Brandenburgischer Innovationsgutschein
Blick auf das Studierendenwohnheim und Haus 16
Innovationsfähigkeit Brandenburger KMU stärken

Brandenburgischer Innovationsgutschein

Unterstützung von Innovationsprojekten Brandenburger kleiner und mittelständischer Unternehmen (inklusive Handwerksbetriebe)

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Brandenburgischer Innovationsgutschein

Mit dem Förderprogramm "Brandenburgischer Innovationsgutschein" sollen Innovationsprojekte in Brandenburger kleinen und mittelständischen Unternehmen (inkl Handwerksbetrieben) unterstützt werden um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der KMU zu stärken. Dies soll erreicht werden durch:

  • Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer von Forschungseinrichtungen in Unternehmen (BIG-Transfer)
  • Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungprojekten (BIG-FuE)
  • Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
  • Unterstützung bei der Teilnahme an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten EU-Fördermaßnahmen (BIG-EU)

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (entsprechend EU-Definition, inklusive Handwerksbetriebe) mit Sit oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg und (außer für BIG-digital) die GRW-förderfähige Tätigkeiten ausüben und den Primäreffekt erfüllen.

Projektformen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins

Die Richtlinie beinhaltet mehrere Projektformen:

  • kleiner BIG-Transfer
  • großer BIG-Transfer
  • BIG-FuE
  • BIG-Digital
  • BIG-EU

Kleiner und großer BIG-Transfer

Zur wissenschaftlichen Einstiegsarbeit sowie zur planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die im Zusammenhang mit der (Weiter-)Entwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistung-, Prozess- und Organisationsinnovationen steht.

Rahmenbedingungen des kleinen und großen BIG-TransferBereich öffnenBereich schließen

 

kleiner BIG-Transfer

großer BIG-Transfer

 

Gegenstand der Förderung

erstmaliger Wissenstransfer (Auftrags-FuE), wissenschaftliche Einstiegsarbeiten (Maßnahmen im Vorfeld der Forschung und Entwicklung) in Form von Machbarkeitsstudien

wiederholter Wissenstransfer (Auftrags-FuE)

 

Durchführungszeitraum

maximal sechs Monate

maximal sechs Monate

 

Förderquote

bis zu 100 %

bis zu 50 %

 

Höhe der Förderung

maximal 5.000,00 €

maximal 15.000,00 €

 

förderfähige Ausgaben

Leistung der Forschungseinrichtung

Leistung der Forschungseinrichtung

 

Häufigkeit der Beantragung

nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung

einmal innerhalb von zwölf Monaten beantragbar

 

Zuwendungsgrundlage

De-minimis-Beihilfe

keine De-minismis-Beihilfe

 

BIG-FuE

Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die entwickelten Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sollen unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sein.

Rahmenbedingungen des BIG-FuEBereich öffnenBereich schließen

 

BIG-FuE

 

Gegenstand der Förderung

kurzfristiges FuE-Projekt

 

Durchführungszeitraum

maximal 24 Monate

 

Förderquote

bis zu 50 %

 

Höhe der Förderung

maximal 100.000,00 €

 

förderfähige Ausgaben

Projektausgaben für eigenes Personal, FuE-Fremdleistungen, sonstige Ausgaben als Pauschale (60 % der Personalausgaben)

 

Häufigkeit der Beantragung

mehrmals beantragbar, aber nur nach Verwertung der Projektergebnisse der vorherigen Förderung

 

BIG-Digital

Zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen in den drei Modulen Beratung, Implementierung und Schulung.

Rahmenbedingungen des BIG-DigitalBereich öffnenBereich schließen

 

Modul "Beratung"

Modul "Implementierung"

Modul "Schulung"

 

Gegenstand der Förderung

umfassende Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse hinsichtlich von Innovationspotenzialen durch Digitalisierung, Entwicklung dafür geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen

Implementation individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen im eigenen Unternehmen

die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter

 

Durchführungszeitraum

maximal sechs Monate

maximal 36 Monate

implementierungs- begleitend maximal 36 Monate, separat maximal sechs Monate

 

Förderquote

bis zu 50 %

bis zu 50 %

bis zu 50 %

 

Höhe der Förderung

maximal 50.000,00 €

maximal 500.000,00 €

maximal 50.000,00 €

 

förderfähige Ausgaben

ausschließlich Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

Personalausgaben, Ausgaben für Lieferungen und Leistungen, Pauschale 30 % auf Personalausgaben

Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen

 

BIG-EU

Für Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme

Rahmenbedingungen des BIG-EUBereich öffnenBereich schließen

 

BIG-EU

 

Gegenstand der Förderung

Beratungsleistung EU-Antragstellung

 

Durchführungszeitraum

maximal zwölf Monate

 

Förderquote

bis zu 50 %

 

Höhe der Förderung

maximal 8.000,00 € (als Leadpartner maximal 16.000,00 €)

 

förderfähige Ausgaben

Auftrag an eine Dienstleistungseinrichtung

 

Gültigkeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Brandenburgischen Innovationsgutscheins.

Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)