Brandenburg-Stipendium

Brandenburg-Stipendium

Geltungsdauer: 

Die Richtlinie gilt vom 19.11.2014 bis 31.12.2020.

(Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF und des Landes Brandenburg.)

 

Veröffentlichung:

Amtsblatt für Brandenburg

 

Ziel der Förderung:

Die Förderung zielt darauf ab, die frühzeitige Gewinnung und Bindung von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften bereits während des Studiums an Brandenburgische KMU zu unterstützen, diese damit im Land zu halten und zusätzlich durch den frühzeitigen Wissenstransfer niedrigschwellig betriebliche Innovationen und Wachstum zu begünstigen.

 

Was wird gefördert:

1. Stipendien:

Gefördert wird die Vergabe von Stipendien zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums, die sich an einem Innovationsprojekt des antragsstellenden KMU orientiert.

Es werden 375 EUR bei einem Stipendium von mindestens 500 EUR pro Monat für die Dauer von 6 Monaten gefördert.

 

2. Werkstudierende:

Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen eines betrieblichen Innovationsprojektes des antragstellenden KMU für die Dauer von mindestens 6 und höchstens 12 Monaten.

Es ist ein monatliches Arbeitnehmer-Bruttogehalt in Höhe von mindestens 840 EUR für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, ändert sich die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehaltes entsprechend.

Es werden maximal 630 EUR pro Studierendem und Monat gefördert.

 

Die Texte zum Download sowie die Möglichkeit zur Antragstellung, die online über das ILB-Kundenportal erfolgt, finden Sie auf der Internetseite der ILB.