Von der TH Wildau ins Ausland
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Von der TH Wildau ins Ausland

Sie möchten gern eine Zeit im Ausland studieren oder ein Praktikum im Ausland absolvieren?

Informationen über Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums

Studierende können in jeder Phase ihres Studiums von einem Auslandsvorhaben profitieren. Ein Auslandsaufenthalt während des Bachelorstudiums dient – neben der Erweiterung und Vertiefung fachlichen Wissen – vor allem dazu, einen allgemeineren Einblick in ein anderes Studiensystem zu erhalten, interkulturelle Fähigkeiten zu schulen und Sprachfähigkeit zu verbessern. Während des Masterstudiums bleiben diese Ansprüche bestehen, werden aber oft durch ein Interesse an spezifischen Themen bzw. auch Forschungsfragen und –projekten ergänzt.

Die TH Wildau hat durch Austauschplätze an ca. 40 europäischen Partnerhochschulen und darüber hinaus an etlichen weiteren Hochschulen weltweit die Möglichkeit, Auslandsaufent­halte in beiden Studienniveaus zu unterstützen und zu ermöglichen – entweder im Rahmen bestehender Kooperationsverträge oder auch als Free Mover. 

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland und die Bewerbung für die Finanzierung des Aufenthaltes - außer im Rahmen des Erasmus+ Programms – in der Regel zwei separate Schritte darstellen.

Corona-Virus: Hinweise zu MobilitätenBereich öffnenBereich schließen

Auslandsvorhaben dürfen nur angetreten werden, wenn die Gesundheit und Sicherheit der betreffenden Studierenden vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt weiterhin andauernden Corona-Pandemie nicht gefährdet werden. Das heißt:

  • Die Studierenden müssen sich vor Antritt der Auslandsmobilität aktuell unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise informieren.
  • Für das jeweilige Gastland darf zu diesem Zeitpunkt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen.
  • Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Einreise- und Sicherheitsbestimmungen des Gastlandes müssen die Mobilität zu Studien- oder Praktikums- oder anderen Zwecken (Abschlussarbeit, Studienreise usw.) zulassen.
  • Die aufnehmende Gasteinrichtung muss zeitnah vor Beginn der Mobilität nochmals bestätigt haben, dass das Auslandsvorhaben unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des Gastlandes planmäßig stattfinden kann. Diese Bestätigung ist der TH Wildau (International Office) vorzulegen.
  • Die Studierenden müssen sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662

Weiteren Informationen: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/neuigkeiten-und-veranstaltungen/corona/

Stand: 17.06.2020


	Dr. phil. Angelika Schubert

Outgoing-Mobilität innerhalb des International Office Dr. phil. Angelika Schubert Dr. phil. Angelika Schubert

Tel.: +49 3375 508 197
Mail: angelika.schubert@th-wildau.de
Haus 13, Raum 034

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