Zum Studium an der TH Wildau kann sich bewerben, wer die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife besitzt.
Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung wird auch durch das Bestehen der Meisterprüfung oder den Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung gemäß § 7 Abs. 2a der Handwerksordnung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf erbracht.
Zum Studium in einem grundständigen Studiengang kann ebenfalls zugelassen werden, wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.
Für ausführliche Auskünfte zum Studienablauf bzw. zu konkreten Studieninhalten wenden Sie sich bitte an die Studienfachberater der einzelnen Studiengänge (siehe Ansprechpartner).
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Bewerbungen ist das Sachgebiet Studentische Angelegenheiten zuständig, welches gern alle Fragen beantwortet, die vor einer Bewerbung oder im Zusammenhang mit der Bewerbung auftauchen.
5 Einträge gefunden