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Für Studierende

Ihr studiert oder wartet auf eure Studienzulassung und möchtet mehr zu finanziellen Fördermöglichkeiten erfahren? Dann findet ihr hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Deutschlandstipendium.

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Infos zum Deutschlandstipendium

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf meine Regelstudienzeit aus?Bereich öffnenBereich schließen

Das Land Brandenburg hat in der Hochschulpandemieverordnung (HPandV) aufgrund der Corona-Pandemie eine Regelstudienzeitverlängerung bestimmt. Details entnehmen Sie bitte der verlinkten Ordnung. Beachten Sie bitte insb. §§ 2-4 HPandV. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch für das Deutschlandstipendium anzuwenden ist, sich also auch hier zu Ihren Gunsten auswirkt.

Bitte prüfen Sie anhand der Verordnung und Ihrer individuellen Situation, wie sich diese Regelung auf Ihre Regelstudienzeit auswirkt. Ein Förderung durch das Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit zulässig.

Wie hoch ist die Förderung und wer trägt sie?Bereich öffnenBereich schließen

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro trägt der Bund. Die Hochschulen zahlen das Deutschlandstipendium direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. 

Erhalten nur deutsche Staatsbürger/innen das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen

Nein, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Jede/r Studierende der TH Wildau und jede/r Studiereninteressierte, der/die sich zum Studium an der TH Wildau angemeldet hat, kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Kann man das Deutschlandstipendium mehrmals erhalten?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, auch wer schon ein Deutschlandstipendium erhält oder erhalten hat, kann sich in einer späteren Förderperiode wieder auf ein Deutschlandstipendium bewerben.

Darf man sich bewerben, wenn man sich schon einmal erfolglos beworben hat?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, auch wenn Sie sich schon einmal erfolglos auf ein Deutschlandstipendium beworben haben, können Sie sich in einer späteren Förderperiode wieder bewerben.

Welche Ziele werden mit dem Deutschlandstipendium verfolgt?Bereich öffnenBereich schließen

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig sollen Alumni, Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine angeregt werden, mit ihrem Beitrag engagierte Studierende zu unterstützen. Auf diesem Weg sollen herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honoriert und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden.

Welche Vorteile hat das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen

Das Deutschlandstipendium setzt Impulse für herausragende Leistungen und trägt so zur Sicherung der Fachkräftebasis im späteren beruflichen Umfeld bei. Darüber hinaus stärkt es das Miteinander im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschule unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entwicklung ihrer Talente. So können sie sich in vollem Umfang auf ihr Studium konzentrieren. Durch die entstehenden Netzwerke werden frühzeitig Kontakte zwischen späteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unternehmen geknüpft.

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Bereich öffnenBereich schließen

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet einmal im Jahr die Stipendienauswahlkommission. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Satzung zum Deutschlandstipendium festgelegten Kriterien (Leistung, gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände). Die Satzung finden Sie hier: Satzung_Deutschlandstipendium.pdf

Die Stipendienauswahlkommission für den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Präsidentin der TH Wildau: Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe

Vertreterin für den Fachbereich WIR: Frau Prof. Dr. Verena Klapschus

Vertreter für den Fachbereich INW: Herr Prof. Dr. Jens Berding

Akademischer Mitarbeiter: Herr Dr. Ron van de Sand

Studentischer Vertreter: Herr Prithviraj Chauhan

Gleichstellungsbeauftragte: Frau Dr. Andrea Böhme

Verantwortliche für das Deutschlandstipendium (Elternzeitvertretung): Frau Dr. Beate Schappach

Rechtsgrundlage: Satzung zum DeutschlandstipendiumBereich öffnenBereich schließen