FAQ Praktikumsorganisation für Betriebswirtschaft (B.A.) und Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)
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FAQ Praktikumsorganisation für Betriebswirtschaft (B.A.) und Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)

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FAQ zu Fragen rund ums Praktikum

 

Die Inhalte gelten gleichermaßen für die Studiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik (FB WIR)

Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie im moodle-Kurs Ihres Studien- und Jahrgangs (z.B. Informationsportal B16).

 

 

Praktikumsorganisation

Wie bzw. wo finde ich ein Praktikum?Bereich öffnenBereich schließen

Fragen Sie bei Firmen an, die Sie interessieren, ob diese Praktika anbieten. Recherchieren Sie im Internet nach entsprechenden Stellenangeboten.

Auf der Website des Stellentickets finden Sie unter anderem auch Praktikumsstellen, auf die Sie sich bewerben können.

 

Wie lauten die Zulassungskriterien zum Praktikum?Bereich öffnenBereich schließen

  • Der Praktikumsvertrag liegt spätestens 2 Wochen vor Beginn des Praktikums an der TH Wildau vor, damit dieser TH-intern geprüft werden kann (durch Hochladen Ihrer Unterlagen auf das moodle-Informationsportal Ihres Studienjahrgangs)
  • Die Praktikumszeit beträgt mindestens 12 Wochen (ohne Urlaub und/oder krankheitsbedingte Fehltage) mit mindestens 34 Stunden Arbeitszeit pro Woche (Vollzeit)
  • Der Inhalt der Tätigkeit sollte der eines Betriebswirts bzw. Wirtschaftsinformatikers (entsprechend Ihres Studiengangs) entsprechen
  • Benennung eines betrieblichen Betreuers und eines Hochschulbetreuers der TH Wildau

Kann ich mich vom Praktikum wie von einer Prüfung abmelden?Bereich öffnenBereich schließen

Eine Abmeldung vom Praktikum ist nicht möglich. Eine Verschiebung des Praktikums kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Ist es möglich das Praktikum zeitlich zu splitten?Bereich öffnenBereich schließen

Nein, das Praktikum soll in 12 aufeinanderfolgenden Wochen absolviert werden.

Kann ich das Praktikum in unterschiedlichen Firmen (z.B. 6 Wochen bei Firma A...Bereich öffnenBereich schließen

Kann ich das Praktikum in unterschiedlichen Firmen (z.B. 6 Wochen bei Firma A und 6 Wochen bei Firma B) absolviert werden?

 

Ziel des Praktikums ist es in einem Praktikumsbetrieb mindestens 12 Wochen lang den Tätigkeiten eines Betriebswirts bzw. eines Wirtschaftsinformatikers nachzugehen.

In Härtefallen (z.B. massiven Konflikten mit der Praxisstelle) wenden Sie sich bitte an den Studiengangssprecher oder die Koordinatoren.

Verlängern Feiertage die Praktikumszeit?Bereich öffnenBereich schließen

Nein.

Wie ist mit Urlaubstagen während des Praktikums umzugehen?Bereich öffnenBereich schließen

Das Praktikum umfasst 12 Wochen in Vollzeitbeschäftigung ohne Urlaubs/krankheitsbedingter Fehltage (PO §1 (1) S.2). Insofern müssten Sie Ihr Praktikum um die Anzahl Ihrer Urlaubstage verlängern.

Wie ist mit Krankheitstagen während des Praktikums umzugehen?Bereich öffnenBereich schließen

Prinzipiell gilt, dass krankheitsbedingte Fehltage an die Praktikumszeit angefügt werden müssen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Kann ich mein Pflichtpraktikum und meine Bachelorarbeit zeitlich tauschen?Bereich öffnenBereich schließen

Dieses Vorgehen wird von uns ausdrücklich nicht empfohlen, weil es nicht dem vorgesehenen Studienablauf entspricht, welcher die Bachelorarbeit als zusammenfassenden Abschluss des Studiums vorsieht.

Voraussetzung für die formale Beantragung der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens 75% der im gesamten Studium zu absolvierenden Leistungspunkte (abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit).

