Ältere Updates (2020)

Updates Dezember 2020

Update Corona-Virus vom 30.12.2020 - Umgang Corona-Pandemie ab dem 11. Januar 21Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.12.2020 - Wichtige Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie ab dem 11. Januar 2021

Wie angekündigt hat der Krisenstab zwischenzeitlich per Videokonferenz das weitere Vorgehen an unserer Hochschule hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie besprochen. Unter der Voraussetzung, dass die Regelungen der nach dem 10.01.2021 gültigen Eindämmungsverordnung dem nicht entgegenstehen, gelten an der TH Wildau ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

  • Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Übungen finden im gesamten restlichen Vorlesungszeitraum des WiSe 2020/21, d.h. bis zum 30.01.2021, ausschließlich online statt.
  • Spezielle Präsenzangebote (z.B. Labore mit hohem Praxisanteil, mündliche Prüfungen u.a.) sind mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Planung und die Kommunikation dieser Angebote an die Studierenden erfolgen individuell durch die jeweiligen Lehrenden in Abstimmung mit den Studiengangsprecherinnen und -sprechern sowie der Dekanin bzw. dem Dekan.
  • Die aktuelle Prüfungsplanung ab dem 01.02.2021 bleibt nach derzeitigem Stand bestehen.
  • Die aktuellen Homeoffice-Regelungen werden bis zum 31.01.2021 verlängert.

Sollten sich aufgrund der MinisterpräsidentInnenrunde Anfang Januar 2021 weitere Verschärfungen ergeben, müssen die Regelungen natürlich entsprechend angepasst werden. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich umgehend über die bekannten Kanäle informiert. Wir bitten Sie daher eindringlich, die oben genannten Festlegungen zu berücksichtigen; gleichwohl müssen wir uns alle darüber im Klaren sein, dass die MinisterpräsidentInnenrunde kurzfristig weitere Verschärfungen der Rahmenbedingungen zur Folge haben kann!

Weiterhin wurde – unabhängig von möglichen Änderungen der Rahmenbedingungen – beschlossen:

  • Die Präsidentin erlässt Anfang Januar 2021 eine Verfügung, die besagt, dass ein Nichtantreten bei einer Prüfung bis einschließlich zum 28.02.2021 nicht als Fehlversuch gewertet wird.
  • Der Krisenstab ist sich darüber im Klaren, dass die Lehrveranstaltungen mit hohem praktischem Anteil (z.B. Laborlehrveranstaltungen) in diesem Semester nur bedingt bzw. nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten bzw. können. Auch wenn uns Corona in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin beschäftigen wird, hoffen wir, dass sich insbesondere im kommenden Sommer die Lage ein wenig entspannt. Deswegen werden wir das gesamte SoSe 2021 (bis zum 31.08.2021) nutzen, um die im WiSe 2020/21 nicht oder nur in nicht ausreichenden Teilen stattgefundenen Veranstaltungen in angemessener Form nachholen zu können. Ziel ist, dass alle Studierenden die Chance erhalten, bis zum 31.08.2021 die für sie geplanten Lehrveranstaltungen aus dem WiSe 2020/21 zu absolvieren. Die konkreten Bedingungen dieser Maßnahme müssen noch festgelegt werden, doch möchten wir auf diese Weise einer zu großen Verlängerung der Studiendauer entgegenwirken und das bereits an dieser Stelle kommunizieren.

In diesem Sinne hoffen wir, Ihnen mit den genannten Informationen trotz der nach wie vor sehr dynamischen Situation in Bezug auf Corona etwas mehr Planungssicherheit geben zu können und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute und ein gesundes (!), erfolgreiches Jahr 2021!

Update Corona-Virus vom 18.12.20 - Lehr- und Prüfungsbetrieb bis 10. Januar 2021Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 18.12.2020 -Wichtige Informationen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zum 10. Januar 2021

Nach der Veröffentlichung der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg am vergangenen Dienstag hat der Krisenstab sich in seiner gestrigen Sitzung vom 17.12.2020 erneut ausführlich mit dem aktuellen Infektionsgeschehen und der steigenden Inzidenz in unserem Landkreis auseinandergesetzt.

Angesichts der weiterhin sehr kritischen Situation hat der Krisenstab bereits jetzt beschlossen, die seit dem 14. Dezember 2020 geltenden Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern. Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Bis zum 10. Januar 2021 finden keine Präsenzlehrveranstaltungen an unserer Hochschule statt. Dies betrifft sämtliche Vorlesungen, Seminare, Labore und sonstige Übungen sowie auch Prüfungen.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule sind aufgefordert, ihre Home-Office-Regelungen für den betreffenden Zeitraum zu prüfen und soweit wie möglich von zuhause zu arbeiten. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer Führungskraft. Eine erneute schriftliche Regelung ist in Anbetracht der besonderen Situation nicht erforderlich.

Der Krisenstab wird wie geplant auch zwischen Weihnachten und Neujahr tagen und setzt sich insbesondere im Hinblick auf die nahende Prüfungszeit bereits mit dem möglichen Vorgehen über den 10. Januar 2021 hinaus auseinander.

Zur Erinnerung: Die Prüfungszeiträume sind für das aktuelle Wintersemester wie folgt angesetzt:

Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch, dass die Abmeldung von einer Prüfung in diesem Semester wieder nach den üblichen Regeln zu erfolgen hat und ein Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder Krankschreibung einen Fehlversuch zur Folge hat.

Die TH Wildau hofft nach wie vor, Prüfungen im Rahmen der Prüfungszeit wie geplant vor Ort durchführen zu können. Da wir jedoch heute noch nicht wissen können, welche Regelungen nach dem 10. Januar greifen werden, bitten wir alle Lehrenden, sich bereits jetzt intensiv mit der Frage zu beschäftigen, welche Alternativen zu einer Präsenzprüfung ggf. für ihre Lehrveranstaltungen möglich sind. Die für Studium und Lehre verantwortlichen Gremien arbeiten daran, die Rahmenbedingungen für eine möglichst flexible Anpassung und Durchführung des Prüfungsbetriebs zu ermöglichen.

Studierende können sich bei konkreten Fragen und Problemen, die einzelne Lehrveranstaltungen betreffen, neben den jeweiligen Lehrenden grundsätzlich an die zuständigen Studiengangsprecher/-innen, die Dekanate oder auch den Studierendenrat (info(at)stura-wildau.de) wenden.

Update Corona-Virus vom 10.12.2020 - keine Präsenzlehrveranstaltungen bis 19.12Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 10.12.2020 - Wichtige Informationen: keine Präsenzlehrveranstaltungen vom 14. bis 19. Dezember 2020

Der Krisenstab hat sich in seiner heutigen Sitzung sehr ausführlich mit dem aktuellen Infektionsgeschehen und der hohen Inzidenz in unserem Landkreis auseinandergesetzt. Alle Mitglieder sind davon überzeugt, dass wir uns aktuell in einer sehr kritischen Situation befinden und kurzfristig zu weiteren Maßnahmen greifen müssen, um unsere Studierenden und Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu schützen.

Daher erging folgender Beschluss:

  • In der Woche vom 14. bis 19. Dezember 2020 finden keine Präsenzlehrveranstaltungen an unserer Hochschule statt. Dies betrifft sämtliche Vorlesungen, Seminare, Labore und sonstige Übungen sowie auch Prüfungen.
  • Der Krisenstab wird zwischen Weihnachten und Neujahr tagen und unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Pandemiesituation über die Durchführung des Lehrbetriebs im Januar beschließen. Über den entsprechenden Beschluss werden Sie im Anschluss umgehend informiert. Bitte stellen Sie sich vorsorglich darauf ein, dass mit großer Sicherheit zumindest die Vorlesungen auch weiterhin nur digital durchgeführt werden.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule sind aufgefordert, ihre Home-Office-Regelungen für die Zeit bis zu den Feiertagen zu prüfen und soweit wie möglich von zuhause zu arbeiten. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer Führungskraft. Eine erneute schriftliche Regelung ist in Anbetracht der besonderen Situation nicht erforderlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis zu diesen Maßnahmen.

Updates November 2020

Update Corona-Virus vom 30.11.2020 - Information zur EindämmungsverordnungBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.11.2020 - Wichtige Information zur aktuellen Eindämmungsverordnung

In der Mitarbeitermail vom 5. November 2020 hatte die Präsidentin angekündigt, die Studierenden und Beschäftigten über eine etwaige Verlängerung der Maßnahmen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu informieren. Wir bitten um Entschuldigung, dass dies nun so kurzfristig erfolgt. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Brandenburger Hochschulen haben bis zum 30.11.2020 auf die Veröffentlichung der ab dem 1.12.2020 und bis zum 21.12.2020 geltenden Eindämmungsverordnung warten müssen. Diese enthält gegenüber der bis zum 30.11.2020 geltenden Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 - anders als die Vereinbarungen auf MinisterpräsidentInnen-Ebene - keine Veränderungen für die Hochschulen. Aus diesem Grund bittet die Präsidentin darum, die Lehrveranstaltungen „wie gehabt“ beizubehalten.

Das heiß konkret:

  • „Klassische“ Vorlesungen sollen möglichst online durchgeführt werden.  
  •  Labortätigkeiten und sonstige Übungen, die aufgrund hoher praktischer Anteile zwingend Präsenz erfordern, können unter Wahrung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen weiter vor Ort stattfinden. Hier ist jedoch unbedingt abzuwägen, ob dies wirklich zwingend erforderlich ist!
  •  Prüfungen und Nachprüfungen können vorerst wie geplant vor Ort durchgeführt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Update Corona-Virus vom 20.11.2020 - Überbrückungshilfe startet wiederBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 20.11.2020 - Studentenwerk Potsdam: Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Es konnte bereits für die Monate Juni bis September Überbrückungshilfe bezogen werden. Die Überbrückungshilfe für den Monat November kann nun seit dem 20. November 2020 beantragt werden. Das Antragsverfahren funktioniert ausschließlich online: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage, weil zum Beispiel der Nebenjob wegfiel oder zum Studienstart womöglich keiner gefunden wurde. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate November und Dezember 2020 sowie für den Januar, Februar und März 2021 – also das gesamte Wintersemester über – beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung der Überbrückungshilfe gibt es beim Studentenwerk Potsdam.

Update Corona-Virus vom 10.11.2020 - Informationen des Studentenwerks PotsdamBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 10.11.2020 - Informationen des Studentenwerks Potsdam

Das Studentenwerk Potsdam informiert im Folgenden zu den Themen Überbrückungshilfe, Hochschulpandemieverordnung und BAföG, Mensen sowie Unterbringung internationaler Studierender.

Der Krisenstab der TH Wildau

Überbrückungshilfe

Es wird derzeit darüber nachgedacht, die Ende September vorübergehend ad acta gelegte Überbrückungshilfe wieder zu aktivieren. Die 57 Studenten- und Studierendenwerke haben gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) einen Katalog mit Verbesserungen und Anpassungen an das BMBF weitergeleitet. Darunter u.a. die Forderung, die Überbrückungshilfe für einen längeren Zeitraum zu reaktivieren und nicht nur für den Monat November wieder zu öffnen. Das soll den Studierenden helfen, ihr Semester finanziell besser planen zu können. Unser Dachverband befindet sich darüber in intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Bundesministerium. Wir hoffen, dass wir bereits in der kommenden Woche nähere Details kennen und das angepasste IT-Tool schnell zur Verfügung steht.

Studierende haben außerdem weiterhin die Möglichkeit, eine Einmalhilfe von 300 € zu beantragen:

https://www.studentenwerk-potsdam.de/wir-ueber-uns/news/news-detailansicht/der-haertefallfonds-des-studentenwerks-potsdam.

Diese Hilfe wird bislang noch sehr verhalten genutzt.

