Europäischer Sozialfonds (ESF)

Europäischer Sozialfonds (ESF)

 

Neue Förderperiode 2014–2020

 

Mit der Veröffentlichung der neuen ESF-Richtlinie des MWFK besteht die Möglichkeit, Anträge in diesem Programm zu stellen. Die nächste Antragsphase für Maßnahmen wird vom 01.09.2017 bis 30.09.2017 stattfinden. In diesem Zeitraum können vollständige Anträge bei der ILB eingereicht werden. Als frühestmöglicher Projektstart wird der 01.01.2018 genannt.

 

Die Antragstellung erfolg zwar über ein Online-Portal, aber für jede Einrichtung wird es nur einen Zugang geben. Alle Anträge aus der TH Wildau werden deshalb zentral über den Forschungsservice gestellt werden müssen.


In dem Programm werden auch zukünftig in erster Linie Personalkosten und Sachkosten zu beantragen sein. Investitionen werden nicht gefördert. Insgesamt stehen ca. 18 Mio. Euro bis 2020 zur Verfügung (ca. 3. Mio Euro pro Jahr). Es wird besonders für ca. 85 % der Mittel (die ersten beiden Förderbereiche) eine starkte Outputorientierung geben:

Förderbereiche

Anteil an Mitteln

Erläuterung

   

Studienvorbereitung und -verlauf

65 %

Beruflich Qualifizierte sollen an die Hochschule gebracht werden

   

Vorbereitung auf Berufseinstieg und Halten der Absolventen in Brandenburg

20 %

z. B. Coaching, Mentoring

   

Studierendengewinnung

5 %

Studierende können auch in anderen (Bundes-)Ländern akquiriert werden

   

Kooperation der Hochschule mit Unternehmen

10 %

Nachwuchsforschergruppen werden nicht mehr gefördert

   

Bei der Erarbeitung von Projekten gilt es die Querschnittsziele zu beachten:

  • Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung
  • (ökologische) Nachhaltigkeit (die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit sind weniger bedeutend)

Stärker als in der vorangegangenen Förderperiode müssen die Aspekte Nachnutzung und Verstetigung adressiert werden.

 

Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie Wissenschaft und Forschung und den weiterführenden Informationen zur ESF-Richtlinie.