Wir würden empfehlen, den Verlauf Ihrer Bachelorarbeit nach Möglichkeit so zu planen, dass Sie alle anderen Leistungen spätestens zum Zeitpunkt der Begutachtung erbracht haben.

Wenn Sie genügend Credit Points erwirtschaftet haben, können Sie daher Ihre Bachelorarbeit vor dem Pflichtpraktikum schreiben. Lesen Sie dazu in der Rahmenordnung §26.

Beachten Sie die Abgabefristen für das Pflichtpraktikum und die Bearbeitungszeiten der Bachelorarbeit.

 

Fristen

Bis wann muss der Praktikumsvertrag in moodle hochgeladen sein?Bereich öffnenBereich schließen

Der Praktikumsvertrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Praktikums im entsprechenden moodle-Kurs hochgeladen sein.

Wann ist der Praktikumsbericht abzugeben?Bereich öffnenBereich schließen

Der Praktikumsbericht ist in der letzten Vorlesungswoche des 6. Semesters abzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Im Falle einer Verschiebung des Praktikums ist der Praktikumsbericht spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums einzureichen. Der Betreuer ist vor Antritt des Praktikums darüber in Kenntnis zu setzen.

Anmerkung: Ein nicht fristgerechtes Einreichen des Berichtes entspricht einer nicht erbrachten Prüfungsleistung und wird dementsprechend als „Nicht bestanden“ bewertet.

 

Was geschieht beim Nicht-Einhalten der Abgabefrist für den Praktikumsbericht?Bereich öffnenBereich schließen

Wenn Sie die Frist verstreichen lassen und den Bericht nicht rechtzeitig einreichen, haben Sie die erforderliche Prüfungsleistung nicht erbracht, was mit einem „nicht bestanden“ bewertet wird.

 

Anerkennung einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit

Ab wann kann ich einen Antrag auf Anerkennung stellen?Bereich öffnenBereich schließen

Wir empfehlen Ihnen einen Antrag frühestens zu Beginn des Semesters vor dem Praktikum (im Vollzeitstudium entspricht dies dem 5. Semester) zu stellen.

Muss ich für die Anerkennung einer beruflichen Tätigkeit bereits die vorge...Bereich öffnenBereich schließen

Muss ich für die Anerkennung einer beruflichen Tätigkeit bereits die vorgeschriebenen 408 Arbeitsstunden zur Frist Ende Oktober erbracht haben?

 

Ja, da im Vorpraktikumsbericht ein Nachweis über die bisher geleisteten Stunden enthalten sein muss.

Kann ich mir auch nach der Frist „Ende Oktober des 5. Semesters“ noch eine ...Bereich öffnenBereich schließen

Kann ich mir auch nach der Frist „Ende Oktober des 5. Semesters“ noch eine berufliche Tätigkeit oder abgeschlossene Berufsausbildung anerkennen lassen (nachträglich/verspätet)?

 

Nein.

Wenn meinem Antrag auf Anerkennung einer beruflichen Tätigkeit zugestimmt ...Bereich öffnenBereich schließen

Wenn meinem Antrag auf Anerkennung einer beruflichen Tätigkeit zugestimmt wurde, wie wurde dann mein Praktikumsbericht bewertet?

 

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wurde, dann wurde auch Ihr Bericht positiv (bestanden) bewertet.

 

Praktikumsvertrag

Wie sollte der Praktikumsvertrag aussehen?Bereich öffnenBereich schließen

Es gibt auf der Webseite einen Mustervertrag zum Herunterladen. (Er befindet sich auch im Anhang der Praktikumsordnung.)

Welche formalen Kriterien werden an den Praktikumsvertrag gestellt?Bereich öffnenBereich schließen

Die Kriterien finden Sie in der Praktikumsordnung (PO) §3 (4).
• Vertragspartner
• Beginn und Ende des Praktikums (min. 12 Wochen)
• Wöchentliche Arbeitszeit
• Art und Inhalt der Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung)
• Betreuer an der Praxisstelle
• Betreuer an der Hochschule

Sollte das Praxisunternehmen auf einen eigenen Praktikumsvertrag bestehen, müssen die fehlenden Angaben in einem separaten Schreiben angegeben werden und vom Unternehmen zur Kenntnis genommen werden (Unterschrift und Stempel). Dieses Anschreiben muss mit dem Vertrag in moodle hochgeladen werden.