Hochschulpandemieverordnung und BAföG

Mit dem Inkrafttreten der Hochschulpandemieverordnung (HPandV) am 14.10.2020 wurde wie in vielen anderen Bundesländern auch die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden um ein Semester verlängert. BAföG-Empfänger/-innen in unserem Zuständigkeitsbereich bekommen demnach auch ein Semester länger BAföG. Zudem kann der nach § 48 BAföG erforderliche Leistungsnachweis insgesamt ein Semester später vorlegt werden. Sofern die Studierenden ihren Folgeantrag in den vergangenen Wochen und Monaten bereits bei uns eingereicht haben und er noch nicht beschieden ist, müssen sie vorerst nichts weiter tun. Sollten die BAföG-Beantragenden hingegen schon vor dem Inkrafttreten der Hochschulpandemieverordnung einen Bescheid für das Wintersemester 2020/2021 erhalten haben und dieser enthält nicht den Hinweis auf die HPandV, dann sollten Sie sich bitte zur Prüfung ihres Falles im BAföG-Amt melden. Für all jene, deren Förderungshöchstdauer nach dem Sommersemester 2020 ausgelaufen ist und deren Studium noch nicht beendet ist, besteht nun die Möglichkeit, noch länger BAföG zu bekommen. Diese Studierenden müssen einen Folgeantrag stellen, damit Sie von der neuen Regelung profitieren.

Bei Fragen ist unser BAföG-Amt zu den telefonischen Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9.00 – 11.30 Uhr, sowie am Dienstag von 13.00 – 15.00 Uhr erreichbar.

Mensen weiterhin geöffnet

Mit Beginn des Wintersemesters 2020/21 sind alle Mensen des Studentenwerks wieder in Betrieb. Dass unsere Verpflegungseinrichtungen geöffnet bleiben können, ist in der derzeit geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegt. Laut § 10 dürfen demnach Verpflegungseinrichtungen an Hochschulstandorten sowie an betrieblichen, beruflichen oder vergleichbaren Fortbildungseinrichtungen weiterhin bewirten.

Mit einem neu initiierten Leitsystem in unseren Mensen möchten wir die Gäste noch besser für die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sensibilisieren. Die Plätze sind seit Anfang der Woche zudem noch rarer geworden, da nun auch innerhalb der Tischgruppen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet wird. Beim Einlass ist zwingend ein Tablett mitzunehmen, so dass wir den Überblick über die Gästezahlen behalten und dementsprechend stoppen können. Wir hoffen sehr auf die Initiative unserer Gäste. Denn nur, wenn alle mitmachen und sich an die Regeln halten, besteht die Chance, dass wir auch in der kommenden Zeit die Studierenden und Hochschulbeschäftigten mit einem Mittagessen versorgen können.

Unterbringung internationaler Studierender

Die Unterbringung internationaler Studierender in den Wohnheimen beschäftigt uns in diesen Tagen sehr. Während zum Semesterbeginn im September die Unterbringung von Studierenden aus dem Ausland noch ziemlich problemlos verlief, wurde die Ausgangslage in den vergangenen Wochen komplizierter. Für Studierende, die aus einem internationalen COVID-19-Risikogebiet kamen – und die Liste der Risikogebiete wurde täglich länger – bedeutete dies vorerst 14 Tage Quarantäne. Da unsere Wohnheime wie bereits in den zurückliegenden Jahren nahezu ausgebucht sind, war es uns leider nicht möglich, spezielle Quarantäneflure zu definieren, zumal es zuvorderst darum gehen musste, die Bestandsmieter/-innen in den Wohnanlagen zu schützen. Zwar gab es zu dieser schwierigen Ausgangslage mehrere Gespräche mit der Stadt Potsdam, doch leider ohne konkretes Ergebnis. Geeignete Quarantäneunterkünfte konnten von Seiten der Stadt schlussendlich nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir prüfen nun jeden einzelnen Fall, der an uns herangetragen wird, immer mit dem Bestreben, eine gute Lösung für die wohnungssuchenden Studierenden zu finden. Ab dem 09.11.2020 verkürzt sich die Quarantänezeit auf 10 Tage.

Update Corona-Virus vom 05.11.2020 - Anpassungen im Lehrbetrieb ab 09.11.2020Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 05.11.2020 - Anpassungen im Lehrbetrieb ab 09.11.2020

Bereits am 30. September wies die Präsidentin und der Krisenstab in einer Informationsmail darauf hin, dass alle derzeit vor Ort durchgeführten Lehrveranstaltungen daraufhin überprüft werden sollen, ob sie angesichts der derzeitigen Entwicklung der Pandemie tatsächlich in dieser Form durchgeführt werden müssen.

Das aktuelle „hybride“ Wintersemester stand von vorneherein unter der Prämisse, bei Bedarf auf die dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens reagieren zu können und den Lehrbetrieb ggf. entsprechend anzupassen. Nun gilt es überall dort, wo es möglich ist, Kontakte zu reduzieren – nicht zuletzt, damit die Vor-Ort-Durchführung der Lehrveranstaltungen, für die zwingend Präsenz erforderlich ist, weiter aufrechterhalten werden kann.

In diesem Sinne hat der Krisenstab in seiner heutigen Sitzung folgende Regelungen beschlossen:

  • Sämtliche „klassischen“ Vorlesungen sollen ab dem kommenden Montag, dem 09.11.2020 bis vorerst einschließlich dem 30.11.2020 ausschließlich online durchgeführt werden. Ende des Monats folgt eine Information über eine eventuelle Verlängerung dieser Maßnahme.
  • Labore und sonstige Übungen, die aufgrund hoher praktischer Anteile zwingend Präsenz erfordern, können unter Wahrung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen weiter vor Ort stattfinden. Hier bitte ich Sie jedoch, unbedingt abzuwägen, ob dies wirklich zwingend erforderlich ist!

Lehrende klären in diesem Zusammenhang stehende weitere Fragen bitte mit der Dekanin bzw. dem Dekan ihres Fachbereichs. Im Falle einer Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre sind die an der Veranstaltung teilnehmenden Studierenden umgehend darüber zu informieren.

Grundsätzlich sollte im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung der Studierenden der TH Wildau jede Lehrveranstaltung unabhängig von der Art der Durchführung durch ein angemessenes digitales Angebot an die Studierenden begleitet werden. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Möglichkeit der Unterstützung und Beratung durch das E-Learning-Team des Zentrums für Qualitätsentwicklung der Hochschule hingewiesen.

Wir hoffen auch weiterhin auf Ihr Verständis für diese Maßnahmen.

Updates Oktober 2020

Update Corona-Virus vom 30.10.2020 - Neue Eindämmungsverordnung des LandesBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.10.2020 - Neue Eindämmungsverordnung des Landes & Auswirkungen für die TH Wildau

Nach den Beschlüssen der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom vergangenen Mittwoch (28.10.20) hat das Land Brandenburg heute eine neue „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ veröffentlicht, die ab dem kommenden Montag, den 02.11.2020 in Kraft tritt.

Im Folgenden möchte die TH Wildau und der Krisenstab Sie über die zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Auswirkungen für unseren Hochschulbetrieb informieren:

  • Die Hochschulen bleiben zumindest vorerst geöffnet. Somit können wir unter Berücksichtigung unserer geltenden Sicherheitsmaßnahmen in den nächsten Wochen auch weiterhin Präsenzlehrveranstaltungen abhalten, und der Lehrbetrieb kann prinzipiell so weitergehen wie geplant. Gleichwohl haben wir uns im Krisenstab darüber verständigt, dass alle derzeit vor Ort durchgeführten Lehrveranstaltungen gemeinsam mit den Lehrenden daraufhin überprüft werden sollen, ob sie angesichts der derzeitigen Situation tatsächlich in dieser Form durchgeführt werden müssen.
  • Prüfungen und Nachprüfungen können vorerst wie geplant durchgeführt werden.
  • Die Bibliothek bleibt unter den geltenden Sicherheitsmaßnahmen vorerst geöffnet.
  • Die Mensa bleibt ebenso vorerst geöffnet (Mensen und Cafés an den Hochschulen gelten als Kantinen).
  • Die Angebote des Hochschulsports müssen ab dem 02.11.2020 bis mindestens Ende November ausgesetzt werden.
  • Hochschulorchester und -chor müssen ihre Proben ab dem 02.11.2020 bis mindestens Ende November aussetzen.
  • In den Organisationseinheiten sollten die Möglichkeiten des Homeoffice in den kommenden Wochen möglichst umfassend genutzt werden, insoweit es bei Wahrung der Arbeitsfähigkeit und der Servicequalität möglich ist.

Bitte beachten Sie hierzu auch die mit den Brandenburger Hochschulen abgestimmte Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~30-10-2020-hochschulen-umgang-mit-corona. (siehe auch Update 29.10.20)

Grundsätzlich bleibt es weiterhin unerlässlich, dass wir alle uns an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten. Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch, dass Gesichtsvisiere keine gleichwertige Alternative zu einer abschließenden Mund-Nasen-Bedeckung darstellen!

Wir hoffen sehr und werden alles daransetzen, das Wintersemester weiter in der jetzigen hybriden Form gestalten zu können. Selbstverständlich steht die Gesundheit unserer Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei an erster Stelle, und wir ergreifen weiter alle erforderlichen Maßnahmen, um die Ausbreitung von Infektionen einzudämmen.

Update Corona-Virus vom 29.10.2020 - Neue Verfügung des LandkreisesBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 29.10.2020 -Neue Verfügung des Landkreises Dahme-Spreewald

Hiermit möchte Sie die TH Wildau auf die am 28.10.2020 veröffentlichte „Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald über die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald“ hinweisen

Siehe dazu: https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt_33-2020.pdf).

Diese Verfügung besagt u.a., dass fortan „im Umfeld von 30 m um Bildungseinrichtungen“ die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Dies wird u.a. damit begründet, dass es dort „…zum Beginn und Schluss der Bildungsangebote regelmäßig zu erheblichen Ansammlungen von Schülern, Auszubildenden und Studierenden [kommt], wenn diese die Gebäude der Einrichtungen betreten oder verlassen“. 

Entsprechende Hinweisschilder werden rund um unseren Campus aufgestellt, so dass jede/-r daran erinnert wird.

Bitte lesen Sie sich diese Verfügung gut durch, da sie sich auch auf andere Orte bezieht! Die Verordnung gilt bis auf Weiteres.

Weitere Informationen folgen im Verlauf des 30.10.2020 mit Veröffentlichung der neuen/geänderten Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung.

