Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Blick auf das Studierendenwohnheim und Haus 16

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Forschungszulagengesetz

Ziel des Forschungszulagengesetzes

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Zuwendungsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigt ist:

  • jedes im Inland steuerpflichtige Unternehmen
  • unabhängig von Unternehmensgröße und Geschäftszweig
  • Ausnahme: von der Besteuerung befreite Körperschaften

Die Forschungszulage kann für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) folgender Kategorien beantragt werden:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

FuE-Vorhaben können durchgeführt werden als:

  • eigenbetriebliche Forschung
  • Auftragsforschung
  • Kooperationsvorhaben mit mindestens einem anderen Unternehmen oder mit mindestens einer Forschungseinrichtung

Mit dem FuE-Vorhaben muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein (bei Auftragsforschung: Datum der Auftragserteilung).

Förderfähige Aufwendungen

  • Arbeitslohn: lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zuzüglich steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für Arbeitnehmer mit FuE-Tätigkeiten in begünstigten FuE-Vorhaben
  • Eigenleistung des Einzelunternehmers oder Gesellschafters: nachgewiesene Arbeitszeit, 40 € / Stunde, maximal 40 h / Woche
  • Aufwendungen für Auftragsforschung: anteilig 60 %

insgesamt maximal 2 Mio € / Wirtschaftsjahr

Höhe der Forschungszulage

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen
  • eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Summe aller staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage für ein FuE-Vorhaben maximal 15 Mio €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

Antrag einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle ForschungszulageBereich öffnenBereich schließen

  • die Bescheinigung kann vor oder während der Durchführung eines FuE-Vorhabens beantragt werden
  • elektronischer Antrag mit folgenden Angaben:
    • Stammdaten und statistische Daten des antragstellenden Unternehmens
    • Vorhabenbeschreibung
      • Laufzeit
      • Tätigkeitsform
      • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens in 4.000 Zeichen
      • bei Auftragsforschung: Tätigkeitsbeschreibung jedes Auftragnehmers in 500 Zeichen
    • geplanter finanzieller und personeller Rahmen
  • Bescheinigungsstelle prüft FuE-Vorhaben in kontextbezogener Einzelfallprüfung innerhalb von drei Monaten

Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim FinanzamtBereich öffnenBereich schließen

  •  nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in dem die förderfähigen Aufwendungen für FuE-Vorhaben entstanden sind
  • amtlich vorgeschriebenes elektronisches Formular mit folgenden Angaben:
    • genaue Bezeichnung der FuE-Vorhaben
    • genaue Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen
    • Bestätigung, dass sich Sachverhalte aus Bescheinigung (Stufe 1) nicht geändert haben
  • Bescheinigung ist beizufügen

Weitere Informationen

Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)