Reisen und Auslandsaufenthalte
Globus

Reisen und Auslandsaufenthalte

Wie sieht die Situation weltweit aus? Welche Regelungen gelten für Dienstreisen? Hier gibt es wichtige Informationen zu aktuellen und geplanten Aufenthalten im In- und Ausland.

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Dienstreisen & Auslandsaufenthalte

Welche Regelungen gibt es für geplante Dienstreisen?Bereich öffnenBereich schließen

Anmeldung bei Reisen in Risikogebiete an den Kanzler

  • Die bisherige Regelung entfällt. Entsprechende Reisen müssen nicht mehr beim Kanzler angemeldet werden.

Dienstreise

  • Von nicht dringend notwendigen Dienstreisen ist weiterhin abzusehen.
  • Dringend notwendige Dienstreise sind grundsätzlich erlaubt mit folgenden Einschränkungen:
    • Für Reisen in Risikogebiete müssen Einzelfallgenehmigungen der Hochschulleitung eingeholt werden. Die Einzelfallprüfung erfolgt durch die Präsidentin oder den Kanzler. Bei dieser Prüfung wird u.a. der Impfstatus berücksichtigt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Begründung zur Dienstreise freiwillig eine entsprechende Angabe macht.
    • Dienstreisen in Virusvariantengebiete und in Hochinzidenzgebiete sind nicht genehmigungsfähig.
  • Die Kosten von notwendigen PCR-Tests für Dienstreisen können als Reisekosten abgerechnet werden.

Übernimmt die TH Wildau für Dienstreisen notwendige PCR-Tests?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, die Kosten von notwendigen PCR-Tests für Dienstreisen können als Reisekosten abgerechnet werden.

Wo befinden sich aktuell Risikogebiete?Bereich öffnenBereich schließen

Das Robert-Koch-Institut weist bestimmte Länder als Risiko-, Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete aus.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland gilt seit 13. Mai 2021 die bundesweit einheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Welche Regelungen gelten bei Rückkehr aus einem Risikogebiet für Beschäftigte?Bereich öffnenBereich schließen

Es gelten folgende Hinweise und Regelungen für Rückkehrende aus Risikogebieten:

  • Grundsätzlich gilt für Rückkehrende in die Bundesrepublik Deutschland die seit 13. Mai 2021 bundesweit einheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung. Die enstprechenden Bestimmungen sind von Beschäftigten und Studierenden der TH Wildau unbedingt zu beachten! Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, informieren Sie bitte in jedem Fall auch den Krisenstab unter krisenstab(at)th-wildau.de.
  • In Bezug auf private Reisen liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich der oder des Reisenden, sich vor der geplanten Reise zu informieren, ob es sich bei dem Reiseziel um ein Corona-Risikogebiet handelt. Maßgeblich sind in diesem Kontext die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die beim RKI veröffentlichten Informationen durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI.
  • Für Beschäftigte der TH Wildau bedeutet eine bewusste Reise in ein Risikogebiet und die damit einhergehende Inkaufnahme der anschließenden Quarantäneanordnung einen Verstoß gegen die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis und hat Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Weitere Details sind dem Schreiben des Kanzlers vom 04.08.2020 zu entnehmen.