Update Corona-Virus vom 12.10.2020 - Dienst- und ArbeitsschutzanweisungBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 12.10.2020 - Dienst- und Arbeitsschutzanweisung für Mitarbeiter/-innen und Studierende der TH Wildau zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2

Der Arbeitgeber und Dienstherr trägt nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes die Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Beamtinnen und Beamten. Zudem trägt die Hochschule auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Studierenden der TH Wildau. Daher muss die Hochschule sicherstellen, dass Angestellte und Beamte ihre Arbeit und Studierende ihr Studium ungefährdet wahrnehmen können. Dazu gehören in Zeiten des Corona-Virus an erster Stelle Informationen über Infektionsgefahren und Schutzmaßnahmen. Die Verfügung der Präsidentin P04-2020 vom 30. April 2020 und die Anweisungen per Mitarbeiter-E-Mail vom 30. April 2020 und vom 30. Juli 2020 werden durch diese Anweisung (PDF zum Download) aktualisiert:

Punkt 1:

  • Wie bereits seit dem 30. April 2020 verfügt, besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der Hochschule. In Büros oder Räumen, die von einem fest definierten Personenkreis (z.B. einer Forschungsgruppe) genutzt werden, kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (1,5 m) gewahrt und für eine regelmäßige Belüftung gesorgt wird.
  • Lehrveranstaltungen jedweder Form erfüllen das Kriterium der festen, wiederkehrenden Gruppe („strenge Kohortenbildung“) im Sinne der SARS-CoV-2- Umgangsverordnung nicht. Deswegen besteht bei allen Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der TH Wildau die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aller Anwesenden. (Website des MWFK zum Umgang mit der Corona-Pandemie)

Punkt 2: 

  • Zusätzlich wird die Anweisung erteilt, dass für das nach der SARS-CoV-2- Umgangsverordnung erforderliche Erfassen von Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung die in den Gebäuden der TH Wildau vorgesehene digitale Kontaktverfolgung zu nutzen ist. Die entsprechenden QR-Codes sind an den jeweiligen Eingängen zu den Räumlichkeiten der TH Wildau angebracht. Sofern die QR-Codes nicht nutzbar sein sollten oder nicht genutzt werden können, sind die Aufenthalte durch Sie unverzüglich auf der folgenden Webseite einzutragen: https://icampus.thwildau.de/kontaktnachverfolgung.
  • Eine solche verpflichtende Anweisung zur Eintragung von Aufenthalten an der TH Wildau ist angemessen. Nach den maßgeblichen Feststellungen des Robert-KochInstituts handelt es sich weiterhin um eine dynamische und ernstzunehmende Situation. Beim Auftreten eines Infektionsfalles an der TH Wildau verlangt die Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, Beamtinnen/Beamten und Studierenden, dass alle informiert werden, die mit der oder dem jeweiligen Erkrankten in Kontakt gekommen sein könnten. Die Anweisung ermöglicht die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Kontakten zu mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 Infizierten und dient dem legitimen Zweck, im Falle eines Infektionsnachweises mögliche Infektionsketten unverzüglich aufzudecken und zu unterbrechen. Nur so ist es möglich, eine dynamische Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 zu verhindern und damit zugleich einen Beitrag zum Bevölkerungsschutz zu leisten.
  • Darüber hinaus verlangt in einem solchen Fall das Gesundheitsamt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes innerhalb kurzer Zeit eine möglichst vollständige Kontaktliste von der TH Wildau. Eine solche Information und Auskunft kann jedoch nur erteilt werden, wenn diese Kontakte registriert wurden. Eine Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich auf Anfrage des Gesundheitsamtes und wird stets unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips und unter Beteiligung der Personalvertretung durchgeführt.
  • Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Hochschule kann nur mittels einer solchen Maßnahme möglichst langfristig aufrechterhalten bleiben. Eine komplette Schließung der Hochschule soll vermieden werden.

Weitere Details zur digitalen Kontaktnachverfolgung finden Sie unter: https://www.th-wildau.de/kontaktnachverfolgung.

Diese Pflichten werden bis auf Widerruf aufrechterhalten, soweit keine zeitlich nachfolgenden rechtlichen Vorgaben engere Regelungen vorsehen.

Update Corona-Virus vom 02.10.2020 - Neue Web-App zur KontaktnachverfolgungBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 02.10.2020 - Einführung der neuen Web-App "THWi Kontaktnachverfolgung" im Falle einer SARS-Cov2-Infektion

Zum Start der Präsenz-Lehrveranstaltungen am kommenden Montag, dem 5. Oktober 2020, führt die TH Wildau ein neues System zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer SARS-Cov2-Infektion ein.

Das System heißt „THWi Kontaktnachverfolgung“ und ist über icampus.th-wildau.de/kontaktnachverfolgung zu erreichen – auch mobil.

Diese so genannte Web-App zur Kontakterfassung ist eine Eigenentwicklung des iCampus-Teams und in enger Abstimmung und kürzester Zeit mit dem Vizepräsidenten für Digitalisierung und Qualitätsmanagement und dem Corona-Krisenstab entstanden. Die App und alle notwendigen Daten werden auf den Servern der TH Wildau gehostet bzw. gespeichert. Die Daten werden nur auf Anforderung durch das Gesundheitsamt weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung oder Nutzung erfolgt nicht.

Gemäß der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (§3, Abs. (1), Nr. 5 sowie Abs. 2) des Landes Brandenburg muss die Hochschule zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung die Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis erfassen. 

Weitere Informationen zur Funktionsweise der Web-App, zum Datenschutz, zu Ansprechpersonen sowie eine FAQ-Liste stehen ab sofort auf www.th-wildau.de/kontaktnachverfolgung zur Verfügung.

Updates September 2020

Update Corona-Virus vom 17.09.2020 - Aktuelle Informationen für das WiSe 20/21Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 17.09.2020 - Aktuelle Informationen für Studierende sowie Mitarbeiter/-innen zur Durchführung des Wintersemesters 2020/2021

Das Wintersemester 2020/2021 wird wie schon das vergangene Sommersemester sehr stark unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen. Nach wie vor gilt es, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und auf Veränderungen der Situation so flexibel wie möglich reagieren zu können. Deswegen ist die TH Wildau, so wie die übrigen Hochschulen in Brandenburg und Deutschland, angehalten, dieses Semester als sogenanntes „Hybridsemester“ mit einem hohen Anteil von digitaler Lehre zu planen. Gleichwohl freut sich das Präsidium der TH Wildau, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch wieder Präsenzveranstaltungen anbieten und die Studienanfängerinnen und -anfänger nicht nur online, sondern auch auf dem Campus begrüßen zu können.

Mit Blick auf den anstehenden Vorlesungsstart hat der Krisenstab die wichtigsten Regelungen für die TH Wildau und die Durchführung des aktuellen Wintersemesters generell zusammengefasst. Dokument zum Download

Bei Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an interne.kommunikation(at)th-wildau.de. Zusammen mit dem Krisenstab werden diese gesichtet und anschließend in einem geeigneten Format von der Präsidentin gern beantwortet.

Im Namen der TH Wildau einen guten Start und bleiben Sie gesund!

Updates August 2020

Update Corona-Virus vom 28.08.2020 - Änderungen für Home-Office-VereinbarungenBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 28.08.2020 - Wichtige Änderungen für die Home-Office-Vereinbarungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, Sie sind gut über die Sommerzeit gekommen und konnten sich trotz der „anderen Umstände“ etwas erholen.

Die Planungen für das Wintersemester 2020/2021 sind in vollem Gange, und wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam die anstehenden Herausforderungen meistern werden.

Da die aktuelle, pauschale Regelung zum Home-Office zum Ende des Monats ausläuft, hat der Krisenstab in seiner gestrigen Sitzung folgendes Vorgehen beschlossen:

  • Die aktuelle, pauschale Regelung zum Home-Office wird bis einschließlich dem 19. September 2020 verlängert.
  • Ab dem 21. September 2020 ist der allgemeine Modus an der TH Wildau wieder die Arbeit in Präsenz, dies natürlich stets unter Wahrung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln. Individuelle Home-Office-Vereinbarungen, die bereits vor der Corona-Pandemie geschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.
  • Weiterhin ist der Abschluss neuer individueller Home-Office-Vereinbarungen in Abhängigkeit von der Arbeitsplatzsituation, dem Infektionsgeschehen, den Arbeitsaufgaben und ggfs. familiären Verpflichtungen möglich.
  • Der Abschluss der individuellen Home-Office-Vereinbarungen erfolgt in der Regel zwischen der/dem Vorgesetzen und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter. In der Vereinbarung sind zusätzlich die Gründe für den Abschluss der Home-Office-Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren (Vorlage zum Download finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte).
  • Da ab dem Vorlesungsbeginn am 5. Oktober wieder mit einem Teil der eingeschriebenen Studierenden vor Ort zu rechnen ist, gilt es besonders, die Servicequalität aufrecht zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Organisationseinheiten weiterhin entsprechend sicherzustellen. Die Abwägung bzw. die Entscheidung dazu trifft die Leiterin bzw. der Leiter der Organisationseinheit.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf den Abschluss einer Home-Office-Vereinbarung besteht. Im Konfliktfall ist der Kanzler der TH Wildau zu involvieren.

Hinweis:

Derzeit kann die weitere Entwicklung der Situation insgesamt, aber auch regional/lokal nicht sicher eingeschätzt werden, und es sind Ereignisse denkbar, die zu einem regionalen Lockdown führen können. Mir ist bewusst, dass für diesen Fall bereits viele Vorbereitungen getroffen wurden. Ich bitte aber jede/jeden, sich nochmals bewusst zu machen, ob die persönliche Ausstattung (z. B. Laptop, Zugänge o. ä.) ausreichend ist, um in einem solchen Fall ad hoc reagieren zu können.

Sollten Sie Mängel in der Ausstattung feststellen, so stehen wir gerne bereit, diese Mängel abzustellen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen guten Semesterstart!

Bleiben Sie gesund.

Thomas Lehne

Updates Juli 2020

Update Corona-Virus vom 30.07.2020 - Wichtige Änderungen für die PräsenzlehreBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.07.2020 - Wichtige Änderungen für die Präsenzlehrveranstaltungen im WS 20/21

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass es hinsichtlich der im WS 20/21 stattfindenden Präsenzlehrveranstaltungen folgende Änderungen bzw. Regelungen geben wird:

  • 1) 90-minütige Lehrveranstaltungen werden im 2-Stunden-Takt geplant: D.h. die erste Lehrveranstaltung an einem Tag beginnt um 8 Uhr und die darauf folgenden beginnen um 10 Uhr, 12 Uhr usw. Einen größeren „Slot“ für eine Mittagspause wird es nicht geben. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für den Raumwechsel der Studierenden und Lehrenden sowie ebenfalls für ein intensives Lüften der Räumlichkeiten zwischen den Lehrveranstaltungen notwendig ist.
  • 2) Die für die Präsenzlehrveranstaltungen eingeplanten Räume werden so präpariert, dass der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen gewahrt ist und nur die vorab definierte, maximale Anzahl von Personen einen der gekennzeichneten Plätze einnehmen kann. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit von Kontakten wird den Studierenden empfohlen möglichst stets denselben Sitzplatz zu nutzen bzw. eine feste Sitzordnung einzuhalten.
  • 3) Sofern eine Belüftung nicht automatisiert erfolgt, muss innerhalb einer 90-minütigen Lehrveranstaltung der Raum nach 45 Minuten gut gelüftet werden (mindestens 5 Minuten). Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Ich setze dabei sehr auf Ihr Verständnis und Ihre Selbstverantwortung! Vielen Dank!

Diese Regelungen basieren auf den Empfehlungen des Krisenstabs vom 30.7.2020.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Tippe

Update Corona-Virus vom 30.07.2020 - Wichtige Hinweise bzgl. der MaskenpflichtBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.07.2020 - Wichtige Hinweise bzgl. der Maskenpflicht in Büros/Laboren der TH Wildau

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hinsichtlich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden der TH Wildau teile ich Ihnen folgendes mit:

In Büros oder Laboren, die von einem fest definierten Personenkreis genutzt werden, kann ab dem 1.8.2020 auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden, sofern der Mindestabstand zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (1,5 m) gewahrt und für eine regelmäßige Belüftung gesorgt wird.
In allen anderen Räumlichkeiten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach wir vor verpflichtend!

Diese Regelung basiert auf der Empfehlung des Krisenstabs vom 30.7.2020. Weiterhin empfiehlt der Krisenstab dringend, die Möglichkeiten des Homeoffice zu nutzen, um eine Belegung von Büros/Räumen durch mehr als eine Person auf ein Minimum zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Tippe

Update Corona-Virus vom 17.07.2020 - Danksagung zum Ende des SommersemestersBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 17.07.2020 - Danksagung und Hinweise zum Ende des Sommersemesters

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Sommersemester 2020 neigt sich langsam dem Ende zu und wird uns sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass alle Hochschulen mehr oder weniger kurzfristig – bei uns an der TH Wildau sehr (!) kurzfristig – die Lehrveranstaltungen auf digitale Formate umstellen und diese dann, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, auch bis zum Schluss beibehalten mussten.

