Rechtsformen

Rechtsformen

Wenn du ein Unternehmen gründen oder dich selbstständig machen möchtest, solltest du dir im Vorfeld Gedanken über die richtige Rechtsform machen. Je nach Rechtsform können sowohl steuerliche, buchhalterische als auch haftungsbeschränkende Unterschiede eine Rolle spielen. Darüber hinaus legst du mit der gewählten Rechtsform u. a. das Verhältnis der Gesellschafter*innen und Gesellschafter fest, bestimmst den Geschäftsführer und die Entscheidungsspielräume der einzelnen Gesellschafter*innen. 

Ein weiteres Kriterium ist das Startkapital und die Anzahl der Gründer*innen, welche dir für die Gründung deines Startups und die Besetzung deines Teams zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Rechtsform, kann bereits ab einen Euro Mindeststammkapital gegründet werden, für andere sind mindestens zwei Gesellschafter*innen nötig. Im Folgenden stellen wir dir die gängigsten Rechtsformen für deine Selbstständigkeit oder Unternehmensgründung vor.

Kapital- oder Personengesellschaft?

Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Rechtsformen besteht in der Haftung: Kapitalgesellschaften wie bspw. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Haftung beschränkt. Gesellschafter*innen haften demnach nur mit ihrer Einlage in das Unternehmen und dem Vermögen der Gesellschaft. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen wie z. B. eine bewusste Insolvenzverschleppung bei der die Gesellschafter*innen auch mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. 

Personengesellschaften wie z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) haften gegenüber Geschäftspartner*innen nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft sondern, auch mit dem Privatvermögen.

 

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen gründest du automatisch sobald du dich alleine z. B. als Freiberufler selbstständig machst. Du bist somit allein für dein Unternehmen verantwortlich und entscheidest alleine, wie viel Startkapital du in deine Unternehmung einbringen möchtest. Unterschieden werden gewerbetreibende Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Der gewerbetreibende Kaufmann muss seine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und durch einen Notar im Handelsregister eintragen lassen. Als Kleingewerbetreibenden ist es dir freigestellt, ob du dich durch einen Notar im Handelsregister eintragen lässt. 

Der Gruppe Freiberufler gehörst du an wenn du einen der sogenannten Katalogberufe der freien Berufe wie u. a. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Journalisten oder auch Dolmetscher angehörst. Es zählen aber auch Berufe zu der Freiberufler Gruppe, die einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten nachgehen.

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„Personengesellschaften“


Personengesellschaften

Unter einer Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu verstehen, die sich gemeinsam zur Verwirklichung von meist wirtschaftlichen Zielen in einer Gesellschaft zusammenschließen. Die Gründer*innen von Personengesellschaften haften uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Im Folgenden stellen wir dir einige Personengesellschaften genauer vor. 

 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts könnte für dich eine unkomplizierte Alternative darstellen schnell und einfach in die Selbstständigkeit zu starten. Ideal für Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Arbeitsgemeinschaften sind die Gründungsformalitäten unkompliziert und mit niedrigen Gründungskosten verbunden. Schließt du dich mit mind. einem Gründungspartner oder einer Geschäftspartner*in zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammen, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR. Die gesetzlichen Regelungen der GbR findest du im § 705 bis § 740 des bürgerlichen Gesetzbuchs. Möchtest du aber nach außen hin auch als GbR auftreten und Rechnungen stellen, ist die Anmeldung bei deinem zuständigen Gewerbeamt und dem Finanzamt notwendig. Ein Gesellschaftsvertrag sowie ein zu erbringendes Mindestkapital ist bei einer GbR Gründung nicht zwingend erforderlich und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch möchten wir dich darauf hinweisen, dass ein im Vorfeld geschlossener Gesellschaftsvertrag, bei Konfliktsituationen äußerst hilfreich sein kann. 

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Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Du bist Freiberufler und möchtest dich mit mindestens einer weiteren Person zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenschließen? Dann ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) genau die richtige Rechtsform für dich, da diese ausschließlich von Angehörigen der Freien Berufe verwendet werden kann. Dabei ist zu erwähnen, dass es bei dem Zusammenschluss von mind. zwei Freiberufler*innen nicht zwingend erforderlich ist, dass beide denselben Beruf ausüben. Als Beispiel wäre hier die Partnerschaftsgesellschaft von einer Rechtsanwaltskanzlei und einem Steuerberater zu nennen. Neben dem Rechtsformzusatz Name „und Partner“ ist ein schriftlich geschlossener und unterschriebener Partnerschaftsvertrag und die Eintragung ins Partnerschaftsregister (notarielle Beglaubigung) mit den persönlichen Daten der Partner, deren Berufsbezeichnung, dem Gegenstand der gemeinsamen Partnerschaft sowie den Vertretungsbefugnissen erforderlich.

Partnerschaftsgesellschaften haften uneingeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Allerdings gibt es in einigen freien Berufsgruppen die Möglichkeit, eine Haftungsbeschränkung durch eine Berufshaftpflichtversicherung zu erlangen. Diese Rechtsform trägt den Titel Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Sonderform der GbR und eignet sich für Kaufleute (mind. zwei) die sich zusammenschließen wollen, um eine gemeinsame Unternehmung zu verfolgen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich sowohl in den Paragrafen 105 ff. des Handelsgesetzbuches als auch im BGB (§§ 705 ff.) wieder. 

