdecken sollen, die nicht durch nationale Stellen (Krankenkasse ...) abgedeckt sind.

 

Personalmobilität / Staff Mobility (STT)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

www.eu.daad.de/stt

 

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.


Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Die Mindestdauer kann ausnahmsweise (!) unterschritten werden, wenn die Abwesenheit des Personals für einen längeren Zeitraum schwierig erscheint (bspw. für Mitglieder der HS – Leitung).

Über STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche / Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Die Auswahl der Mitarbeiter/innen für eine Personalmobilität obliegt den Hochschulen.
 
Ergänzende Hinweise:

  • Förderberechtigt sind Personen, die an der TH Wildau (FH) vertraglich beschäftigt bzw. im Rahmen eines Lehrauftrags "dienstreiseantragsfähig" sind. Darunter fallen seit 2010/11 – neben Deutschen und EU-Bürgern - auch Staatsangehörige aus Drittstaaten.
  • Eine wiederholte Förderung von Hochschulpersonal ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Personen gefördert werden, die noch keine Erasmus-Personalmobilität durchgeführt haben.
  • Im Hochschuljahr 2011/12 ist es möglich, auch ein Sprachtraining bzw. die Teilnahme an Seminaren, Workshops und Konferenzen als Personalmobilität zu fördern, sofern es dem Personalentwicklungskonzept der Hochschule entspricht und die Mindestdauer eingehalten wird. Jedoch sollten diese Aktivitäten nicht die Mehrheit der aus Erasmus-Mitteln finanzierten Aufenthaltstage in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Erasmus – Kooperationen, mit denen die TH Wildau neben dem Studierenden- (meist) auch einen STA bzw. STT vereinbart hat, sowie detaillierte Informationen finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen.

Gern gebe ich Ihnen hierzu bei Interesse weitere Informationen bzw. bin Ihnen bei der Vermittlung der Kontakte behilflich.

Es wäre schön, wenn Sie mir rechtzeitig Ihre Wünsche bzw. Planungen für ein Training oder eine Weiterbildung im Ausland mitteilen würden, damit ich bzgl. der Zuschüsse entsprechend disponieren kann.

Antragstellung / Formalitäten:

Bei Interesse an einer Personalmobilität wenden Sie sich bitte direkt an das AAA (formlose Anfrage).

Einzureichende Unterlagen:

g)    Dienstreiseantrag
h)    Einladung der aufnehmenden Einrichtung
i)    Annahmeerklärung bzgl. des Mobilitätszuschusses
(vor Antritt des geplanten Auslandslehraufenthaltes)
j)    Arbeitsprogramm (work plan)
Dieses ist ebenfalls vorab zu erstellen und von der aufnehmenden Einrichtung bestätigen zu lassen.
k)    Teilnahmebestätigung über die Aufenthaltsdauer
l)    Abschlussbericht

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen Bestandteil der Vertragsvereinbarungen mit dem DAAD sind und deswegen unbedingt vollständig eingereicht werden müssen.

Die finanzielle Unterstützung (Mobilitätszuschuss) richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit der Mittel und wird jeweils bezogen auf den Einzelfall im Vorhinein geplant und auf dem DR – Antrag vermerkt. Es kann auf Antrag ein Abschlag gezahlt werden.

Die Abrechnung der Aufenthaltskosten einer Personalmobilität erfolgt an der TH Wildau (FH) nach Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz, d.h. der (i.d.R. höhere) pauschale EU – Höchstsatz für das betreffende Zielland wird nicht gewährt.
Die über Erasmus nicht abgedeckten Kosten werden dann aus Mitteln der Hochschule oder des Fachbereichs getragen.

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

  • Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen (s. auch Annahmeerklärung).
  • Für behinderte Dozentinnen oder Dozenten bzw. für Personen mit Sonderbedürfnissen (bspw. alleinerziehende Mütter) besteht die Möglichkeit, beim DAAD bis spätestens 2 Monate vor Ausreise eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus zu beantragen, die die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten abdecken sollen, die nicht durch nationale Stellen (Krankenkasse ...) abgedeckt sind.


Für weitere Fragen oder Informationen melden sie sich bitte bei Fr. Dr. Angelika Schubert (angelika.schubert@th-wildau.de; Tel.: 508 197).