Finanzierung
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Finanzierung

Möglichkeiten Ihr Studium zu finanzieren

Die Finanzierung des Studiums gehört zu den größten Hürden von internationalen Studierenden. Sie müssen bereits vor Ihrer Ankunft in Deutschland, bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass Sie ausreichende Mittel besitzen um Ihren Studienaufenthalt in Deutschland zu finanzieren.

Viele internationale Studierende suchen sich deswegen einen Job in Deutschland und verdienen sich etwas dazu. Schauen Sie nach Stellenangeboten für Studierede an der Hochschule oder in den Aushängen der Schaukästen auf dem Campus.

Das Arbeiten für internationalen Studenten/innen in Deutschland ist eingeschränkt und hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab, den Sie haben. Sie können auch einen Stipendium beantragen.

 

Arbeit während des Studiums

  • Internationale Studentierende aus nicht EU oder dem EWR kommen dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.
  • Wenn Sie mehr als 120 ganze bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde wiederum muss eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Wenn sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, müssen sie Steuern bezahlen.
  • Eine Ausnahme ist allerdings, die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen!
  • Für Sprachkursbesucher oder Studenten in studienvorbereitenden Maßnahmen gelten strengere Regelungen, als für reguläre internationale Studierende. Diese dürfen nur in den Ferien arbeiten.
  • Internationale Studierende aus dem EU oder EWR-Staaten, sowie der Schweiz, dürfen aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne eine besondere Genehmigung, so viel neben dem Studium arbeiten, wie Sie möchten. Aber aufgepasst! Genau wie für Studierende mit deutschem Pass gilt die 20-Stunden-Regel. Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss Versicherungsbeiträge bezahlen.

 

Praktika

Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit - selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120-Tage-Guthaben abgezogen.

Wenn Sie zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit einholen.

Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind.

 

Zusammenfassung

Tätigkeit

Zeitliche Begrenzung?

Genehmigung?

Abhängige Beschäftigung (zB in einem Restaurant)

120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr

Nein, außer wenn mehr als 120 Tage / 240 halbe Tage im Jahr gearbeitet wurde

Studentische Nebentätigkein

Nein

Nein, aber Information an zuständige Ausländerbehörde

Pflichtpraktika

Nein

Nein

Freiwillige Praktika

120/240-Tage Regel

Nein, außer wenn mehr als 120 Tage / 240 halbe Tage im Jahr gearbeitet wurde

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind vergleichbar mit anderen europäischen Ländern. Sie sollten monatlich ca. 850 Euro für Unterkunft und Versorgung zur Verfügung haben.

Ihre Lebenshaltungskosten hängen von Ihrem Lebensstil ab. Ihre monatlichen Ausgaben könnten in etwa so aussehen: 

Miete Wohnheim (inkl. Nebenkosten)

160 - 330 EUR

Miete WG (Berlin/Brandenburg)

200 - 500 EUR

Miete Einraumwohnung (Berlin/Brandenburg)

350 - 600 EUR

Semesterbeitrag (inkl. Ticket für öffentliche Verkehrsmittel Berlin/Brandenburg

~ 350 EUR (pro Semester)

Lebensmittel

160 EUR

Mittagessen in der Mensa

1,40 - 2,50 EUR

Abendessen auswärts

10 - 20 EUR

Kaffee

2 - 4 EUR

Bier

3 - 5 EUR

Laib Brot

~ 1 - 2 EUR

Flasche Mineralwasser (1,5l)

~ 0,50 - 1,50 EUR

Milch (1l)

~ 0,50 - 1,50 EUR

Coca Cola (1l)

~ 1 EUR

Krankenversicherung

~ 110 EUR

Telefon, Rundfunk-TV-Gebühren, Internet

30 EUR

Freizeit, Kultur, Sport

100 EUR

Kinokarte (Studententarif)

~ 8 - 15 EUR