Eine OHG Gründung ist jedoch für dich als Angehörigen der freien Berufe und als Kleingewerbetreibenden nicht möglich. Stattdessen kannst du auf die Rechtsform der GbR ausweichen. Allerdings empfehlen wir dir, die Rechte und Pflichten, der einzelnen Gesellschafter*innen im Vorfeld schriftlich festzuhalten und in einem Gesellschaftsvertrag zu verankern. Darüber hinaus prüfe zu Beginn, ob für deine Unternehmung ein Muster aus dem Internet ausreicht oder ob die Beratung eines Rechtsanwalts hinzugezogen werden sollte. Da die OHG zu den Personenhandelsgesellschaften zählt, ist eine Eintragung ins Handelsregister über das zuständige Amtsgericht gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der OHG haftest du für Schulden als Gesellschafter*in uneingeschränkt mit deinem persönlichen Vermögen.

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„Kapitalgesellschaften“


Kapitalgesellschaften

Unter einer Kapitalgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen zu verstehen, die gemeinsam ein haftungsbeschränktes Unternehmen gegründet haben oder gründen möchten. Im Gegensatz zu den oben aufgeführten Personengesellschaften ist die Kapitalgesellschaft eine eigenständig juristische Person und Träger von Rechten und Pflichten.

Für Gründung einer Kapitalgesellschaft ist eine Kapitaleinlage in Höhe von einem Euro bis 50.000 € je nach Gesellschaftsform zwingend. Darüber hinaus muss ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag vorliegen und eine Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden. Ein weiterer Unterschied liegt in der Form der Geschäftsführung. Kapitalgesellschaften setzen einen Geschäftsführer für die Führung der Geschäfte ein und ist außerdem zur doppelten Buchführung und anderen Vorschriften des Handelsgesetzbuches verpflichtet (§§ 264 bis 335b HGB). Der wichtigste Unterschied liegt jedoch in der Haftung, denn Kapitalgesellschaften können in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftbar gemacht werden. Sonderfälle wie bspw. die Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA) bei der der Komplementär (Vollhafter) auch mit seinem privaten Vermögen haftet.

Du möchtest eine Kapitalgesellschaft gründen? Dann sind das hier die Gesellschaftsformen, die dich interessieren könnten.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kannst du als alleiniger Gesellschafter oder mit mehreren Personen zusammen gründen. Das Mindeststammkapital beträgt bei einer GmbH Gründung mindestens 25.000 € Euro. Jedoch reicht es, wenn du sofort die Hälfte (12.500 €) auf das zu eröffnende Geschäftskonto einzahlen kannst. Solltest du über Sachmittel wie z. B. Maschinen, Immobilien etc. verfügen, kannst du auch diese in deine GmbH Gründung mit einbringen. Wichtig ist jedoch ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, bei dem die Gegenstände der Sachmittel sowie die Höhe der Nennbeträge und die Verteilung der Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter*innen festgelegt werden. Da es sich bei einer GmbH um eine eigenständige juristische Person handelt, ist für die geschäftlichen Angelegenheiten ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin zu benennen. Diesen Posten des CEO kannst du selbst übernehmen oder jemanden anderen als Geschäftsführer*in einsetzen der bereits unbeschränkt geschäftsfähig ist. Eine GmbH ist ab der Eintragung ins Handelsregister beschränkt haftbar. In der Regel haftet dann die Kapitalgesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt jedoch der Geschäftsführer die sogenannte Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 347 HGB), so ist auch hier eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen möglich.

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UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist als die kleine Schwester der GmbH Kapitalgesellschaft zu verstehen und eignet sich besonders gut für dich, wenn du ein kleines gewerbliches Unternehmen gründen und von den Vorteilen einer GmbH Rechtsform profitieren möchtest. Denn auch die UG ist nach der Eintragung ins Handelsregister haftungsbeschränkt. Die Unternehmergesellschaft kannst du sowohl alleine also auch mit mehreren Gesellschafter*innen gründen.

Ein weiterer Vorteil liegt in dem niedrigen Stammkapital, welches für eine UG Gründung aufgebracht werden muss, denn eine UG kann schon ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Allerdings solltest du dich mit der Kapitalhöhe immer an deinen konkreten Bedarf orientieren, um eine Insolvenzgefahr so gering wie möglich zu halten. In der Regel starten die UG Gründer*innen mit einem Kapital von 1.500 €, welches vor der Eintragung in das Handelsregister durch einen Notar, auf einem Geschäftskonto eingezahlt werden muss. Das Einbringen von Sacheinlagen nicht in die UG Gründung ist jedoch nicht möglich. Wie auch bei der GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag zu erbringen und ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin zu ernennen und einzusetzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesetzliche verpflichtete Rücklagenbildung, denn erwirtschaftete Gewinne dürfen bei einer haftungsbeschränkten UG nicht komplett ausgeschüttet werden. 25 % der Gewinne müssen solange in die Rücklage der Unternehmergesellschaft fließen bis 25.000 € Stammkapital, welches für eine GmbH Gründung benötigt wird, angespart wurden.

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