Anmerkung: Dies gilt auch bei der Verwendung des Mustervertrags.

Wie lautet die Mindeststundenzahl pro Woche während des Praktikums?Bereich öffnenBereich schließen

Das Praktikum ist in Vollzeit zu absolvieren, d.h. Ihre Wochenarbeitszeit entspricht mindestens 34 Stunden.

Wo finde ich den Mustervertrag für das Pflichtpraktikum?Bereich öffnenBereich schließen

 

Der Mustervertrag befindet sich im Anhang der Praktikumsordnung (Amtliche Mitteilung: 3/2016 vom 18.01.2016) und umfasst 2 DIN A4-Seiten.

 

Des Weiteren kann der Mustervertrag auf der Webseite heruntergeladen werden.

Wo muss ich meinen Praktikumsvertrag abgeben?Bereich öffnenBereich schließen

Sie laden Ihren Praktikumsvertrag bitte spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums in moodle im Informationsportal Ihres Studien- und Jahrgangs hoch. Sollten Sie bis zum Beginn Ihres Praktikums nicht von uns hören/lesen, ist der Vertrag in Ordnung.

Hinweis: In Papierform ist der Vertrag nicht einzureichen.

Bis wann muss ich meinen Praktikumsvertrag abgeben?Bereich öffnenBereich schließen

Bis spätestens 2 Wochen vor dem Beginn Ihres Praktikums.

Darf ein firmeneigener Praktikumsvertrag genutzt werden?Bereich öffnenBereich schließen

Sofern der firmeneigene Praktikumsvertrag den formalen Anforderungen des Mustervertrags entspricht, ist auch dieser zulässig (siehe dazu: Punkt 2) "Welche formalen Kriterien werden an den Praktikumsvertrag gestellt?").

Kann das Praktikum auch in Form einer Werkstudententätigkeit absolviert werden?Bereich öffnenBereich schließen

Sofern es sich bei der Werkstudententätigkeit um eine Vollzeitbeschäftigung über einen Zeitraum von mindestens 12 Wochen handelt, kann auch ausnahmsweise eine Werkstudententätigkeit als Pflichtpraktikum anerkannt werden.

Wichtig: Der Arbeitsvertrag muss die formalen Kriterien des Musterpraktikumsvertrages erfüllen. Siehe dazu: Punkt 2) "Welche formalen Kriterien werden an den Praktikumsvertrag gestellt?".

Ist auch ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag als Praktikumsvertrag zulässig?Bereich öffnenBereich schließen

Sofern der Arbeitsvertrag die formalen Kriterien, die in der Vorlage des Praktikumsvertrages gefordert sind (u.a. Vollzeitbeschäftigung und Mindestlaufzeit), erfüllt, kann ausnahmeweise auch ein Arbeitsvertrag anerkannt werden.

Siehe dazu: Punkt 2) "Welche formalen Kriterien werden an den Praktikumsvertrag gestellt?".

Kann die Arbeit als Selbstständiger als Pflichtpraktikum angerechnet werden?Bereich öffnenBereich schließen

Dies ist ein sehr spezieller Fall. Wenden Sie sich bitte per Email (bw.wir@liste.th-wildau.de bzw. wi.wir@liste.th-wildau.de) direkt an uns und schildern Sie uns die Sachlage. Wir werden dann im Einzelfall darüber entscheiden.

Prinzipiell wird ein solider Nachweis der Vollzeitbeschäftigung benötigt, welche die Bestätigung durch eine dritte Person miteinschließt. Diese kann dann auch als externer Betreuer der „Praxisstelle“ fungieren. Der Nachweis ist dem Praktikumsbericht anzuhängen.