Im Großen und Ganzen stellen wir heute fest, dass wir die Situation wirklich gut gemeistert haben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Frühjahr bundesweit die Diskussion im Raum stand, das Sommersemester 2020 als „Nicht-Semester“ zu werten, können wir heute sagen, dass dieses Semester an unserer Hochschule – wenn auch nicht im gewohnten Stil – erfolgreich stattgefunden hat. Dies war natürlich nur dadurch möglich, dass Sie alle sich mit großer Anstrengung und (Selbst-)Verantwortung sowie hohem Engagement der Situation gestellt haben. Dafür danke ich Ihnen im Namen des gesamten Präsidiums von ganzem Herzen!

Der Ablauf und die Organisation des Wintersemesters 2020/21 werden ebenfalls noch stark von den Auswirkungen der Pandemie beeinflusst werden. Alle Hochschulen sind angehalten, sich weiterhin auf einen hohen Anteil von digitaler Lehre einzustellen, um so flexibel wie möglich auf Veränderungen der Situation reagieren zu können. Dieses sogenannte „hybride“ Wintersemester befindet sich jetzt in der Planung. Wie hoch die jeweiligen Online-Anteile in der Lehre sein werden, hängt dabei von der jeweiligen Fachkultur, den didaktischen Möglichkeiten sowie den einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln ab. Hinsichtlich der Qualität der Lehre befinden wir uns derzeit mitten in der Evaluation des Sommersemesters. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden wir nutzen, um das kommende Wintersemester insbesondere hinsichtlich der Online-Lehrveranstaltungen zu optimieren.

Auch und insbesondere weil wir im Moment nicht wissen, welche Bestimmungen im Herbst und Winter gelten werden, müssen wir bestmöglich auf alle (!) denkbaren Situationen vorbereitet sein. Von daher wird auch das kommende Wintersemester herausfordernd für uns alle.

Bitte gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis auf drei Informationen, die wir natürlich auch auf unseren übrigen Kanälen kommunizieren werden, die ich aber an dieser Stelle unbedingt mitteilen möchte:

„Vorläufige Immatrikulation“:

Mögliche Corona-bedingte Verzögerungen im Sommersemester sollen bei einem geplanten Übergang in einen unserer Masterstudiengänge nicht zu große Nachteile für die Studierenden mit sich bringen. Dieser Gedanke hat mich veranlasst, eine Verfügung zu erlassen, die eine vorläufige Immatrikulation im Wintersemester 2020/21 ermöglicht, auch wenn die Bachelorarbeit nicht am 31.08.2020 vorliegt und/oder wenn maximal zwei Module aus dem Sommersemester 2020 noch offen sind. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Verfügung P05-2020 unter https://www.th-wildau.de/files/Praesidium/Verfuegungen/Verfuegung_P05_-_2020.pdf. Bitte beachten Sie, dass diese Verfügung auf der aktuellen besonderen Situation basiert und lediglich auf das kommende Wintersemester beschränkt ist!

Auslaufen der Verfügung P01-2020...

....zum Umgang mit Nichtanwesenheit bei Prüfungsterminen im Sommersemester 2020 (die Verfügung finden Sie unter https://www.th-wildau.de/files/Praesidium/Verfuegungen/Verfuegung_P01_-_2020.pdf): Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verfügte Regelung, dass Studierende, die Präsenzprüfungstermine nicht wahrnehmen, automatisch als entschuldigt für die jeweilige Prüfung gelten, gilt nur noch bis einschließlich dem 31.08.2020. Für Prüfungen und Nachprüfungen ab September gelten somit wieder die üblichen Regelungen.

„Exmafeier / Absolventenverabschiedung“:

In diesem Jahr kann unsere Absolventenfeier/-verabschiedung aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln leider nicht wie in der Vergangenheit stattfinden. Wir überlegen derzeit zwei alternative Möglichkeiten: die Durchführung im Rahmen des „Homecoming-Days“ der Alumni 2021 oder eine Verabschiedung auf digitalem Weg inklusive Verabschiedungsvideos. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie nach der Entscheidung auf unserer Webseite www.th-wildau.de/exma. Wir hoffen, Sie mit diesen Varianten nicht zu sehr zu enttäuschen, denken aber, geeignete Möglichkeiten gefunden zu haben, um der Exmatrikulation auch in diesen Zeiten einen feierlichen und wertschätzenden Rahmen zu geben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht nach wie vor die Krisenstab-E-Mail-Adresse zur Verfügung. Der Krisenstab selbst wird auch in der vorlesungsfreien Zeit zusammenkommen und eingehende Fragen bearbeiten.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie alle die kommenden Wochen bestmöglich nutzen, um sich ein wenig zu entspannen und zu erholen. Das ist wirklich sehr wichtig, und ich hoffe sehr, dass jede/r von Ihnen sich eine Auszeit nimmt und diese in vollen Zügen genießt. Bleiben Sie gesund!

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Grüßen,

Ihre Ulrike Tippe

Präsidentin der Technische Hochschule Wildau

Updates Juni 2020

Update Corona-Virus vom 30.06.2020 - zukünftige Semester- und VorlesungszeitenBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 30.06.2020 - Semester- und Vorlesungszeiten im Wintersemester 2020/2021 und Sommersemster 2021

Die TH Wildau informiert über die Durchführung des Wintersemester 2020/21 sowie über die geänderten Vorlesungszeiten im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021. Der Information liegt der Beschluss des Senats vom 22. Juni 2020 zugrunde.

Die Semesterzeiten bleiben unverändert, d. h.:

  • Das Wintersemester 2020/21 beginnt am 1. September 2020 und endet am 28. Februar 2021.
  • Das Sommersemester 2021 beginnt am 1. März 2021 und endet am 31. August 2021.

Hinweis: Die Zeit vom 7. September – 2. Oktober 2020 kann sowohl für Nachprüfungen aus dem SoSe 20 als auch – falls erforderlich - für Lehrveranstaltungen (im Blockformat) aus dem Sommersemseter 2020 genutzt werden, die, bedingt durch die Auswirkungen von Corona, nicht durchgeführt werden konnte.

Die Vorlesungszeiten im Wintersemester 2020/21 ändern sich gegenüber den Vorjahren wie folgt:

- Fall 1 -

  • Für alle Studienfänger/-innen in zulassungsfreien Studiengängen sowie im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Business Management und für alle Studierenden in höheren Semestern gilt:
  • Vorlesungsbeginn Wintersemester 2020/21: Montag, 5. Oktober 2020 bzw. Samstag, 10. Oktober 2020 (berufsbegleitendes Studium)
  • Vorlesungsende Wintersemester 2020/21: 30. Januar 2021
  • Prüfungszeit Wintersemester 2020/21: 1. – 20. Februar 2021. Diese umfasst somit drei Wochen und auch die in Berlin und Brandenburg stattfindenden Winterferien (1. – 6. Februar 2021).

Die Vorlesungszeiten im Sommersemester 2021 bleiben im zeitlichen Verlauf gemäß Amtlicher Mitteilung 30/2019 unverändert. Allerdings entfällt die in der Rahmenordnung festgelegte Nachprüfungszeit zu Beginn des SoSe. Es wird rechtzeitig eine Regelung dafür getroffen, dass Nachprüfungen aus dem Wintersemester 2020/21 im Verlauf des SoSe 21 absolviert werden können.

- Fall 2 -

  • Für alle Studienfänger/-innen in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen, die sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DOSV) beworben haben, gilt:
  • Vorlesungsbeginn Wintersemester 2020/21: Montag, 2. November 2020
  • Vorlesungsende Wintersemester 2020/21: 30. Januar 2021
  • Prüfungszeit Wintersemester 2020/21: 1. – 20. Februar 2021. Diese umfasst somit drei Wochen und auch die in Berlin und Brandenburg stattfindenden Winterferien (1. – 6. Februar 2021).

Die Vorlesungszeiten im Sommersemester 2021 bleiben im zeitlichen Verlauf gemäß Amtlicher Mitteilung 30/2019 unverändert. Allerdings entfällt die in der Rahmenordnung festgelegte Nachprüfungszeit zu Beginn des SoSe. Eine Ausnahmeregelung (Verfügung der Präsidentin) soll ermöglichen, dass Nachprüfungen aus dem Wintersemester 2020/21 im Verlauf des Sommersemester 2021 absolviert werden können.

Zum grundlegenden Hintergrund dieser Änderungen:

Da der Verlauf der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar ist, soll das kommende Wintersemester 2020/21 ein „hybrides“ Semester mit einem hohen Online-Anteil sein. Hintergrund dafür ist die Notwendigkeit, im Falle eines erneuten Aufflammens der Pandemie proaktiv handeln zu können. Dennoch sind wir bemüht, Präsenzformate insbesondere dort durchzuführen, wo Lehrveranstaltungen hohe praktische Anteile besitzen. Gleichzeitig möchten wir ein besonderes Augenmerk auf unsere Erstsemester werfen, sie eng betreuen und auch soweit möglich auf dem Campus unterrichten, um die Bindung an unsere  Hochschule zu fördern. Wie dies genau geschehen wird, hängt natürlich ganz maßgeblich davon ab, welche Hygiene- und Abstandsregeln im Wintersemester gelten werden.

Die Planungen für den Ablauf unter diesen Umständen sind anspruchsvoll und laufen bereits auf Hochtouren.

Begrüßungsfeier für die Studienanfänger/-innen:

Aufgrund der durch Corona unklaren Situation (Abstandsregeln, Hygienebestimmungen) und wegen des versetzten Studienbeginns entfällt die zentrale Begrüßungsfeier der Studien-anfänger/-innen. Stattdessen werden Einführungsveranstaltungen vor dem jeweiligen Vorlesungsbeginn dezentral und teilweise auch online stattfinden. So der aktuelle Stand. 

Update Corona-Virus vom 17.06.2020 - Zuschuss für StudierendeBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 17.06.2020 - Zuschuss für Studierende in akuter pandemiebedingter Notlage kann ab sofort beantragt werden

Online-Antrag über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerken bearbeitet und ausgezahlt.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Das Studentenwerk Potsdam ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden.

Online-Antragstellung ab Dienstag, 16.06.2020, 12 Uhr mittags:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf.bund.de

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung des Zuschusses:

https://www.studentenwerk-potsdam.de/wir-ueber-uns/news/news-detailansicht/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-in-notlage/

Mehr Infos zum Studentwerk Potsdam: www.studentenwerk-potsdam.de

Update Corona-Virus 16.06.2020, Dienstreisen - ÄnderungenBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus 16.06.2020, Dienstreisen - Änderungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung Potsdam hat am Freitag, 12. Juni 2020, verschiedene Lockerungen der bisher geltenden „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus“ beschlossen, die nun als „Verordnung über den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus“ bezeichnet wird.

Nach Diskussion und Abstimmung im Krisenstab nutzen wir diese Änderungen der Verordnung nun, um das Thema „Dienstreisen“ wie folgt anzugehen:

Dienstreisen innerhalb Deutschlands

Dienstreisen innerhalb Deutschlands sind prinzipiell wieder möglich und über das bekannte Verfahren zu beantragen.

Jedoch wird die dringende dienstliche Notwendigkeit weiterhin hinterfragt. Auch bitten wir Sie, vorab stets zu prüfen, ob die geplante Dienstreise ggf. durch eine Webkonferenz ersetzt werden kann.

Dienstreisen ins Ausland

Für Dienstreisen ins Ausland orientieren wir uns grundsätzlich an etwaigen bestehenden Reisebeschränkungen. Sollten für das Zielland keine Reisebeschränkungen vorliegen, kann die Reise genehmigt werden. Allerdings wird auch in diesem Fall die dringende dienstliche Notwendigkeit hinterfragt. Weiterhin ist eine Begründung notwendig, warum die beantragte Reise nicht durch die Teilnahme an einer Webkonferenz ersetzt werden kann.

