Brandenburgischer Innovationsgutschein
Mit dem Förderprogramm "Brandenburgischer Innovationsgutschein" sollen Innovationsprojekte in Brandenburger kleinen und mittelständischen Unternehmen (inkl Handwerksbetrieben) unterstützt werden um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der KMU zu stärken. Dies soll erreicht werden durch:
- Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer von Forschungseinrichtungen in Unternehmen (BIG-Transfer)
- Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungprojekten (BIG-FuE)
- Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
- Unterstützung bei der Teilnahme an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten EU-Fördermaßnahmen (BIG-EU)
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (entsprechend EU-Definition, inklusive Handwerksbetriebe) mit Sit oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg und (außer für BIG-digital) die GRW-förderfähige Tätigkeiten ausüben und den Primäreffekt erfüllen.
Projektformen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins
Die Richtlinie beinhaltet mehrere Projektformen:
- kleiner BIG-Transfer
- großer BIG-Transfer
- BIG-FuE
- BIG-Digital
- BIG-EU
Kleiner und großer BIG-Transfer
Zur wissenschaftlichen Einstiegsarbeit sowie zur planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die im Zusammenhang mit der (Weiter-)Entwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistung-, Prozess- und Organisationsinnovationen steht.
Rahmenbedingungen des kleinen und großen BIG-TransferBereich öffnenBereich schließen
kleiner BIG-Transfer |
großer BIG-Transfer |
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Gegenstand der Förderung |
erstmaliger Wissenstransfer (Auftrags-FuE), wissenschaftliche Einstiegsarbeiten (Maßnahmen im Vorfeld der Forschung und Entwicklung) in Form von Machbarkeitsstudien |
wiederholter Wissenstransfer (Auftrags-FuE) |
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Durchführungszeitraum |
maximal sechs Monate |
maximal sechs Monate |
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Förderquote |
bis zu 100 % |
bis zu 50 % |
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Höhe der Förderung |
maximal 5.000,00 € |
maximal 15.000,00 € |
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förderfähige Ausgaben |
Leistung der Forschungseinrichtung |
Leistung der Forschungseinrichtung |
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Häufigkeit der Beantragung |
nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung |
einmal innerhalb von zwölf Monaten beantragbar |
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Zuwendungsgrundlage |
De-minimis-Beihilfe |
keine De-minismis-Beihilfe |
BIG-FuE
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die entwickelten Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sollen unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sein.
Rahmenbedingungen des BIG-FuEBereich öffnenBereich schließen
BIG-FuE |
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Gegenstand der Förderung |
kurzfristiges FuE-Projekt |
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Durchführungszeitraum |
maximal 24 Monate |
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Förderquote |
bis zu 50 % |
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Höhe der Förderung |
maximal 100.000,00 € |
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förderfähige Ausgaben |
Projektausgaben für eigenes Personal, FuE-Fremdleistungen, sonstige Ausgaben als Pauschale (60 % der Personalausgaben) |
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Häufigkeit der Beantragung |
mehrmals beantragbar, aber nur nach Verwertung der Projektergebnisse der vorherigen Förderung |
BIG-Digital
Zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen in den drei Modulen Beratung, Implementierung und Schulung.
Rahmenbedingungen des BIG-DigitalBereich öffnenBereich schließen
Modul "Beratung" |
Modul "Implementierung" |
Modul "Schulung" |
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Gegenstand der Förderung |
umfassende Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse hinsichtlich von Innovationspotenzialen durch Digitalisierung, Entwicklung dafür geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen |
Implementation individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen im eigenen Unternehmen |
die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter |
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Durchführungszeitraum |
maximal sechs Monate |
maximal 36 Monate |
implementierungs- begleitend maximal 36 Monate, separat maximal sechs Monate |
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Förderquote |
bis zu 50 % |
bis zu 50 % |
bis zu 50 % |
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Höhe der Förderung |
maximal 50.000,00 € |
maximal 500.000,00 € |
maximal 50.000,00 € |
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förderfähige Ausgaben |
ausschließlich Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen |
Personalausgaben, Ausgaben für Lieferungen und Leistungen, Pauschale 30 % auf Personalausgaben |
Ausgaben für notwendige externe Schulungsdienstleistungen |
BIG-EU
Für Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme
Rahmenbedingungen des BIG-EUBereich öffnenBereich schließen
BIG-EU |
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Gegenstand der Förderung |
Beratungsleistung EU-Antragstellung |
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Durchführungszeitraum |
maximal zwölf Monate |
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Förderquote |
bis zu 50 % |
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Höhe der Förderung |
maximal 8.000,00 € (als Leadpartner maximal 16.000,00 €) |
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förderfähige Ausgaben |
Auftrag an eine Dienstleistungseinrichtung |
Gültigkeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Brandenburgischen Innovationsgutscheins.
Ihre Anprechpersonen:
Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)