Transparenterer Prozess und verbesserte Formulare zur Beantragung des Nachteilsausgleichs
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Transparenterer Prozess und verbesserte Formulare zur Beantragung des Nachteilsausgleichs
  • 20.10.2021
  • Mensch im Mittelpunkt , Wege aufzeigen , Aktuelle Entwicklung
  • Sebastian Stoye

Nach einer Regionalauswertung des Studentenwerks Potsdam (2016) gaben 13 Prozent der Studierenden an, dass sich ihre Gesundheitsbeeinträchtigung erschwerend auf das Studium auswirkt. So stellen beispielsweise Prüfungen besonders für Studierende mit Behinderung und/oder einer chronischen Krankheit eine mögliche Benachteiligung dar, die dank des sogenannten Nachteilsausgleichs jedoch abgemildert wird. An unserer Hochschule unterstützt die Beauftragte für Studieninteressierte und Studierende, Katja Wenger, die entsprechenden Zielgruppen. Zwei neue Formulare helfen zusätzlich bei der Antragstellung. Zudem wurde der Prozess Nachteilsausgleich in die Prozesslandkarte aufgenommen.

„Jeder Studierende, der wegen eine länger andauernden krankheitsbedingten Beeinträchtigung oder aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Zeit und Form abzulegen, kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser Antrag wird beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt“, sagt Katja Wenger, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

 

© Adobe Stock / TH Wildau

Studierende sollten möglichst frühzeitig, zu Beginn des Studiums und vor der Antragstellung zum Nachteilsausgleich, Kontakt mit ihr aufnehmen, um sich gegebenenfalls beraten zu lassen. „In einem Beratungsgespräch kann der Bedarf eines Nachteilsausgleiches besprochen und der Antragsprozess erläutert werden“, so Katja Wenger weiter.

Das ist neu

  • Ein erstes neues Formular können die Studierenden für den Antrag auf Nachteilsausgleich nutzen. Es findet sich hier in der News oder auf der Webseite der Beauftragten. Für eine bessere Einschätzung der Einschränkungen sollte zu jedem Antrag ein ärztlicher Nachweis oder eine Stellungnahme des/der psychologischen Psychotherapeuten/-inbeigefügt werden. Dieser Nachweis enthält nicht die genaue Diagnose des/der Studierenden. Sie gibt aber ausführliche und für einen Laien verständlich Auskunft über die Auswirkungen der Erkrankung oder Behinderung. Es sollte geschildert werden, wie der/die antragstellende Student/-in in dieser Prüfungssituation agieren würde. Die Fachperson kann damit einen Vorschlag für einen Nachteilsausgleich einbringen.
  • Ein zweites neues Formular bzw. Hinweisblatt hilft Ärztinnen und Ärzten bei der Konsultation. 

Der Antrag auf Nachteilsaugleich sollte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Optimal wären 10 Wochen vor Prüfungszeit.

 

Mehr Informationen zum Prozess

Der Prozess Nachteilsausgleich wurde in die Prozesslandkarte aufgenommen. Die Funktionsweise des Prozessportals CWA erklärt Ihnen das Video des Prozessmanagementteams.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch in der News vom 18. März.

Fachliche Ansprechpartner


	Dipl.-Pädagogin Katja Wenger

Dipl.-Pädagogin Katja Wenger

Evaluations und Change Management
Change Managerin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung

Tel.: +49 3375 508 534
Mail: katja.wenger@th-wildau.de
Web: www.th-wildau.de/zqm
Haus 13, Raum 220

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Redaktioneller Ansprechpartner


	Sebastian Stoye

Sebastian Stoye

Zentrum für Hochschulkommunikation
Interne Kommunikation & Referent der Präsidentin

Tel.: +49 3375 508 340
Mail: sebastian.stoye@th-wildau.de
Web: https://www.th-wildau.de/interne-kommunikation/
Haus 21, Raum A102

Präsidium: https://www.th-wildau.de/hochschule/praesidium

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