EFRE | InfraFEI

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)

Für dieses Programm stehen für den Förderzeitraum 2014–2020 insgesamt 14 Mio. Euro zur Verfügung, pro Jahr also ca. 2 Mio. Euro. Die Förderquote liegt bei 80 %, die 20 % Kofinanzierung muss von der beantragenden Einrichtung bereitgestellt werden. Antragsberechtigt sind – und das ist neu – neben staatlichen Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zusammengefasst kann man sagen: Es stehen weniger Mittel mit einer höheren Förderquote zur Verfügung, die von mehr potenziellen Antragstellern nachgefragt werden.

Es wird nur eine Antragsrunde pro Jahr geben, die Deadline wird immer der 28.02. eines Jahres sein. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung soll online über ein Portal der ILB erfolgen, dessen Freischaltung für die zweite Märzwoche geplant ist. Formatvorlagen bzw. Formulare gibt es noch nicht.

Projektvorhaben müssen sich stärker als bisher an politischen Vorgaben orientieren, die mit den EFRE-Mitteln im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Brandenburg, das mittlerweile verabschiedet wurde, umgesetzt werden. Die Richtlinien des MWFK gehören zur „Prioritätsachse 1: Stärkung von angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation“ und gehören dort zur „Investitionspriorität 1a): Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation (FuI) und der Kapazitäten für die Entwicklung von FuI-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse“. Darunter werden spezifische Ziele definiert: Unter dem Spezifischen Ziel 1 („Stärkung der clusterrelevanten FuEuI-Infrastruktur der brandenburgischen Forschungseinrichtungen“ – hier sind Hochschulen subsumiert) heißt es hinsichtlich Geräteinvestitionen „Investitionen in apparative Infrastrukturen an Forschungseinrichtungen für die wirtschaftsnahe Forschung in den Clustern und Clusternetzwerken“.

Durch diese Ausführungen soll deutlich gemacht werden, dass mit der Förderung von Projekten die Ziele des Landes Brandenburg umgesetzt werden sollen. Das schließt nahtlos an die Cluster des Landes an, die Instrumente sind, mit denn die Ziele erreicht werden sollen. Unter anderem mit Hilfe der Projektförderung will das MWFK die Clusterstrategie des Landes umsetzen. Investitionsmaßnahmen sollen Bedarfe der Cluster befriedigen. Daher müssen sich Vorhaben in die Clusterstruktur einordnen lassen. Das setzt voraus, dass Antragsteller die jeweils relevanten Masterpläne dort genannten samt Handlungsfeldern, Segmenten oder Themen/Maßnahmen kennen. Es reicht nicht aus, lediglich Schlagworte zu nennen. Auch scheint es sinnvoll, sich bei der Fortschreibung der Masterpläne zu engagieren.

Zudem müssen die Maßnahmen zur Profilbildung der Hochschule beitragen bzw. diese spiegeln. Anträge müssen mindestens folgende Informationen enthalten:
 

  • die Zielstellung des Vorhabens,
  • den Beitrag des Vorhabens zur Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg (InnoBB plus),
  • die Übereinstimmung der dem Vorhaben zugrunde liegenden Forschungsprogrammatik mit der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und ihr Beitrag zur Profilbildung der Hochschule bzw. Forschung
  • die Einbindung der Forschung in regionale und überregionale Netzwerke und/oder Kooperationsbeziehungen.

 

Weitere Informationen


Details entnehmen Sie bitte der Präsentation.

 

Die Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten des MWFK. Für die Hochschule entscheidend ist der Punkt „2.1.3 Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ und die sich darauf beziehenden Punkte (2.2-2.5; 3-6, 7.2, 7.4 und 8).

 

In der Richtlinie werden Punkte angeführt, auf die die Anträge eingehen müssen. Dazu kommen noch Bewertungskriterien, die das MWFK uns zur Verfügung gestellt hat und anhand derer die Anträge begutachtet werden und die daher adressiert werden sollten.