Personalmobilität mit Erasmus+
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Personalmobilität mit Erasmus+

Mobiltät von Lehrpersonal (Teaching Staff Mobility)Bereich öffnenBereich schließen

Kurzlehraufenthalte für Lehre (STA)

Für Lehrpersonal der TH Wildau besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus+ Programms eine unserer Partnerhochschulen für einen kurzen Lehraufenthalt zu besuchen und dort zu unterrichten.

Grundsätzlich steht die Förderlinie folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Hochschulpersonal und Dozierende mit Lehrauftrag an der TH Wildau
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Voraussetzungen

Aktuell kann an der TH Wildau eine Lehrmobilität gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gültiger Erasmus-Vertrag (inkl. Lehrmobilität (STA)) zwischen der TH Wildau und der gewählten Partnerhochschule
  • Dauer von mindestens 2 Arbeitstagen pro Aufenthalt
  • Dauer von maximal 14 Arbeitstagen pro Aufenthalt
  • Jeweils ein Reisetag vor bzw. nach dem Aufenthalt ist förderfähig
  • Lehrdeputat von mindestens 8 Std. pro Woche, für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die benötigte Stundenanzahl anteilig berechnet. Eine Lehrmobilität kann mit dem Besuch von Workshops, Konferenzen oder auch einem Job Shadowing an der Partnerhochschule verbunden werden. Im Falle solcher kombinierten Aufenthalte (Lehre und Weiterbildung) beträgt das Lehrdeputat mindestens 4 Std.

 

Mobilität für Fortbildung und Training (Staff Training Mobility)Bereich öffnenBereich schließen

Für akademisches Personal sowie für Mitarbeitende der TH Wildau in nichtakademischen Bereichen (z. B. HS-Verwaltung, HS-Bibliothek, …) besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus+ Programms (Partner-)Einrichtungen im Ausland zu Schulungs­zwecken zu besuchen.

Die Formate sind dabei vielfältig und können bspw. Workshops, Sprachkurse, Hospitationen oder ein Job-Shadowing umfassen.

Auch für solche Aktivitäten beträgt die Mindestdauer 2 Tage. Aufgrund des begrenzten Budgets sollte die Maßnahme nach Möglichkeit eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten.

Finanzierung von Erasmus+ Personalmobilitäten (STA und/oder STT)Bereich öffnenBereich schließen

Erasmus+ Personalmobilitäten werden an der TH Wildau nach den geltenden Erasmus+ Pauschalen finanziert und abgerechnet.

Die individuelle Unterstützung (Aufenthaltspauschalen pro Tag) ist dabei seitens der NA DAAD nach Ländergruppen festgelegt worden.

Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalen für mindestens 2 Tage Ihres Auslandsaufent­haltes gezahlt werden. In vielen Fällen kann diese finanzielle Unterstützung auch für weitere Tage Ihrer Dienstreise gewährt werden, sofern ein plausibler Kostenvoranschlag vorgelegt wird (i.d.R. Dienstreiseantrag mit Angaben zu Reise- und Unterkunftskosten im Ausland).

Was die Reisekostenpauschalen anbelangt, so richten sich diese nach der km-Distanz zum Zielort. Falls Sie für Ihre Reise überwiegend nachhaltige Verkehrsmittel nutzen (z. B. Bahn, Bus oder auch Fahrgemeinschaft), haben Sie Anspruch auf ein sog. Top-up für „Green Travel“ und zusätzliche Fördertage (1 - max. 4, je nach Reisedauer und Entfernung).

Diese Zusatzförderung können Sie gern formlos mittels einer kurzen ehrenwörtlichen Erklärung beantragen. Als Nachweis für den beantragten Zuschlag für „grünes Reisen“ sind die entsprechenden Tickets einzureichen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den aktuell geltenden Förderraten für Erasmus+ Personalmobilitäten mit Programmländern der EU (KA131): 

Das Programm Erasmus+ bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Reisekosten in Form einer Entfernungspauschale:
    • 10 km - 99 km mit 23 EUR
    • 100 km – 499 km mit 180 EUR (bei Green Travel: 210 EUR)
    • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR (bei Green Travel: 320 EUR)
    • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR (bei Green Travel: 410 EUR)
    • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR (bei Green Travel: 610 EUR)
    • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
    • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz:
    • Dänemark, Finnland, Färöer, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich:
      180 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag)
    • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern sowie Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt:
      160 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag)
    • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn:
      140 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag)
  • Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.
  • Darüber hinaus ist es möglich, Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen (z. B. bei Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf gesondert aus Erasmus-Mitteln zu fördern (Realkostenantrag bei der NA DAAD). Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Anliegen direkt an Dr. Angelika Schubert.

Die wichtigsten Erasmus+– Kooperationen, mit denen die TH Wildau neben dem Studierenden- (meist) auch einen STA bzw. STT vereinbart hat, sowie detaillierte Informationen finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen.

Die Auswahl der Dozent/innen für Kurzlehraufenthalte an Erasmus+-Partnerhochschulen im Ausland (STA1) sowie der Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen obliegt den Hochschulen. Dabei finden folgende Kriterien besondere Berücksichtigung:

  • Vorrangig werden Mobilitätsmaßnahmen gefördert, die neben dem Unterricht an der Gast-HS (mindestens 8 Stunden LV in 5 Tagen) auch mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien verbunden sind und/oder dem Ausbau und der Intensivierung der Beziehungen zwischen beiden Hochschulen sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen. Möglich ist ferner eine Kombination von Lehre und Weiterbildung (STA/STT). In diesem Falle beträgt das Mindestlehrdeputat an der Partnerhochschule 4 Stunden.
  • Empfohlen wird ein Mindestzeitraum von 5 Tagen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können. Kürzere Aufenthalte sind aber auch möglich.
  • Eine wiederholte Förderung von Mitarbeiter/-innen ist grundsätzlich möglich (z.B. auch 2 Reisen an verschiedene Partner-HS), jedoch sollte vorrangig Personal gefördert werden, welches noch keinen Erasmus+-Lehraufenthalt (oder Trainingsaufenthalt) durchgeführt hat.

Antragstellung & FormalitätenBereich öffnenBereich schließen

Bei Interesse an einem Lehraufenthalt oder einer Trainingsmaßnahme über das Programm Erasmus+ sowie für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an Fr. Dr. Angelika Schubert (angelika.schubert@th-wildau.de; Tel.: 03375 508 197).

Die entsprechenden Formulare für die Beantragung und Durchführung der gewünschten Personalmobilität erhalten Sie ebenfalls direkt über Frau Dr. Schubert.


	Dr. phil. Angelika Schubert

Outgoing-Mobilität innerhalb des International Office Dr. phil. Angelika Schubert Dr. phil. Angelika Schubert

Tel.: +49 3375 508 197
Mail: angelika.schubert@th-wildau.de
Haus 13, Raum 034

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