Updates Mai 2020

Update Corona-Virus 26.05.2020, Prüfungszeit im Sommersemester 2020Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus 26.05.2020, Prüfungszeit im Sommersemester 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,

hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Senat am 18.5.2020 beschlossen hat, die Prüfungszeit in diesem Sommersemester um eine Woche zu verlängern, d.h. bis einschließlich 18.7.2020. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass aufgrund der aktuellen Situation Vor-Ort-Prüfungen in deutlich kleineren Gruppen durchgeführt werden müssen als in "normalen" Zeiten und daher mit einem höheren Zeitaufwand verbunden sind.

Die hierfür beim Senat von der Präsidentin eingereichte Beschlussvorlage ist im Vorfeld mit der Dekanin und dem Dekan der beiden Fachbereiche sowie den weiteren Krisenstabmitgliedern, dem Präsidium und dem Personalrat abgestimmt worden. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass dieser "Zeitpuffer" angesichts der aktuellen Situation erforderlich ist.

Wir hoffen sehr, dass diese Entscheidung auch bei Ihnen auf Verständnis stößt.

Bei dieser Gelegenheit ein weiterer Hinweis: Ggf. haben Sie der öffentlichen Diskussion um den Vorlesungsbeginn im kommenden Wintersemester schon entnommen, dass es bundesweit Verschiebungen "nach hinten" geben wird. In der letzten Woche haben die Brandenburger Hochschulen gemeinsam mit dem MWFK ihr Vorgehen weitgehend abgestimmt, so dass das Präsidium nun nach Diskussionen im Krisenstab eine Beschlussvorlage für den Senat erarbeitet. Diese wird die Organisation bzw. die Vorlesungszeiten des WS 20/21 genauer spezifizieren - immer unter der Maßgabe, die "Bugwelle" der Auswirkungen der Pandemie auf unseren Hochschulalltag so gering wie möglich zu halten. Die Beschlussvorlage wird zur Senatssitzung am 22.6.2020 eingereicht.

Natürlich werden Sie im Anschluss daran umgehend über die Änderungen informiert.

Es ist durchaus bewusst, dass Sie dieses Semester und auch die kommenden Monate alle bis aufs Äußerste fordert und auch weiterhin fordern wird, und die Präsidentin und das Präsidium ist Ihnen wirklich sehr dankbar für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Bereitschaft, sich flexibel auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Bitte achten Sie gut aufeinander und bleiben Sie gesund!

Update Corona-Virus 11.05.2020, Eingeschränkter Betrieb - Ergänzende InfosBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus 11.05.2020, Eingeschränkter Betrieb: Erinnerung und ergänzende Informationen

Nachdem am vergangenem Montag, 04.05.2020, der eingeschränkte Betrieb gestartet ist (siehe die Verfügung der Präsidentin P04–2020: hier klicken), möchten wir noch einmal an Folgendes erinnern:

1. Bitte halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Das gilt sowohl in den Räumlichkeiten der TH Wildau als auch auf dem Campus im Freien.

2. Bitte tragen Sie zusätzlich in den Räumlichkeiten der TH Wildau Ihren Mund-Nasen-Schutz (MNS). Ergänzend zur Verfügung P04-2020 beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  •  Der MNS ist auch für schriftliche Prüfungen obligatorisch. Sollten Studierende aber ihren eigenen MNS als hinderlich für die Prüfungssituation empfinden (oder keinen eigenen haben), empfehlen wir die Ausgabe unserer leichten Einmal-Masken, die alle Lehrenden und Prüfenden bei Frau Ostrowski an der Pförtnerei in 50er-Päckchen erhalten können. Gern können Sie die nicht verwendeten Masken anschließend für den nächsten Einsatz behalten; oder bei Frau Ostrowski bzw. über die Dekanate zurückgeben.
  • Für mündliche Prüfungen ist vor allem auf den Mindestabstand zu achten. Ist dieser von den Prüfenden und Studierenden eingehalten, kann auf den MNS verzichtet werden. Für beide Fälle gilt: Fühlen sich Studierende nicht sicher für eine Prüfung, können sie vorab zurücktreten. Auch Nicht-Erscheinen gilt als zurückgetreten.

Mehr Informationen finden Sie auch in den FAQ zu Corona:  hier klicken

Allgemeine Informatione zum Thema Mund-Nasenschutz: hier klicken

Updates April 2020

29.04.20, Ablauf des SoSe 2020 im eingeschränkten Betrieb ab dem 04.05.2020Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus, Ablauf des SoSe 2020 im eingeschränkten Betrieb ab dem 04.05.2020

Mit diesem Update möchten der Krisenstab und die TH Wildau über den weiteren Ablauf des Sommersemesters ab dem 04. Mai 2020 informieren.

Die folgenden Regelungen werden als Verfügung der Präsidentin P04-2020 unter https://www.th-wildau.de/hochschule/praesidium/verfuegungen-der-praesidentin/ veröffentlicht und wurden im Krisenstab, im Präsidium sowie mit den Personalräten der TH Wildau abgestimmt.

Geltungdauer: Sie gelten bis auf Widerruf bzw. sofern neue rechtliche Vorgaben keinen engeren Rahmen setzen.

Auf Basis der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17.04.2020 sowie im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen verfügt die Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau hinsichtlich der weiteren Organisation des Sommersemesters 2020:

Ab dem 04.05.2020 geht die TH Wildau vom bis dahin geltenden Präsenznotbetrieb in einen eingeschränkten Betrieb über.

Im Einzelnen bedeutet dies:

1. Das Sommersemester 2020 wird aufgrund der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie weiterhin ein überwiegend digitales Semester bleiben. Ziel ist, die persönliche Anwesenheit aller Hochschulangehörigen auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren, um die Ansteckungsgefahr bestmöglich zu reduzieren. Alle Lehrveranstaltungen, die bislang in einem geeigneten digitalen bzw. E-Learning-Format durchgeführt worden sind, werden in diesem Format fortgeführt.

2. Lehrveranstaltungen, die zwingend Präsenz erfordern (z.B. bei Laborarbeiten), können angeboten werden, wenn die erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) eingehalten werden. Diese haben u.a. zur Folge, dass ein Mindestabstand zwischen einzelnen Personen eingehalten und die Gruppengrößen den jeweiligen Raumgrößen angepasst werden müssen.

Somit erhöht sich ggf. die Durchführungsfrequenz der betreffenden Lehrveranstaltungen entsprechend. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung dieser Lehrveranstaltungen liegt bei den jeweiligen Laborleiterinnen und -leitern bzw. der Dekanin und dem Dekan.

3. Hochschulprüfungen, für die es keine zulässigen digitalen Varianten gibt, können vor Ort angeboten werden, sofern die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) sichergestellt ist. Die Verfügung P01-2020 zum Umgang mit Nichtanwesenheit bei Präsenzprüfungsterminen an der TH Wildau im Sommersemester 2020 gilt weiterhin.

4. Dringende Labortätigkeiten außerhalb des Lehrbetriebs (z.B. zu Forschungs- oder Wartungszwecken) können unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) durchgeführt werden.

5. Besprechungen, Gremiensitzungen und ähnliche Zusammenkünfte werden auch ab dem 04.05.2020 per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt und finden nur in Ausnahmefällen sowie unter strikter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) in Präsenz statt.

6. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass ab dem 04.05.2020 weiterhin überwiegend im Homeoffice gearbeitet wird. Vor dem Hintergrund der kontrollierten Wiederaufnahme der vor Ort erforderlichen Tätigkeiten wird die zeitgleiche Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Organisationseinheit schrittweise erhöht. Auch hier gilt, dass die Arbeit unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) erfolgen muss. Die Verantwortung für die Organisation der schrittweisen Erhöhung der Anwesenheit obliegt den jeweiligen Vorgesetzten bzw. Sachgebietsleitungen.

  • a) Grundsätzlich enden alle bisherigen im Kontext der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie geschlossenen Homeoffice-Vereinbarungen zum 03.05.2020. Neue Homeoffice-Vereinbarungen sind zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der bekannten Form abzuschließen. Die Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheiten sind grundsätzlich zu gewährleisten. Der Abschluss von Homeoffice-Vereinbarungen wird von der Hochschulleitung ausdrücklich begrüßt, insofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die maximale Dauer der jeweils abgeschlossenen Vereinbarungen beträgt zwei Wochen. Verlängerungen sind möglich.
  • b) Die unter Punkt 6.a) ausgeführten Regelungen betreffen entsprechend auch die Leihverträge für Geräte, die zu dienstlichen Zwecken ausgeliehen wurden.

7. Dienstreisen innerhalb Deutschlands sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Wichtigkeit sowie die Dringlichkeit sind bei der Beantragung zu begründen. Dienstreisen ins Ausland werden bis auf Weiteres nicht genehmigt.

8. Um derzeit laufende Berufungsverfahren möglichst zügig durchführen zu können, sind Berufungsvorträge bzw. Probelehrveranstaltungen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10) vor Ort möglich, sofern alle Beteiligten einverstanden sind. Sollte keine diesbezügliche Zustimmung aller Beteiligten erfolgen, wird die Fortführung des jeweiligen Berufungsverfahrens für die Dauer des eingeschränkten Betriebs ausgesetzt.

9. Die Hochschulbibliothek erweitert aufgrund der o.g. Verordnung bereits seit dem 27.04.2020 ihr Serviceangebot unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards (siehe Punkt 10). Weitere Details dazu sind auf der Webseite der Hochschulbibliothek zu finden.

10. Die in den Punkten 1–9 genannten erforderlichen Hygienestandards für den eingeschränkten Betrieb vor Ort lauten wie folgt:

  • a) Einhaltung eines Mindestabstands zwischen einzelnen Personen von 1,5 m. Für den Fall, dass die Einhaltung des Mindestabstands z.B. aufgrund der räumlichen Situation oder der Art der Tätigkeiten nicht sicher gewährleistet werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kompensation durch erhöhte Schutzmaßnahmen möglich ist. Diese zusätzlichen Bedarfe sind über die Dekanin bzw. den Dekan an die Hochschulleitung zu melden. Die Hochschulleitung ist bestrebt, die Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen. Sollten die gemeldeten Bedarfe jedoch z.B. aufgrund von Lieferengpässen nicht gedeckt werden können, kann die jeweilige Lehrveranstaltung bzw. Prüfung nicht vor Ort stattfinden und muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
  • b) Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln erfolgt durch die Hochschule.
  • c) Innerhalb der Gebäude der Hochschule ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Update Corona-Virus, Serviceerweiterung der Bibliothek ab 27.04.2020

Auf Basis der am 17.04.2020 vom Brandenburger Kabinett beschlossenen Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben die Brandenburger Hochschulen und das MWFK gemeinsam beschlossen, den Präsenznotbetrieb bis zum 03.05.2020 fortzusetzen und planen ab dem 04.05.2020 den Übergang in einen eingeschränkten Betrieb.

Bibliotheken können bereits früher schrittweise geöffnet werden und ihre Serviceangebot erweitern. An der TH Wildau bereitet sich das Team der Bibliothek auf eine Serviceerweiterung ab dem 27.04.2020 vor.

Die weiteren Details finden Sie auf der Webseite der Bibliothek unter:

https://www.th-wildau.de/hochschule/zentrale-einrichtungen/hochschulbibliothek/serviceerweiterung-der-bibliothek-ab-27042020-in-vorbereitung/

01.04.2020 - Verlängerung der Kontaktbeschränkungen in BrandenburgBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus, 01.04.2020 - Verlängerung der Kontaktbeschränkungen in Brandenburg

Wie am 31.03.2020 bekannt gegeben wurde, sind die Kontaktbeschränkungen, mit denen die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 verhindert werden soll, in Brandenburg bis zum 19. April verlängert worden. Für die TH Wildau bedeutet dies, dass am Samstag, dem 18.04.2020 entgegen ersten Hoffnungen keine Präsenzlehrveranstaltungen im berufsbegleitenden Studium stattfinden werden.