 

Praktikumsbescheinigung

Meine Firma möchte eine Bestätigung darüber, dass es sich bei dem Praktikum ...Bereich öffnenBereich schließen

Meine Firma möchte eine Bestätigung darüber, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung?

 

Betriebswirtschaft: Schreiben Sie uns bitte eine entsprechende Email an bw.wir@liste.th-wildau.de.

Wirtschaftsinformatik: Schreiben Sie uns bitte eine entsprechende Email an wi.wir@liste.th-wildau.de.

Wir werden die Bescheinigung aufsetzen und Ihr Studiengangssprecher wird die Bescheinigung unterschreiben. Sie erhalten anschließend eine E-Mail, wann und wo Sie Ihre Bestätigung abholen können.

 

Hochschulbetreuer

Wer darf mein Pflichtpraktikum von Seiten der Hochschule betreuen?Bereich öffnenBereich schließen

Die fachliche Betreuung erfolgt durch einen Professor oder eine andere an der TH Wildau prüfungsberechtigte Person, sofern diese einschlägig fachlich tätig ist.

Wie finde ich einen Hochschulbetreuer für mein Praktikum?Bereich öffnenBereich schließen

Es obliegt Ihnen, sich einen Dozenten des Fachbereichs Wirtschaft, Informatik und Recht als Betreuer für das Praktikum zu suchen. Halten Sie Rücksprache mit dem betreffenden Dozenten und geben Sie ihn im Praktikumsvertrag mit an.

Wenn Sie keinen Hochschulbetreuer benennen oder finden, weist Ihnen der Studiengangsprecher einen Betreuer zu.

Was macht der Hochschulbetreuer im Bezug auf das Praktikum?Bereich öffnenBereich schließen

Der Hochschulbetreuer ist für Ihre fachliche Betreuung während der Praxisphase zuständig. Mit ihm treffen Sie die notwendigen Vereinbarungen, in welcher Form Sie zum Beispiel Ihren Praktikumsbericht bei ihm einreichen.

Der Betreuer bewertet nach der Abgabe Ihren Bericht. Sie können mit ihm einen Einsichtstermin vereinbaren und sich ein entsprechendes Feedback holen.

 

Beginn des Praktikums

Wann kann ich frühestens mit meinem Pflichtpraktikum beginnen?Bereich öffnenBereich schließen

Das Praktikum kann nach dem Ende des Prüfungszeitraums des 5. Semesters beginnen (PO §1 (1) S.4).

Kann ich (zum Beispiel aufgrund eines Auslandssemesters) mein Praktikum zu ...Bereich öffnenBereich schließen

Kann ich (zum Beispiel aufgrund eines Auslandssemesters) mein Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt beginnen?

 

Prinzipiell können Sie Ihr Pflichtpraktikum jederzeit nach dem Ende des Prüfungszeitraums des 5. Semesters beginnen (PO §1 (1) S.4).

Beachten Sie die Abgabefrist des Praktikumsberichtes (PO §4 (2) S.2). Siehe dazu: Wann ist der Praktikumsbericht abzugeben und hochzuladen?

 

Verlängerte Praktikumszeit

Darf mein Praktikum länger als 12 Wochen sein?Bereich öffnenBereich schließen

Ihr Pflichtpraktikum umfasst mindestens 12 Wochen. Die Prüfungsleistung entspricht einer Praktikumszeit von 12 Wochen, nach denen der Praktikumsbericht zu erstellen und einzureichen ist.

Das Pflichtpraktikum ist im Vollzeitstudium für das 6. Semester vorgesehen ...Bereich öffnenBereich schließen

Das Pflichtpraktikum ist im Vollzeitstudium für das 6. Semester vorgesehen und der Praktikumsbericht ist bis spätestens in der letzten Vorlesungswoche abzugeben (und hochzuladen). Wenn mein Praktikum nun länger als die vorgeschriebenen 12 Wochen ist, bis wann muss der Praktikumsbericht abgegeben werden?

