VIP+

Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung (VIP+)

Die BMBF-Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung“ (VIP+) unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungs­ergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen sie zugleich zur Stärkung der Transferkultur in den Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei.

 

Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung. Für die Findungsphase setzt das BMBF auf die bestehende Förderung der Grundlagenforschung. Für die Verwertungsphase, beispielsweise die Gründungsförderung, stehen Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Fördermaßnahme VIP+ zielt daher ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung bzw. Anwendung.


Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.

 

Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
 

  • Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
  • Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
  • anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
  • bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
  • Schutzrechtanalyse und -sicherung.


Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.

Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Das Unterstützungskonzept zeigt auf, wie
 

  • mögliche Anwendungen und Nutzerkreise für das zu validierende Forschungsergebnis identifiziert werden,
  • die Nutzeranforderungen sowie die Anforderungen möglicher Verwerter bzw. Anwender an die Validierung ermittelt werden,
  • rechtliche und ethische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und
  • eine Verwertung bzw. Anwendung im Anschluss an die Validierung vorbereitet wird.

 

Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.

 

Antragsberechtigt sind Hochschulen, von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Aufgaben. Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie vorhabenbezogene Geräteinvestitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind, verwendet werden.


Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Anträge können fortlaufend gestellt werden.


Erforderliche Ausgaben/Kosten für die Sicherung von Schutzrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union während der Laufzeit eines Vorhabens sind zuwendungsfähig, sofern diese nicht bereits durch andere Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder, wie etwa das Programm SIGNO des BMWi, gefördert werden.

Ihre Ansprechpersonen zu Fragen rund um VIP+


	M.A. Markus Vossel

M.A. Markus Vossel M.A. Markus Vossel

Tel.: +49 3375 508 673
Mail: markus.vossel@th-wildau.de
Haus 13, Raum 040

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Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Förderprogramms sowie der aktuellen Bekanntmachung zu VIP+.