Hinsichtlich einer möglichen Verlängerung des Präsenznotbetriebs ab dem 20.04.2020 und der Frage, wie sich die Lehre dann gestalten wird, liegen noch keine Informationen vor. Sobald es dazu neue Erkenntnisse gibt, werden wir Sie sofort in Kenntnis setzen.

16.04.2020 – Maßnahmen für die kommenden WochenBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus, 16.04.2020 – Maßnahmen für die kommenden Wochen

Nachdem Bund und Länder sich gestern über die weitere Gestaltung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt haben, wird die Brandenburger Landesregierung am Freitag eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus verabschieden.

An dieser Stelle wollen wir Sie über die ersten konkreten Auswirkungen für die Brandenburger Hochschulen und speziell die TH Wildau informieren:

  • Der Präsenznotbetrieb der Hochschulen wird bis einschließlich dem 03.05.2020 verlängert. Die Hochschulen bereiten sich bis dahin auf eine schrittweise Beendigung des Präsenznotbetriebes vor und planen einen eingeschränkten Betrieb beginnend ab dem 04.05.2020.
  • Die Öffnung der Hochschulgebäude erfolgt somit ab dem 04.05.2020, wobei die Einhaltung der Verhaltensregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bzw. der Vorgaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) gewährleistet sein muss.
  • Die Lehrveranstaltungen werden im Sommersemester 2020 auch im eingeschränkten Betrieb weiter überwiegend digital durchgeführt. Lehrveranstaltungen, die zwingend Präsenz erfordern (z.B. bei Laborarbeiten), können ab dem 04.05.2020 durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Verhaltensregeln und -empfehlungen des RKI bzw. der Vorgaben des MSGIV sichergestellt ist. Hierfür werden an unserer Hochschule bereits erste Vorbereitungen und Planungen durchgeführt.
  • Die im Zuge der Corona-Krise an unserer Hochschule geschlossenen Homeoffice-Vereinbarungen werden automatisch bis einschließlich dem 03.05.2020 verlängert. Das Gleiche gilt für die Leihverträge für Geräte, die zu dienstlichen Zwecken ausgeliehen wurden.
  • Öffentliche und Hochschulbibliotheken dürfen ihre Angebote unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen bereits ab dem 20.04.2020 wieder erweitern. Der konkrete Termin für unsere Bibliothek wird derzeit noch mit den übrigen Hochschulen in Berlin und Brandenburg abgestimmt. Sie werden schnellstmöglich darüber informiert, ab wann und in welchem Umfang unsere Bibliothek wieder erweiterte Services anbieten kann.
  • Die Mensen bleiben bis einschließlich dem 03.05.2020 geschlossen. Sie bereiten sich bis dahin auf eine Wiederöffnung ab dem 04.05.2020 vor und nehmen den Betrieb schrittweise und unter Einhaltung der für den Infektionsschutz erforderlichen Maßnahmen wieder auf, sobald die Hochschulen wieder öffnen.

Voraussetzung für die geplanten Lockerungsmaßnahmen ist selbstverständlich, dass sich die Ausbreitung des Virus nicht wieder maßgeblich beschleunigt. Die Situation wird regelmäßig neu eingeschätzt und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst.

Über die weitere Konkretisierung der Auswirkungen für unsere Hochschule werden Sie sobald wie möglich informiert.

 

 

Updates März 2020

20.03.2020 - Verlängerung von Bachelor- und MasterarbeitenBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus, 20.03.2020 - Verlängerung von Bachelor- und Masterarbeiten

*** Die hier kommunizierte Regelung wird noch als Verfügung veröffentlicht! ***

Im Bemühen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und vor dem Hintergrund der Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2 / COVID-19) in Brandenburg sowie den daraus resultierenden Maßnahmen hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) am 18. März 2020 bezüglich der Bachelor- oder Masterarbeiten beschlossen, die Fristen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind, um zwei Monate zu verlängern. Grundlage für die Festsetzung der geänderten Fristen sind die für die jeweilige Prüfung erlassene Rahmenordnung bzw. studiengangspezifische Ordnung der jeweiligen Hochschule.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen verfügt die Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau, dass die Bearbeitungszeit für sämtliche im Sommersemester 2020 begonnenen, andauernden oder zu beendigenden Bachelor- und Masterarbeiten generell um zwei Monate verlängert wird. Einer gesonderten Antragstellung bedarf es nicht.

Bereits bis zum 25. März 2020 vom Prüfungsausschuss genehmigte Verlängerungen sind auf den Zwei-Monats-Zeitraum nicht anzurechnen. Die Betreuerinnen und Betreuer haben gegebenenfalls die Studierenden über den Verlängerungszeitraum von Amtswegen zu informieren.

19.03.2020, 18:00 Uhr - Präsenznotbetrieb ab dem 23.03.2020Bereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus vom 19.03.2020, 18:00 Uhr - Präsenznotbetrieb ab dem 23.03.2020

Angesichts der Tatsache, dass die TH Wildau nun leider einen nachgewiesenen Covid19-Fall sowie einen weiteren Verdachtsfall hat, hat das Präsidium auf Anraten des Krisenstabs sowie in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) folgenden Beschluss gefasst:

Ab Montag, dem 23.03.2020 besteht an der TH Wildau bis einschließlich Sonntag, dem 19.04.2020 ein „Präsenznotbetrieb mit maximaler Ausnutzung aller digitalen Arbeits- und Studienmöglichkeiten“. Ziel dieser Maßnahme ist, alle Bereiche, die nicht komplett digital arbeiten können, durch einen Notbetrieb mit ein bis maximal zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern „am Laufen“ zu halten.

Konkret führt der Präsenznotbetrieb zu den folgenden Konsequenzen:

  • Die Gebäude werden verschlossen und auch betriebstechnisch weitgehend heruntergefahren. Der Zutritt ist nur dem oben angesprochenen engen, im Notbetrieb eingesetzten Personenkreis gestattet. Wer dies konkret sein wird, wird derzeit in der Verwaltung und den Fachbereichen final geklärt.  Für den Fall, dass weitere Kolleginnen und Kollegen ebenfalls begründeten Zutrittsbedarf haben (z.B. zur Aufrechterhaltung  ihres Laborbetriebs), muss dies bei Herrn Krüger unter detlef.krueger(at)th-wildau.de beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ausnahmeregelungen handelt, und der Zutritt jeweils zeitlichen Beschränkungen unterliegen muss und jeweils für maximal ein bis zwei Personen genehmigt werden kann.
  • Es finden keine Veranstaltungen und auch keine Gremiensitzungen und sonstige Arbeitstreffen vor Ort statt.
  • Für alle Kolleginnen und Kollegen gilt, dass sie Ihre Tätigkeiten bestmöglich im Home Office durchführen. Wir bitten Sie, hierzu mit Ihren Vorgesetzten eine Home Office-Vereinbarung auszufüllen und in Kopie an die Personalabteilung zu senden. Eine entsprechende Vorlage ist hier zum Download verfügbar.
  • Sollten Sie im Home Office Hardware aus Ihren Büros benötigen, bitten wir Sie, dafür einen Ausleihvertrag auszufüllen und dem Dekanat zuzusenden. Eine entsprechende Vorlage ist auf dieser Seite zum Download verfügbar. Alles Weitere klären Sie bitte mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung werden soweit erforderlich mit geeigneter Hard- und Software ausgestattet, die u.a. auch den erforderlichen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen genügt.
  • Falls Sie für die nächsten Wochen Utensilien aus Ihrem Büro benötigen, haben Sie auf jeden Fall morgen, Freitag, den 20.03.2020, und auch Samstag, den 21.03.2020, Zeit, diese zu sich nach Hause zu holen. Sollten Sie später noch Ihr Büro zu diesem Zweck betreten müssen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Herrn Krüger.
  • Sämtliche Präsenz-Sprechzeiten sind ausgesetzt. Die telefonische Verfügbarkeit der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in dieser Zeit können Sie in unserem Organisationshandbuch unter https://wiki.hrz.th-wildau.de/doku.php?id=start stets aktuell nachsehen. Auch finden Sie dort ebenfalls nützliche Hinweise zu vielen Prozessen und Werkzeugen, die Ihnen insbesondere in der aktuellen Situation sicher helfen.
  • Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation mit Herausforderungen bezüglich der Kinderbetreuung einhergeht und dass Home Office und Kinderbetreuung nicht immer miteinander vereinbar sind. Wir hoffen aber, dass die aktuelle Home Office-Regelung zur Entzerrung der Situation beitragen kann.

Bitte beachten Sie: Der Präsenznotbetrieb bedeutet keine Aussetzung der Lehre! Alle Lehrveranstaltungen werden weiterhin bestmöglich online weitergeführt.

In Absprache mit dem MWFK sind mündliche Abschlussprüfungen von Studierenden der TH Wildau unter folgenden Voraussetzungen vorerst weiter vor Ort möglich: Es dürfen maximal drei Personen (Prüfling, Betreuer/in, Gutachter/in) in einem ausreichend großen Raum beteiligt sein, und die in der derzeitigen Situation nötigen Hygienevorkehrungen müssen gewahrt sein. Voraussetzung für die Durchführung ist die Freiwilligkeit aller (!) Beteiligten. Die Organisation, insbesondere die Sicherstellung des Zugangs am Prüfungstermin, erfolgt über die Dekanate in Absprache mit Herrn Krüger.

Sobald sich etwas an der Situation ändert, werden Sie umgehend informiert.

19.03.2020 – Bestätigter Corona-Fall an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen

Update Corona-Virus 19.03.2020 – Bestätigter Corona-Fall an der TH Wildau

An der TH Wildau ist ein Mitglied der Hochschule positiv auf CoVid 19 getestet worden. Die TH Wildau hat alle erforderlichen Schritte ergriffen. Das Gesundheitsamt Königs Wusterhausen ist informiert. Alle Angehörigen der TH Wildau wurden über den Fall informiert. Alle Angehörigen der TH Wildau, die direkten Kontakt mit der Person hatten, sind identifiziert und informiert worden. Das Gesundheitsamt wird sich bei allen genannten (identifizierten) Personen melden und die erforderlichen Maßnahmen kommunizieren.

Der Krisenstab der TH Wildau berät heute, den 19.03.20, über weitere Schritte und Konsequenzen.

Da  nicht auszuschließen ist, dass es ggf. noch weitere Personen an der TH Wildau gibt, die in der genannten Zeit Kontakt zu der Person hatten, bittet die TH Wildau sich in diesem Fall an den Krisenstab unter krisenstab(at)th-wildau.de zu wenden.

Zudem hat die TH Wildau eine Informationsseite zum Corona-Virus erstellt, die ständig mit aktuellen Informationen aktualisiert wird. Über den Link www.th-wildau.de/corona kommen Sie zu der Informationsseite.

17.03.20, 17:30 - Aktuelle Bestimmungen für Reise-RückkehrendeBereich öffnenBereich schließen

Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen für alle Reise-Rückkehrenden basierend auf der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums.

Brandenburg:

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland (derzeit Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr die TH Wildau nicht betreten.

Sollten Sie sich in einem der betreffenden Gebiete aufgehalten haben, melden Sie dies bitte umgehend dem Krisenstab der TH Wildau unter krisenstab(at)th-wildau.de, insofern Sie dies nicht bereits getan haben.

Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist die regelmäßig aktualisierte Einstufung der Risikogebiete und der besonders betroffenen Gebiete durch das Robert Koch-Institut:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus für die Brandenburger Hochschulen unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/.

