Wichtige Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie an der TH Wildau nach dem 11. Januar 2021

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30. Dezember 2020 | Corona-Update

Wichtige Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie an der TH Wildau nach dem 11. Januar 2021

Hinweise zum Coronoa-Virus
Virus 4835301 1920

(English version follows asap)

Wie angekündigt hat der Krisenstab zwischenzeitlich per Videokonferenz das weitere Vorgehen an unserer Hochschule hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie besprochen. Unter der Voraussetzung, dass die Regelungen der nach dem 10.01.2021 gültigen Eindämmungsverordnung dem nicht entgegenstehen, gelten an der TH Wildau ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

  • Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Übungen finden im gesamten restlichen Vorlesungszeitraum des WiSe 2020/21, d.h. bis zum 30.01.2021, ausschließlich online statt.
  • Spezielle Präsenzangebote (z.B. Labore mit hohem Praxisanteil, mündliche Prüfungen u.a.) sind mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Die Planung und die Kommunikation dieser Angebote an die Studierenden erfolgen individuell durch die jeweiligen Lehrenden in Abstimmung mit den Studiengangsprecherinnen und -sprechern sowie der Dekanin bzw. dem Dekan.
  • Die aktuelle Prüfungsplanung ab dem 01.02.2021 bleibt nach derzeitigem Stand bestehen.
  • Die aktuellen Homeoffice-Regelungen werden bis zum 31.01.2021 verlängert.

Sollten sich aufgrund der MinisterpräsidentInnenrunde Anfang Januar 2021 weitere Verschärfungen ergeben, müssen die Regelungen natürlich entsprechend angepasst werden. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich umgehend über die bekannten Kanäle informiert. Wir bitten Sie daher eindringlich, die oben genannten Festlegungen zu berücksichtigen; gleichwohl müssen wir uns alle darüber im Klaren sein, dass die MinisterpräsidentInnenrunde kurzfristig weitere Verschärfungen der Rahmenbedingungen zur Folge haben kann!

 

Weiterhin wurde – unabhängig von möglichen Änderungen der Rahmenbedingungen – beschlossen:

  • Die Präsidentin erlässt Anfang Januar 2021 eine Verfügung, die besagt, dass ein Nichtantreten bei einer Prüfung bis einschließlich zum 28.02.2021 nicht als Fehlversuch gewertet wird.
  • Der Krisenstab ist sich darüber im Klaren, dass die Lehrveranstaltungen mit hohem praktischem Anteil (z.B. Laborlehrveranstaltungen) in diesem Semester nur bedingt bzw. nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten bzw. können. Auch wenn uns Corona in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin beschäftigen wird, hoffen wir, dass sich insbesondere im kommenden Sommer die Lage ein wenig entspannt. Deswegen werden wir das gesamte SoSe 2021 (bis zum 31.08.2021) nutzen, um die im WiSe 2020/21 nicht oder nur in nicht ausreichenden Teilen stattgefundenen Veranstaltungen in angemessener Form nachholen zu können. Ziel ist, dass alle Studierenden die Chance erhalten, bis zum 31.08.2021 die für sie geplanten Lehrveranstaltungen aus dem WiSe 2020/21 zu absolvieren. Die konkreten Bedingungen dieser Maßnahme müssen noch festgelegt werden, doch möchten wir auf diese Weise einer zu großen Verlängerung der Studiendauer entgegenwirken und das bereits an dieser Stelle kommunizieren.

In diesem Sinne hoffen wir, Ihnen mit den genannten Informationen trotz der nach wie vor sehr dynamischen Situation in Bezug auf Corona etwas mehr Planungssicherheit geben zu können und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute und ein gesundes (!), erfolgreiches Jahr 2021!

Mehr Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus an der TH Wildau finden Sie hier: www.th-wildau.de/corona