ProFIT Brandenburg
Blick auf das Studierendenwohnheim und Haus 16
Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft

ProFIT Brandenburg

Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien

Ziel

Ziel der Förderrichtlinie ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die Erhöhung des Anteils der Aufwendungen für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen an den Gesamtaufwendungen und die Erhöhung des Umsatzanteils neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen am Gesamtumsatz. Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - auch unter Berücksichtigung von Akteueren außerhalb von Brandenburg - und somit der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von FuE-Ergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Internationale Kooperationen sind ausdrücklich eingeschlossen (internationale Partner müssen sich selbstständig um eine Finanzierung bemühen).

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Forschungseinrichtungen können nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen einen Antrag stellen.

Phasen des Innovationsprozesses

Die Förderrichtlinie unterscheidet zwischen verschiedenen Phasen des Innovationsprozesses, die unterschiedlich gefördert werden:

  • Phase der industriellen Forschung: Förderung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse
  • Phase der experimentellen Entwicklung: Unternehmen erhalten zinsverbilligte Darlehen, Forschungseinrichtungen erhalten nicht-rückzahlbare Zuschüsse
  • Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung: Unternehmen erhalten zinsverbilligte Darlehen
  • Durchführbarkeitsstudien durch externe Dienstleister (Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten: Förderung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen: Förderung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen

Förderung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse

Unternehmen erhalten bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (abhängig von Innovationsphase, Unternehmensgröße und Kooperationspartnern), die Technische Hochschule Wildau erhält eine Förderung von bis zu 80 % (bis zu 90 % wenn Zuwendungen den Betrag von 750.000 € überschreiten)

Die Höhe der Zuwendung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse ist auf insgesamt 3.000.000 € je Projektpartner begrenzt.

Antragsverfahren

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren:

  • Fachliche Beratung durch Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
  • Einreichung des Vollantrags bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Gültigkeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite zur ProFIT-Richtlinie.

Zu weiteren Informationen zur Clusterstrategie Berlin - Brandenburg.

Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)