Studienbegleitendes Praktikum
Als Vorbereitung auf das Studium und um erste praktische Erfahrungen in den logistischen Abläufen eines Unternehmens zu sammeln, ist studienbegleitend in den Semesterferien eine Praktikumsphase von insgesamt 8 Wochen vorgesehen. Diese kann auch vor dem Studium absolviert werden.
Auf einen Blick
Art des Praktikums |
Pflichtpraktikum - Das studienbegleitende Praktikum stellt die Voraussetzung für den Antritt des Praxissemesters im 4. Semester dar. |
Rechtsgrundlage |
SPO §8 Abs. 1-4 (veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen Nr. 26/2017 vom 20.07.2017 sowie Nr. 08/2019 vom 29.04.2019) |
CP |
keine |
Beginn |
muss bis zum Ende des 3. Semesters nachweislich erbracht sein - es besteht die Option das Praktikum vor Beginn der Studienzeit zu absolvieren, eine Aufteilung in mehrere Abschnitte und auch auf mehrere Unternehmen/ Institutionen ist möglich |
Dauer |
8 Wochen bei Vollzeitbeschäftigung |
Anerkennung |
Einreichen der Praktikumsbescheinigung des Unternehmens im Original (aus der Art, Inhalt und Umfang des Praktikums hervorgehen) sowie Anfertigung und Einsenden des Praktikumsberichts im pdf (10-15 Seiten) als E-Mail an den/ die Praktikumsbeauftragten des Studienganges |
Nachweisfrist |
Sofern das Praktikum nicht bereits vor Antritt des Studiums absolviert wurde, müssen die genannten Nachweise zur Anerkennung bis zum Ende des 3. Semesters vorgelegt werden. |
Geeignete Branchen |
Warenwirtschaft, Disposition, Materialversorgung, Beschaffung, Transport/Umschlag, Lagerwesen |
Geeignete Unternehmen |
Speditionen, Eisenbahngesellschaften, ÖPNV-Gesellschaften, Hafenbetriebe, Handelsunternehmen, etc. Das Praktikum kann im In- oder Ausland absolviert werden. Die Studierenden bemühen sich selbst um einen geeigneten Praktikumsbetrieb. |
Weitere Hinweise: siehe auch Ordner "Informationen zum studienbegleitenden Praktikum" im Moodle-Kursraum:Organisatorisches zum Studiengang