Personalmobilität
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Personalmobilität

Dozentenmobiltät (Teaching Staff Mobility)Bereich öffnenBereich schließen

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer Erasmus+-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Eine Erasmus+-Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen (mindestens 8 Unterrichtsstunden) bis 2 Fördermonaten (60 Tagen) möglich.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Haupt-wohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken. Folgende Personengruppen könnnen gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • „dienstreiseantragsberechtigte“ Lehrbeauftragte (z.B. mit Werkverträgen)
  • Dozenten ohne Dotierung
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (incoming-Perspektive)

Als weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulen (Lehre unnd Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/ Einrichtungen möglich.

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (Staff Training Mobility)Bereich öffnenBereich schließen

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens 2 Tage und dürfen höchstens 2 Monate (60 Tage) dauern. 

Im Bereich Weiterbildung/ Training (STT) (z.B. Hospitationen, Workshops, Trainings, Sprachkurse, ggf. Teilnahme an Konferenzen) kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Förderraten in der PersonalmobilitätBereich öffnenBereich schließen

Das Programm Erasmus+ bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Reisekosten in Form einer Entfernungspauschale:
    • 10 km - 99 km mit 20 EUR
    • 100 km – 499 km mit 180 EUR
    • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
    • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
    • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
    • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
    • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz:
    • Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich:
      180 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag), 126 EUR pro Tag (vom 15.-60. Tag)
    • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern:
      160 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag), 112 EUR pro Tag (vom 15.-60. Tag)
    • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn:
      140 EUR pro Tag (bis zum 14. Tag), 98 EUR pro Tag (vom 15.-60. Tag)
  • Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.

Die wichtigsten Erasmus+– Kooperationen, mit denen die TH Wildau neben dem Studierenden- (meist) auch einen STA bzw. STT vereinbart hat, sowie detaillierte Informationen finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen.

Die Auswahl der Dozent/innen für Kurzlehraufenthalte an Erasmus+-Partnerhochschulen im Ausland (STA1) sowie der Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen obliegt den Hochschulen. Dabei finden folgende Kriterien besondere Berücksichtigung:

  • Vorrangig werden Mobilitätsmaßnahmen gefördert, die neben dem Unterricht an der Gast-HS (mindestens 8 Stunden LV in 5 Tagen) auch mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien verbunden sind und/oder dem Ausbau und der Intensivierung der Beziehungen zwischen beiden Hochschulen sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen. Möglich ist ferner eine Kombination von Lehre und Weiterbildung (STA/STT). In diesem Falle beträgt das Mindestlehrdeputat an der Partnerhochschule 4 Stunden.
  • Dringend empfohlen wird daher ein Mindestzeitraum von 5 Tagen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können. Kürzere Aufenthalte sind aber auch möglich.
  • Eine wiederholte Förderung von Mitarbeitern ist grundsätzlich möglich (z.B. auch 2 Reisen an verschiedene Partner-HS), jedoch sollten vorrangig Mitarbeiter gefördert werden, die noch keinen Erasmus+-Lehraufenthalt (oder Trainingsaufenthalt) durchgeführt haben.

Antragstellung & FormalitätenBereich öffnenBereich schließen

Bei Interesse an einem Lehraufenthalt oder einer Trainingsmaßnahme über das Programm Erasmus+ sowie für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an Fr. Dr. Angelika Schubert (angelika.schubert@th-wildau.de; Tel.: 03375 508 197).

Formularvorlagen für das STA bzw. STT Mobility Agreement finden Sie hier.


	Dr. phil. Angelika Schubert

Outgoing-Mobilität innerhalb des International Office Dr. phil. Angelika Schubert Dr. phil. Angelika Schubert

Tel.: +49 3375 508 197
Mail: angelika.schubert@th-wildau.de
Haus 13, Raum 034

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