EFRE | StaF

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg (StaF)

In der StaF-Richtlinie geht es um die Förderung von „Einzel- und Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung der Wissenschaftseinrichtungen in Brandenburg“. Im Vordergrund stehen „Vorhaben zur Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für die Entwicklung technisch neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Technologien und Verfahren sowie Prototypen vor der kommerziellen Nutzung)“. Validierungsprojekte sind explizit eingeschlossen.

 

Vorhaben müssen einen direkten Bezug zu der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg (InnoBB/InnoBB plus) und den darin zusammengefassten Clustern haben. Die Erwähnung eines Clusters bzw. eines Clusterbezugs reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich Antragsteller mit den Masterplänen der Cluster vertraut machen sowie den dort abgesteckten Handlungsfeldern und definierten Maßnahmen. Daraus abgeleitet werden können Forschungsstrategien, -bereiche, -themen sowie Projektthemen und daraus folgend ein Förderprojekt.

Rahmenbedingungen

  • 20 Mio. € bis 2020 stehen zur Verfügung,
  • jährlich sollen mindestens ca. 1,25 Mio. € neu vergeben werden,
  • die Laufzeit kann bis zu 36 Monate betragen,
  • bei Einzelvorhaben beträgt die Zuwendungshöhe aus EFRE min. 50.000 € bis max. 750.000 €; die Förderquote höchstens 80 % der Gesamtkosten (min. 62.500 € bis max. 937.500 €); möglich sind höhere Gesamtkosten eines Vorhabens bei dann entsprechend sinkendem Fördersatz
  • bei Kooperationsvorhaben (Antrag der federführenden Wissenschaftseinrichtung/ Kooperationsvertrag) beträgt die Zuwendungshöhe aus EFRE bis max. 1 Mio. €, die Förderquote höchstens 80 % der Gesamtkosten max. 1,25 Mio. €.

Förderfähige Kosten und Ausgaben

a) direkte Kosten (2.-4. höchstens 50 % der Gesamtausgaben)

1. Personalkosten auf Basis Stundensätze, siehe DFG-Personalkosten-Kalkulation)

2. Materialausgaben (ohne allgemeines Verwaltungsmaterial)

3. Ausgaben für Fremdleistungen (Werk-, Beratungs-, Dienstleistungsverträge)

4. Ausgaben für Geräte- und Anlagennutzung außerhalb der eigenen Einrichtung

5. (In Ausnahmefällen direkte Ausgaben für Geräte und Installation)

 

b) indirekt projektbezogen (nicht für 1.-5. verwendbar)

  • Kostenpauschale 15 % der Personalkosten unter 1. (die Kostenpauschale kann von den Antragstellern nicht als Projektmittel betrachtet werden).

Fristen und Antragsverfahren

Seitens des MWFK sind zwei Antragstermine im Jahr geplant:

 

  • 1. April mit Projektbeginn frühestens 1. Juli (empfohlen wird ein späterer Termin)
  • 1. Oktober mit Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahres (empfohlen wird ein späterer Termin)

 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren hat sich geändert. Bewilligungsbehörde ist die ILB, Anträge werden online über das ILB-Portal eingereicht. Da die ILB neben der Bewilligung auch das Antragsverfahren federführend durchführt, erscheinen drei Monate von der Antragsfrist bis zur Bewilligung für die ersten Runden sehr optimistisch.