BMBF-Förderprogramm "Mensch-Technik-Interaktion"
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BMBF-Förderprogramm "Mensch-Technik-Interaktion"

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BMBF-Förderprogramm "Mensch-Technik-Interaktion"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will Gründungsvorhaben im Technologiebereich der Mensch-Technik-Interaktion (MTI) in der Neugründungsphase (Modul 1) und bereits gegründete, junge Unternehmen (Modul 2) fördern. Dabei steht die Entwicklung teilautonomer Systeme, die individuelle Assistenz­aufgaben übernehmen und auch vordefinierte Situationen bewältigen können, im Vordergrund.

 

1. Zuwendungszweck

Die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Ideen mit hohem Wertschöpfungspotenzial sowie industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhabenstehen hier im Fokus. So sollen Hürden auf dem Weg zur Verwertung überwunden werden.

Die Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

 

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich MTI. Ebenfalls sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben Gegenstand dieser Förderung.

 

3. Antragsberechtigte

Für das Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind antragsberechtigt. Im 2. Modul sind Startups, KMU, mittelständische Unternehmen, in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

 

4. Förderungsdauer und Höhe der Förderung

Die Dauer der Förderung ist bis zum Ablauf des 30. September 2025 gültig.

Der Förderzeitraum beträgt für beide Module bis zu drei Jahre.

Die Höchstsumme für Startups, pro Projekt, liegt bei 400 000 Euro für die dreijährige Laufzeit.

 

5. Projektträger, Unterlagen & Fristen

Für die Umsetzung dieser Fördermaßnahme wurde der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Die erforderlichen Unterlagen sind in elektronischer Form und deutscher Sprache dem Projektträger vorzulegen.

Die Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jeweils der 18. April 2018 und der 18. Oktober 2018.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe mit detaillierten Informationen schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Alle weiteren wichtigen Informationen findet man auf der Seite desBundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

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