17.03.20, 16:00 - Verfügung Umgang mit Nichtanwesenheit Prüfungsterminen SoSe 20Bereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus, 17.03.20, 16:00 - Verfügung zum Umgang mit Nichtanwesenheit bei Prüfungsterminen im Sommersemester 2020

Bitte beachten Sie die heute veröffentlichte Verfügung P01-2020 der Präsidentin zum Umgang mit Nichtanwesenheit bei Prüfungsterminen im Sommersemester 2020:

"Im Rahmen meiner gesetzlichen Kompetenzen verfüge ich als Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau, dass bei einer Abwesenheit von Studierenden in Prüfungsterminen im Zeitraum   vom   16.03.2020   bis   einschließlich   dem   31.08.2020   aufgrund   der   Corona-Pandemie diese Abwesenheit nicht im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 1 Rahmenordnung der TH Wildau   als   mit   „nicht   ausreichend“   bewertet   wird.   Die/der   jeweilige   Studierende   gilt   als entschuldigt, einer Prüfungsverhinderungsanzeige bedarf es nicht."

https://www.th-wildau.de/files/Praesidium/Verfuegungen/Verfuegung_P01_-_2020.pdf

16.03.20, 17:30 - Anweisung an alle Mitarbeiterinnen und MitarbeiterBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus, 16.03.20, 17:30 - Anweisung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Es wird angewiesen, dass persönliche Kontakte im dienstlichen Kontext schriftlich zu dokumentieren sind. Diese Dokumentation muss Datum, Uhrzeit, Ort und Personen beinhalten und ist persönlich zu führen und mindestens

einen Monat aufzubewahren. Eine Weitergabe wird erst in dem Fall erforderlich, dass Corona-Verdachtsfälle oder positive Tests an unserer Hochschule vorliegen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Dokumentation kann handschriftlich oder digital erfolgen. Weitere Vorgaben über den o.g. Inhalt hinaus werden nicht gemacht.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft! Bleiben Sie gesund und geben Sie aufeinander Acht.

16.03.20 - Wichtige Info für Studierende zu den Lehrveranstaltungen im SoSe 2020Bereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus, 16.03.20, 17 Uhr - Wichtige Informationen für Studierende zu den Lehrveranstaltungen im SoSe 2020

Bitte verfolgen Sie die E-Mail-Nachrichten der Hochschule in diesem Sommersemester noch aufmerksamer als sonst und überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach (TH-Wildau-Adresse!). Das ist wichtig, damit Sie immer alle Informationen erreichen.

E-Mail-Nachrichten zu Ihren Lehrveranstaltungen erhalten Sie in erster Linie über den entsprechenden Kurs auf der E-Learning-Plattform Moodle. Daher ist es wichtig, dass Sie in den entsprechenden Kursen eingetragen sind. Dies erfolgt im Regelfall automatisch, aber nicht immer (insbesondere dann, wenn Sie nicht nach Regelstudienplan studieren).

Daher bitten wir Sie, zu überprüfen, ob Sie für alle Lehrveranstaltungen, die in Ihrem Stundenplan ausgewiesen sind, die entsprechenden Kurse auf der E-Learning-Plattform vorfinden.

https://elearning.th-wildau.de/login/

Falls das nicht der Fall ist: Bitte schreiben Sie ihre Dozentin / Ihren Dozenten an mit der Bitte, Sie in den Kurs als Nutzerin / Nutzer einzutragen.

16.03.2020, 13:45 - Mensaschließung ab 17.03.2020Bereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona vom 16.03.2020, 13:45 - Mensaschließung ab 17.03.2020

Aufgrund der aktuellen Situation wird die Mensa von morgen, dem 17.03.2020 bis voraussichtlich zum 20.04.2020 geschlossen!

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.studentenwerk-potsdam.de/wir-ueber-uns/news/news-detailansicht/hinweise-zum-corona-virus/.

16.03.2020, 9:00 - Schließung der Bibliothek, Online-Recherche möglichBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 16.03.2020, 9:00 - Schließung der Bibliothek, Online-Recherche möglich

Die Wildauer Hochschulbibliothek bleibt ab heute, Montag, dem 16.03.2020, geschlossen.

Corona bedingt bleibt die Bibliothek in Halle 10 des Campus ab Montag, dem 16.03.2020, bis auf Weiteres komplett geschlossen.

Bitte beachten Sie:

Trotz der Schließung können Sie in unserem Suchportal Wilbert und weiteren Portalen weiterhin recherchieren.

Mitglieder der Hochschule, Studierende wie MitarbeiterInnen, können mit dem VPN-Zugang unser umfangreiches Angebot an Online-Ressourcen nutzen. 

Während der Zeit der Schließung entstehen keine Säumnisgebühren für entliehene Medien.

Für dringende Rückfragen stehen wir Ihnen unter bibinfo(at)th-wildau.de oder Tel. +49 3375 508-123 zur Verfügung.

Über alle weiteren organisatorischen Fragen halten wir Sie über die Homepage auf dem Laufenden.

Die Hochschule prüft zu Beginn der kommenden Woche, welche Serviceleistungen der Bibliothek weiter angeboten werden können. Bitte haben Sie Verständnis für diese Einschränkungen in einer schwierigen Situation.

14.03.2020, 21:30 Unterstützung: Support-Team für E-Learning gebildetBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 14.03.2020, 21:30: Unterstützung für Lehrende: Support-Team für E-Learning gebildet

In Anbetracht der aktuellen, sehr speziellen Lehr- und Lernsituation hat sich im Zentrum für Qualitätsentwicklung (ZQE) kurzfristig ein "Support-Team" gebildet. Die Teammitglieder stehen als E-Learning-Beraterinnen und -Berater ("ELBen") zur Verfügung und unterstützen alle Lehrenden dabei, die derzeit ausgesetzten Präsenzveranstaltungen via E-Learning durchzuführen.  Die Angebote sind auf der eigens dafür aufgesetzten Webseite

unter https://www.th-wildau.de/elben/webinare/ zu finden. Die Lehrenden werden durch das Team während der nächsten Wochen so individuell wie möglich begleitet, so dass den Studierenden trotz der schwierigen äußeren Umstände eine bestmögliche Lernumgebung geboten werden kann.

13.03.2020, 18:00 - Hinweise zur Durchführung der Lehre im SoSe 2020Bereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 13.03.2020, 18:00 - Hinweise zur Durchführung der Lehre im SoSe 2020: Ziele, Maßnahmen, Organisation

Die Präsidentin informiert in einem Brief mit Stand 13.03.2020 alle Studierenden und Lehrenden der TH Wildau über die Durchführung der Lehre an der TH Wildau im Sommersemster 2020 im Nachgang zur Pressemitteilung des MWFK Brandenburg vom 13.03.2020 (siehe auch letztes Update 17:15)

Download Brief

13.03.2020, 17:15 - Aussetzung der Präsenzveranstaltungen an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 13.03.2020, 17:15 - Aussetzung der Präsenzveranstaltungen an der TH Wildau bis einschließlich 17.04.2020

Das MWFK hat bezüglich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg heute Nachmittag in einer Pressemitteilung Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus bekannt gegeben: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/

Daraus folgt, dass ab morgen, Samstag, 14.3.2020, bis einschließlich Freitag, 17.4.2020 keine Präsenz-Lehrveranstaltungen stattfinden dürfen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Prüfungen. Für den morgigen Tag bedeutet das: Alle Prüfungen können morgen stattfinden. Wichtig ist, dass die Studierenden weit genug voneinander entfernt sitzen und jeglichen Körperkontakt vermeiden.

Die Präsenz-Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen) entfallen. 

Hinweise dazu, welche weiteren Konsequenzen aus dieser Entscheidung folgen und wie wir an der TH Wildau mit diesen umgehen, wird in Kürze auf dieser Seite bekannt geben.

Leider war die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung nicht vermeidbar. 

12.03.2020, 17:30 - Pressekonferenz des Landes für 13.03.20, 16 Uhr angekündigtBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 12.03.2020, 17:30 - Pressekonferenz des Landes für 13.03.20, 16 Uhr angekündigt

Aktuell gibt es gegenüber den gestrigen Informationen keine Änderungen bezüglich des Vorlesungsbeginns und der derzeitigen Nachprüfungen.

Allerdings findet morgen um 16 Uhr eine Pressekonferenz des Ministerpräsidenten Woidke zum Thema „Corona-Pandemie“ statt. Für den Fall, dass sich daraus weitere Konsequenzen für die Brandenburger Hochschulen ergeben, wird die TH Wildau sofort an dieser Stelle informieren.

12.03.2020, 17:00 - Vorlage Home-Office-Vereinbarung, HygieneartikelBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 12.03.2020, 17:00 - Vorlage Home-Office-Vereinbarung, Verfügbarkeit Hygieneartikel

Home-Office:

Wie bereits gestern mitgeteilt, sind an der TH Wildau kurzfristig Home-Office-Vereinbarungen möglich.

Wir bitten Sie, das bereitgestellte Formular (hier klicken) zu verwenden.

Hygiene-Artikel:

Im Sachgebiet Technische Haus- und Betriebstechnik ist per sofort folgendes Material verfügbar:

  • Papierrollen (z.B. zur Reinigung von Türklinken o.ä.)
  • Einmalhandschuhe

Das heute gelieferte Desinfektionsmittel wurde an die Dekanate verteilt. 

Bei Bedarf an o.g. Material wenden Sie sich bitte an Herrn Detlef Krüger.

11.03.2020  - Dienstreisen/Exkursionen/Home-Office/Lehrdeputate/AbbrechnungBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 11.03.2020  - Dienstreisen, Exkursionen, Home-Office, Lehrdeputate bzw. Stundenabrechnung

Am heutigen Tag wurden weitere folgende Entscheidungen getroffen, über welche sie der Krisenstab der TH Wildau nachfolgend in Kenntnis setzen:

1. Dienstreisen

  • Dienstreisen werden bis einschließlich zum 13. April 2020 nicht genehmigt. Bereits genehmigte Dienstreisen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angetreten wurden, dürfen nicht durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt bereits angetretene Dienstreisen können wie beantragt abgeschlossen werden.  

  • In dringenden dienstlichen Fällen können Dienstreisen stattfinden. Dafür ist die dringende dienstliche Notwendigkeit schriftlich darzulegen und an kanzler@th-wildau.de zu senden. Der Kanzler der TH Wildau entscheidet abschließend unter Berücksichtigung der Notwendigkeit sowie der allgemeinen Situation.

  • Nicht durchgeführte Dienstreisen sind regulär abzurechnen. Bereits entstandene Kosten werden erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem geplanten Ende der Dienstreise zu erfolgen hat. Wir empfehlen daher, die Dienstreiseabrechnung kurzfristig einzureichen.

2. Exkursionen

  • Exkursionen werden bis einschließlich zum 13. April 2020 nicht genehmigt. Bereits genehmigte Exkursionen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angetreten wurden, dürfen nicht durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt bereits angetretene Exkursionen können wie beantragt abgeschlossen werden.  

  • Nicht durchgeführte Exkursionen sind regulär abzurechnen. Bereits entstandene Kosten werden erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem geplanten Ende der Exkursion zu erfolgen hat. Wir empfehlen daher, die Abrechnung kurzfristig einzureichen.

3. Home-Office

  • Tätigkeiten, welche grundsätzlich dafür geeignet sind, können außerhalb des Dienstortes erbracht werden. Hierfür ist lediglich eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzen erforderlich.
  • Die Arbeitszeiten, welche im Home-Office erbracht werden, sind mittels Bruttokorrektur im Zeiterfassungssystem zu korrigieren.
  • Wir bitten darum, sowohl die eigene Fürsorge als auch die dienstlichen Interessen zu beachten.
  • Die Home-Office-Regelungen gelten bis einschließlich dem 13. April 2020.

4. Lehrdeputate bzw. Stundenabrechnung

  • Der Krisenstab geht aktuell davon aus, dass der Vorlesungsstart des Sommersemesters 2020 wie geplant stattfinden wird. Dennoch bereiten wir uns darauf vor, dass zunehmend Lehrveranstaltungen in digitaler Form stattfinden werden. Darüber werden Sie in Kürze gesondert informiert. Mit Blick auf die Abrechnung gilt, dass ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplante Lehrveranstaltungen, die nun unter Nutzung von E-Learning-Instrumenten durchgeführt werden, auf das Lehrdeputat angerechnet werden.

