Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Blick auf das Studierendenwohnheim und Haus 16

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Kleine und mittelständische Unternehmen können gemeinsam mit der Hochschule Fragestellungen in verschiedenen Projektformen bearbeiten

  1. Sie sind hier:
  2. Forschung und Transfer
  3. Beratung und Förderung
  4. Zentrum für Forschung und Transfer
  5. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Ziel der Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und damit der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen (einschließlich Handwerk und unternehmerisch tätige freie Berufe) um zum volkswirtschaftlichen Wachstum beizutragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotentialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Die Förderung soll dazu beitragen:

  • mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern
  • mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen
  • die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer auszubauen sowie das Engagement für FuE-Kooperationen zu erhöhen und Synergien sowie weitere positive Effekte durch das Zusammenwirken in Innovationsnetzwerken zu erschließen
  • FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen
  • das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern
  • die Internationalisierung der Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen zu unterstützen

Projektformen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Die Richtlinie beinhaltet verschiedene Projektformen:

  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Innovationsnetzwerke
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Leistungen zur Markteinführung

Im Folgenden werden die für die Zusammenarbeit zwischen der Hochschule und Unternehmen relevanten Projektformen kurz vorgestellt.

FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung(en)

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen. Jeder Kooperationspartner stellt einen eigenen Antrag auf Förderung für sein Teilprojekt.

ZuwendungsvoraussetzungenBereich öffnenBereich schließen

  • Projekte sind ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug zu realisieren oder auf Grund der Förderung mit einem signifikant erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oder auf Grund der Förderung mit einer signifikanten Zunahme der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden
  • Projekte sind mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet
  • Projekte erhöhen auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig, eröffnen damit neue Marktchancen und tragen zur Erschließung von Wertschöpfungspotentialen bei
  • Projekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren
  • die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung müssen mindestens erfüllt werden
  • das technologische Leistungsniveau der Unternehmen und deren Innovationskompetenz soll zum Beispiel durch den Einstieg des Unternehmens in ein neues Technologiefeld oder eine neue Kombination von modernen Technologien im Unternehmen erhöht werden
  • ausgewogene Partnerschaft:
    • alle Partner erbringen innovative Leistungen
    • beteiligte Unternehmen vermarkten Ergebnisse gemeinsam
    • bei bilateralen Kooperationsprojekten dürfen auf das Unternehmen nicht mehr als 70 % der zuwendungsfähigen Personenmonate beider Partner entfallen
    • bei mehr als zwei Partnern dürfen auf ein Unternehmen nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner entfallen
    • auf die Forschungseinrichtungen dürfen nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner entfallen
    • der Anteil der Forschungseinrichtungen muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten des Projektes betragen

Ausschluss der Förderung von ProjektenBereich öffnenBereich schließen

  • denen keine technologischen Konzepte zugrunde liegen und die unzureichend auf Forschung und Entwicklung basieren (unter anderem die weitgehend risikolose Nutzung bestehender Technologien zur Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen), was sich u. a. in einem zu geringen Grad an auf Erkenntnisgewinn gerichteter schöpferischer, systematischer Arbeit sowie einem zu geringen technologischen Risiko zeigt
  • wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Verfahren und technischen Dienstleistungen, die nichte darauf abzielen den Stand der Technik zu übertreffen oder keinen signifikanten Anteil einer technischen Problemlösung aufweisen

Art, Umfang und Höhe der FörderungBereich öffnenBereich schließen

  • die Zuwwendung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt
  • Unternehmen erhalten bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (abhängig von Unternehmensgröße, Unternehmenssitz und Kooperationspartnern)
  • Forschungseinrichtungen erhalten eine 100 % Förderung auf die zuwendungsfähigen Kosten (bei Vorbehaltung des Rechtes auf diskrimierungsfreie Veröffentlichung und Verbreitung der Forschungsergebnisse)
  • für Unternehmen sind Kosten bis zu 450.000,00 € zuwendungsfähig
  • für Forschungseinrichtungen sind Kosten bis zu 220.000,00 € zuwendungsfähig
  • die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt beträgt maximal 2.300.000,00 €
  • folgende Kostenpositionen sind zuwendungsfähig:
    • Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto zum Zeitpunkt der Antragstellung)
    • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (maximal 25 % der Personalkosten)
    • übrige Kosten als Pauschale:
      • für Unternehmen maximal 100 % der Personalkosten
      • für Forschungseinrichtungen maximal 85 % der Personalkosten

Innovationsnetzwerke

Gefördert wird das Netzwerkmanagement eines Innovationsnetzwerkes mit mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden.

Internationale Innovationsnetzwerke setzen sich aus mindestens vier kleinen und mittelständischen Unternehmen und einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung zusammen, die als Partner der Netzwerkmanagementeinrichtung fungiert.

Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Netzwerk, der Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung des Innovationsnetzwerkes sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten.

FörderphasenBereich öffnenBereich schließen

Die Förderung unterteilt sich in zwei Phasen mit folgenden Inhalten:

  • Erste Phase (12 Monate, bei internationalen Innovationsnetzwerken 18 Monate):
    • Leistungen zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption
    • Etablierung des Netzwerkes in der Öffentlichkeit
    • Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Netzwerkpartner
    • Schaffung der vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase
  • Zweite Phase (in der Regel zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen maximal drei Jahre, bei internationalen Innovationsnetzwerken in der Regel drei Jahre):
    • Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap
    • Weiterentwicklung der technologischen Roadmap
    • Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt

FörderquotenBereich öffnenBereich schließen

Von den zuwendungsfähigen Kosten werden maximal gefördert:

  • in der ersten Phase 90 % (internationale Innovationsnetzwerke: 95 %)
  • zweite Phase erstes Jahr 70 % (internationale Innovationsnetzwerke: 80 %)
  • zweite Phase zweites Jahr 50 % (internationale Innovationsnetzwerke: 60 %)
  • zweite Phase gegebenenfalls drittes Jahr 30 % (internationale Innovationsnetzwerke: 40 %)

Die Differenz ist über wachsende eigene Geldleistungen der beteiligten Netzwerkpartner zu finanzieren.

Nach Abschluss der Förderung sollen die Partner die Organisations- und Transaktionskosten des Netzwerkes selbst tragen.

Art, Umfang und Höhe der FörderungBereich öffnenBereich schließen

  • für Netzwerkmanagementleistungen können Zuwendungen von insgesamt bis zu 420.000,00 € bewilligt werden, wobei diese für die erste Phase auf maximal 180.000,00 € begrenzt werden (internationale Innovationsnetzwerke: insgesamt bis zu 520.000 €, wobei diese für die erste Phase auf maximal 220.000 € begrenzt werden)
  • folgende Kostenpositionen sind zuwendungsfähig:
    • Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto zum Zeitpunkt der Antragstellung)
    • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (maximal 25 % der Gesamtkosten)
    • übrige Kosten als Pauschale (maximal 100 % der Personalkosten)

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand.

Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)