Workshop zu rechtlichen und praktischen Fragen beim Mindestlohn am 7. Mai 2015 an der Technischen Hochschule Wildau

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17. April 2015 | Dipl.-Ing. Bernd Schlütter

Workshop zu rechtlichen und praktischen Fragen beim Mindestlohn am 7. Mai 2015 an der Technischen Hochschule Wildau

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro. Die damit zusammenhängenden rechtlichen und praktischen Probleme sind vielfältig. In einem Workshop am 7. Mai 2015 von 14.00 von 18.00 Uhr an der Technischen Hochschule Wildau (Haus 13 / Hofsaal) wird sich Prof. Dr. Peter Hantel, Experte für Öffentliches Recht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht (WIR), damit auseinandersetzen.

Die Veranstaltung wendet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Verbände. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Gilt der allgemeine Mindestlohn für alle Arbeitnehmergruppen oder gibt es Ausnahmen? Sind vertragliche Vorkehrungen sinnvoll? Welche Vergütungsbestandteile können bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden, und welche Haftungspflichten haben Auftraggeber für Arbeitnehmer von Subunternehmen? Der Referent wird auch die Themen Anmelde- und Dokumentationspflichten sowie Mindestlohn im grenzüberschreitenden und mobilen Arbeitnehmereinsatz und in Entsendungsfällen behandeln.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenpflichtig.

Fachliche Ansprechpartnerin:

Stefanie Radig

Technologietransfer- und Weiterbildungszentrum an der TH Wildau e.V.

Tel. +49 3375 508-235

twzev(at)twz-ev.org

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