  • Für Lehrbeauftragte gilt: Lehrveranstaltungen, die aufgrund einer Erkrankung der oder des Lehrenden ausfallen, können vollständig abgerechnet werden.

  • Diese Regelungen gelten bis einschließlich 13. April 2020.

5. Allgemeines

  • Über die weitere Dauer der Sonderregelungen berät der Krisenstab unter Abwägung der allgemeinen Situation.
  • Weitere Informationen werden zukünftig dieser Seite veröffentlicht. Über die Mailingliste erfolgen lediglich Hinweise auf entsprechende Updates der Webseite.

11.03.2020 - Umgang mit VeranstaltungenBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 11.03.2020 - Umgang mit Veranstaltungen

DE (English version below)

Angesichts der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus hat der Krisenstab der TH Wildau heute entschieden, dass ab morgen, Donnerstag, dem 12.3.2020, alle Veranstaltungen der Hochschule, die nicht der Aufrechterhaltung des Lehr- und Forschungsbetriebs dienen, abgesagt bzw. verschoben werden. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis zum 13.4.2020.

Hinweis für Semesterstart, Lehrveranstaltungen und Prüfungen/Nachprüfungen:

Die o.g. Regelung bezieht sich lediglich auf Konferenzen, Workshops usw., jedoch nicht auf die Lehrveranstaltungen/Prüfungen. Stand 11.03.2020 finden alle Nachprüfungen und auch der Semesterstart wie geplant statt!

Rückfragen dazu richten Sie bitte wie bereits kommuniziert an krisenstab(at)th-wildau.de.

10.03.2020 Infos für Rückkehrer aus Risikogebieten & Lehrende, Aufbau KrisenstabBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 10.03.2020

DE (English version below)

Angesichts der weiteren Verbreitung des Corona-Virus und des anstehenden Vorlesungsbeginns wurde an der TH Wildau ein eigens hierfür eingerichteter Krisenstab gebildet. Der Krisenstab beobachtet die tagesaktuellen Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit und steht in ständigem Austausch über das weitere Vorgehen.

Um der Ausbreitung des Virus zum Semesterstart bestmöglich entgegen zu wirken, benötigt die TH Wildau nun die Unterstützung aller Studierenden, Lehrenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule!

Regelungen für die Rückkehrer aus Risikogebieten

Für den Fall, dass Sie in den letzten Tagen aus einem der vom Robert-Koch Institut identifizierten Risikogebiete (aktuell China, Iran, Südkorea, Italien) nach Deutschland eingereist sind:

  • Informieren Sie bitte umgehend den Krisenstab der TH Wildau unter krisenstab(at)th-wildau.de!
  • Sollte Ihnen kein Kontakt mit infizierten Personen auf Ihrer Reise bekannt sein, bleiben Sie bitte dennoch für 10 Tage ab Wiedereinreise zu Hause und der TH Wildau fern.
  • Sollten Sie in Kontakt mit infizierten Personen gekommen sein, bleiben Sie bitte für 14 Tage zu Hause.
  • Wenden Sie sich in diesem Fall auch – zunächst telefonisch! – an eine der speziell eingerichteten Anlaufstellen (in Berlin derzeit sechs, siehe Auflistung weiter    unten).
  • Sollten Sie Krankheitssymptome aufweisen, wenden Sie sich unbedingt – zunächst telefonisch! – an eine Anlaufstelle!
  • Studierende und Lehrende, die aus einem der genannten Gründe der Hochschule vorerst fernbleiben müssen, informieren bitte neben dem Krisenstab auch ihre jeweiligen Studiengangsprecher/innen.
  • Sollten Studierende aus einem der genannten Gründe der Hochschule vorerst fernbleiben müssen, werden ihnen daraus keine prüfungstechnischen Nachteile  entstehen.

Weitere Informationen für alle Lehrenden:

  • Bitte berücksichtigen Sie die aktuelle Situation bei der Planung und Durchführung Ihrer semesterbegleitenden Prüfungen.
  • Um im Falle von auftretenden Infektionen Kontaktpersonen informieren zu können, bitten wir Lehrende, in Ihren Lehrveranstaltungen bis auf Weiteres Teilnahmelisten zu führen und aufzubewahren.
  • Um auf mögliche weitere Auswirkungen auf die Lehre vorbereitet zu sein, machen Sie sich bitte möglichst grundsätzlich mit den bestehenden Möglichkeiten zum E-Learning vertraut. Ansprechpartner hierzu finden Sie unter www.th-wildau.de/hochschule/zentrale-einrichtungen/zentrum-fuer-qualitaetsentwicklung/e-learning/.
  • Eine zusätzliche Informationswebseite mit Angaben zu nützlichen Tools befindet sich im Aufbau unter https://www.th-wildau.de/elben/webinare/.

Weitere Informationen und Empfehlungen:

  • Bitte beachten Sie weiterhin die in den früheren Informationsschreiben ausgeführten Hygienehinweise (gesammelt unter www.th-wildau.de/corona). Das Risiko einer Ansteckung kann unter anderem auch vermindert werden, wenn eigens mitgebrachtes Geschirr und Besteck verwendet wird.
  • Desinfektionsmittel wird in begrenztem Umfang in den Dekanaten zur Verfügung gestellt.
  • Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an krisenstab(at)th-wildau.de. Weitere Informationen zum Krisenstab und zum Thema Corona-Virus werden zukünftig regelmäßig aktualisiert unter auf dieser Seite veröffentlicht.

Aufbau des Krisenstabs:

Diese Arbeitsgruppe koordiniert, priorisiert, steuert und entscheidet über die folgenden Handlungsfelder:

  • Informationspolitik intern/extern (Beschäftigte/Gäste)
  • betriebliche und personelle Planung („Schlüsselfunktionen“)
  • Zutrittsregelungen intern/extern (Beschäftigte/Gäste)
  • Hygienemaßnahmen (Beschaffung, Verhaltensregeln)
  • Verhaltensregeln in Bezug auf Dritte/Dienstreisen
  • Auslösen erweiterter Telearbeit
  • ergänzende medizinische Planungen (Arzneimittel, Impfungen etc.) sowie
  • Rückkehr zur Normalität.

Mitglieder sind Frau Prof. Ulrike Tippe (Präsidentin), Herr Thomas Lehne (Kanzler), Frau Prof. Heike Pospisil (Dekanin des Fachbereichs INW) und Herr Mike Lange (Zentrum für Hochschulkommunikation). Beratend zur Seite stehen Frau Dr. Evelyn Klüssendorf-Mediger (Betriebsärztin) und Herr Prof. Marcus Frohme (Vorsitzender des Senats). Bei Bedarf werden auch andere relevante Stellen bzw. Personen zu Rate gezogen.

Updates Februar 2020

27.02.2020 - Prophylaktischen EmpfehlungenBereich öffnenBereich schließen

Update zum Corona-Virus vom 27.02.2020

Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der TH Wildau: 

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Studierende,

mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wir im Präsidium die aktuelle Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Corona Virus. Die hohe Dynamik dieser Entwicklung macht es erforderlich, tagesaktuell die Entwicklung zu bewerten und daraufhin zu überprüfen, wie wir als Hochschule mit der Situation umgehen müssen. Die Erarbeitung eines Notfallplans haben wir in Angriff genommen. Dabei befinden wir uns in engem Kontakt mit anderen Hochschulen und relevanten Institutionen.

Im Allgemeinen gibt es aktuell die folgenden prophylaktischen Empfehlungen:

  • Wir raten TH-Angehörigen von Reisen in Risikogebiete ab. (Dies gilt nicht nur angesichts der aktuellen Weltgesundheitslage, Informationen dazu finden Sie unter den u.a. Links)
  • Sofern Sie sich aktuell auf einer Dienstreise oder Exkursion befinden, bei der sich im Laufe der Reise oder im Nachgang der Reise herausstellt, dass diese in ein gesundheitliches Risikogebiet geführt hat, empfehlen wir eine Abstimmung mit der/dem jeweiligen Dienstvorgesetzten vorzunehmen. Es empfiehlt sich in diesem Fall zunächst 14 Tage von zu Hause aus zu arbeiten. Konkrete Regelungen haben wir zur Ausgestaltung dazu bisher nicht, so dass wir die Dienstvorgesetzten bitten, diesen Fall dem Kanzler der TH Wildau zu melden, um die Ausgestaltung der Regelung abzustimmen.
  • Sofern eine bereits genehmigte Dienstreise/Exkursion bevorsteht, zu der sich aktuell die Reiselage ändert, empfehlen wir dringend die Reise aus Gründen der Fürsorge gegenüber sich selbst, der Familie und Kolleginnen und Kollegen nicht anzutreten. Hinsichtlich etwaiger Stornokosten wenden Sie sich bitte an den Kanzler, Herrn Thomas Lehne.

Zudem bitten wir eindringlich um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Ein wichtiger Übertragungsweg sind Ihre Hände. Vermeiden Sie es deswegen, sich ins Gesicht zu fassen (vor allem in die Augen, den Mund, die Nase), insbesondere nach Kontakten in der Öffentlichkeit (Lichtschalter, Türklinken etc.) und verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung bzw. Verabschiedung
  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu kranken Menschen. Halten Sie zu hustenden Personen möglichst einen Abstand von 1,5m – 2m
  • Lüften Sie die Räume und waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife (hier bitte auch auf die Zwischenräume achten und Ringe abnehmen) - nutzen Sie dazu auch die bereitstehenden Desinfektionsspender
  • Achten Sie bitte auf eine gute Atemwegshygiene: Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit der Armbeuge abdecken
  • Verwenden Sie Taschentücher und entsorgen diese bitte sofort in geschlossenen Behältnissen

·       Bleiben Sie bitte bei Erkältungssymptomen ihrem Arbeitsplatz fern und benachrichtigen Sie Ihre/Ihren Dienstvorgesetzten.

  • Bei deutlichen Krankheitssymptomen (Reizhusten, hohes Fieber, Kopfschmerzen) insbesondere nach einem Aufenthalt in einem gesundheitlichen Risikogebiet wenden Sie sich umgehend an Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt!  Dort kann durch einen Bluttest eine eindeutige Diagnose gestellt werden.

Die Berliner Senatsverwaltung hat eine Hotline zu diesem Thema eingerichtet unter: 030 / 90 28 28 28

13.02.2020 - Dienstreisen RisikogebieteBereich öffnenBereich schließen

Information vom 13.02.2020

Der aufgrund des neuartigen Coronavirus von der Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar 2020 ausgerufene internationale Gesundheitsnotstand sowie die in diesem Zusammenhang bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen nach China veranlassen, die folgenden Regelungen zu treffen:

  • Dienstreisen von Beschäftigten nach China werden bis auf Weiteres nicht genehmigt.
  • Bereits genehmigte Dienstreisen sowie Reisen mit Studierenden nach China werden abgesagt bzw. verschoben. Dies wird mit den Betroffenen jeweils abgestimmt, insbesondere hinsichtlich etwaiger bereits entstandener Kosten.
  • Ich bitte alle Hochschulangehörigen, die seit dem 1. Januar 2020 von einem Chinaaufenthalt zurückgekehrt sind, sich bei der Hochschulleitung (unter praesidentin(at)th-wildau.de) zu melden, um für den Fall einer Erkrankung ggf. Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Virus an unserer Hochschule veranlassen zu können.
  • Veranstaltungen mit Gästen, die sich vorab und zeitnah in China aufgehalten haben, können an der TH Wildau bis auf Weiteres nicht stattfinden. Bereits geplante Veranstaltungen werden abgesagt bzw. verschoben. Auch hier erfolgt eine Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortlichen.

Bitte beachten Sie auch die in Grippezeiten üblichen Hygieneempfehlungen.