 

Die Prüfungsleistung des Praktikums umfasst 12 Wochen Vollzeitbeschäftigung. Unabhängig davon, ob Ihr Praktikum länger als 12 Wochen dauert, muss der Praktikumsbericht spätestens in der letzten Vorlesungswoche des 6. Semesters (im Vollzeitstudium) eingereicht werden. Der Bericht umfasst dann die bereits absolvierten 12 Wochen.

Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Siehe dazu auch: Wann ist der Praktikumsbericht abzugeben und hochzuladen?

Hinweis: Sie können in Ihrem Bericht darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes Ihr Praktikum noch nicht beendet ist und einen Ausblick auf noch vor Ihnen liegende Aufgaben geben.

 

Praktikumsbericht

Wo finde ich Informationen zum Praktikumsbericht?Bereich öffnenBereich schließen

Für Sie wurde ein Informationsblatt mit dem Titel „Informationsblatt zu Umfang und Inhalt des Praktikumsberichtes“ erstellt. Dieses enthält alle wesentlichen Eckdaten zum Bericht:
• Umfang und inhaltliche Formalien,
• Angaben zum Deckblatt,
• Hinweise zur Gestaltung des Praktikumsberichts,
• Abgabe des Berichtes.

Sie finden dieses Informationsblatt auf der Website und in moodle in Ihrem Informationsportal.

Wann ist der Praktikumsbericht abzugeben und hochzuladen?Bereich öffnenBereich schließen

Der Praktikumsbericht ist in der letzten Vorlesungswoche des 6. Semesters abzugeben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Im Falle einer Verschiebung des Praktikums ist der Praktikumsbericht spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums einzureichen. Der Betreuer ist vor Antritt des Praktikums darüber in Kenntnis zu setzen.

Anmerkung: Ein nicht fristgerechtes Einreichen des Berichtes entspricht einer nicht erbrachten Prüfungsleistung und wird dementsprechend als „Nicht bestanden“ bewertet.

Wie wird der Praktikumsbericht bewertet?Bereich öffnenBereich schließen

Der Bericht wird von Ihrem Hochschulbetreuer mit „Bestanden“ oder “Nicht bestanden“ bewertet.

Wann erfolgt die Bewertung des Berichts?Bereich öffnenBereich schließen

Nachdem Sie Ihren Bericht hochgeladen und bei Ihrem Betreuer abgegeben haben, wird er den Bericht innerhalb von 4 Wochen bewerten.

Kann ich meinen Praktikumsbericht einsehen?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, Sie haben das Recht nach der Bewertung des Berichts einen Einsichtstermin mit Ihrem Hochschulbetreuer zu vereinbaren und ein Feedback von ihm einzuholen.

 

Sonstige Fragen

Wo finde ich den Antrag an den Prüfungsausschuss?Bereich öffnenBereich schließen

Den Antrag finden Sie hier. Nach der Anmeldung mit Ihrem TH-Account können Sie das Dokument herunterladen.

Ich habe mein Praktikum angetreten, bin aber mit der Betreuung und/oder den ...Bereich öffnenBereich schließen

Ich habe mein Praktikum angetreten, bin aber mit der Betreuung und/oder den Aufgaben vor Ort nicht zufrieden? Kann ich meinen Praktikumsplatz wechseln? Kann ich mir bereits geleistete Wochen anerkennen lassen?

 

Ja, Sie können Ihren Praktikumsplatz in Rücksprache mit uns wechseln. Kontaktieren Sie uns unter bw.wir@liste.th-wildau.de bzw. wi.wir@liste.th-wildau.de und erläutern Sie die Gründe Ihres Wechselwunsches.

Sobald Sie einen neuen Praktikumsplatz und –vertrag haben, laden Sie diesen bitte auf moodle hoch.

Informieren Sie bitte auch Ihren Hochschulbetreuer über den Wechsel.

 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Email an bw.wir@liste.th-wildau.de (Betriebswirtschaft) und wi.wir@liste.th-wildau.de (Wirtschaftsinformatik) mit Ihrem Anliegen.

 

Stand: 2019-04-09; Verantwortlich: Veronika Leifels