Duales Studium an der TH Wildau - Ablauf und Regelungen für Praxispartner
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Duales Studium an der TH Wildau - Ablauf und Regelungen für Praxispartner

Informationen zum dualen Studium für Praxispartner der TH Wildau

Mit unserem Angebot an dualen Studienformaten bieten wir Ihnen eine gute Möglichkeit, junge Talente frühzeitig an Ihr Unternehmen zu binden und passgenau für Ihr Unternehmen auszubilden. Sie gewinnen hochmotivierte, akademisch qualifizierte und praxisorientierte Nachwuchskräfte und können auf diesem Wege einem Fach- und Führungskräftemangel entgegenwirken.

Voraussetzungen für Praxispartner

Um dual Studierende im Unternehmen ausbilden zu können, sind einige Anforderungen zu erfüllen. Wichtig ist vor allem eine Ansprechperson im Unternehmen, die sich um die dual Studierenden und um deren Anliegen kümmert.

Vertragliche Regelungen

Das duale Studium wird durch mehrere vertragliche Beziehungen geregelt:

  • Kooperationsvertrag zwischen TH Wildau und Kooperationspartner bzw. Unternehmen
  • Ausbildungsvertrag (bei ausbildungsintegrierendem dualen Studienformat)
  • Bildungsvertrag (bei praxisintegrierendem dualen Studienformat)
  • Immatrikulation der Studierenden an der TH Wildau

1. KooperationsvertragBereich öffnenBereich schließen

Der Kooperationspartner und die TH Wildau schließen einen Kooperationsvertrag. Geregelt werden hier die Rechte und Pflichten von Hochschule und Kooperationspartner für das Studium.

Der Vertrag wird in der Regel vom Präsidium der Hochschule und der Geschäftsführung des Kooperationspartners unterzeichnet. Vor Unterzeichnung des Kooperationsvertrages prüfen wir gemeinsam anhand unserer Checkliste, inwieweit Ihr Unternehmen grundsätzliche Qualitätsstandards des dualen Studiums erfüllt.

2. Ausbildungsvertrag (bei ausbildungsintegrierendem Studienformat)Bereich öffnenBereich schließen

Während der Zeit der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag maßgeblich für die Beziehung zwischen dem Unternehmen und den Studierenden. Die dual Studierenden sind bei der Kammer registriert und bestreiten regulär die Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Die Kammern achten darauf, dass genügend Praxiszeit bis zur Abschlussprüfung erreicht wird. Der Bildungsvertrag ergänzt den Ausbildungsvertrag insbesondere hinsichtlich der Zeit nach Abschluss der beruflichen Ausbildung, d. h. die im Unternehmenden stattfindenden Praxiszeiten werden durch den Bildungsvertrag geregelt.

3. Bildungsvertrag (bei praxisintegrierendem Studienformat)Bereich öffnenBereich schließen

Mit den dual Studierenden schließt der Kooperationspartner einen Bildungsvertrag ab, in dem das Verhältnis zwischen dem Kooperationspartner und dessen Studierenden geregelt wird. Der Vertrag enthält arbeitsrechtlich relevante Punkte, u. a. die vereinbarte regelmäßige Vergütung, die die dual Studierenden vom Kooperationspartner erhalten. Der Bildungsvertrag ist Bestandteil der bei der Einschreibung an der TH Wildau vorzulegenden Dokumente.

4. DurchführungsplanBereich öffnenBereich schließen

In gemeinsamer Abstimmung wird zwischen dem Kooperationspartner und der Hochschule ein Durchführungsplan zur Verzahnung der Lerninhalte in Anlehnung an die Studienprüfungsordnung (SPO) erarbeitet. Der Durchführungsplan ist studiengangspezifisch und beinhaltet Module, in denen gemeinsam Lerninhalte vermittelt werden. Im Modulhandbuch sind die Lernziele beschrieben.

Ansprechpersonen Duales Studium

Kontakt

Birgit Sellmer (zentrale Ansprechpartnerin Duales Studium)

duales.studium(at)th-wildau.de

für Studieninteressierte

studienorientierung(at)th-wildau.de (Beratung zur Studienorientierung)

für Praxispartner

Prof. Dina Hannebauer (Verzahnung Lehrinhalte)