Transfer BONUS
Blick auf das Studierendenwohnheim und Haus 16
Innovationen vorantreiben

Transfer BONUS

Zuschüsse für Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen aus Berlin mit wissenschaftlichen Einrichtungen

Transfer BONUS

Das Programm "Transfer BONUS" fördert den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen in Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Weiterhin wird im Rahmen dieses Programms auch der Transfer von Design-KnowHow und von Gamification-KnowHow in Berliner KMU unterstützt.

Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, die Innovationsfähigkeit von KMU und ihre Fähigkeit, die Herausforderungen des digitalen Wandels zu meistern, zu stärken, indem der Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung erleichtert wird. Das Programm unterstützt bei der

  • Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen von der Idee bis zur Marktfähigkeit
  • qualitativen Verbesserung bestehender Produkte und Verfahrensweisen
  • Weiterentwicklung / Anpassung von technologischen Prozessen, Formen der Arbeitsorganisation sowie Geschäftsmodellen von Unternehmen unter Nutzung von Digitalisierungslösungen

Antragsberechtigt sind technologieorientierte KMU bzw nicht-technologieorientierte Unternehmen, deren Projekt jedoch einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen muss. Der Firmensitz muss in Berlin sein.

Projektformen des Transfer BONUS

Die Richtlinie beinhaltet mehrere Projektformen:

  • Einstiegsvariante
  • Standardvariante
  • Standardvariante im Bereich Digitalisierung
  • Designtransfer (ähnlich Standardvariante, auf diesen wird hier nicht weiter eingegangen)
  • Gamificationtransfer (ähnlich Standardvariante, auf diesen wird hier nicht weiter eingegangen)

Einstiegsvariante

Zur Bearbeitung externer wissenschaftlicher Fragestellungen (beispielsweise im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produkts, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation) im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschafts- bzw Forschungseinrichtung (aus Berlin / Brandenburg).

Rahmenbedingungen der EinstiegsvarianteBereich öffnenBereich schließen

Durchführungszeitraum

maximal sechs Monate

 

Förderquote

bis zu 100 %

 

Höhe der Förderung

maximal 7.500,00 €

 

förderfähige Ausgaben

Leistung der Wissenschafts- bzw Forschungseinrichtung

 

Zuwendungsgrundlage

De-minimis-Beihilfe

 

Standardvariante

Zur Bearbeitung externer planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw Fertigungsreife auszugestalten.

Rahmenbedingungen der StandardvarianteBereich öffnenBereich schließen

Durchführungszeitraum

maximal sechs Monate

 

Förderquote

bis zu 70 %

 

Höhe der Förderung

maximal 15.000,00 €

 

förderfähige Ausgaben

Leistung der Forschungseinrichtung

 

Zuwendungsgrundlage

De-minimis-Beihilfe

 

Standardvariante im Bereich Digitalisierung

Zur Bearbeitung externer planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender). Dies umfasst insbesondere Vorhaben aus folgenden Technologiefeldern:

  • Kommunikationstechnik
  • Sensorik
  • eingebettete Systeme
  • Aktorik
  • Mensch - Maschine - Schnittstelle (Verhaltensmodelle, Assistenzsysteme)
  • Software / Systemtechnik (einschließlich Security & Safety-Technologien)
  • Standards / Normung zu den vorgenannten Technologiefeldern

Rahmenbedingungen der Standardvariante im Bereich DigitalisierungBereich öffnenBereich schließen

Durchführungszeitraum

maximal zwölf Monate

 

Förderquote

bis zu 70 %

 

Höhe der Förderung

maximal 45.000,00 €

 

förderfähige Ausgaben

Leistung der Forschungseinrichtung

 

Zuwendungsgrundlage

De-minimis-Beihilfe

 

Die Richtlinie gilt bis Ende 2024.

 

Nähere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte den Förderbedingungen oder sprechen Sie uns an.

 

Anträge werden im elektronischen Antragsverfahren gestellt.

Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)