Informationen zur neuen Eindämmungsverordnung

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22. Januar 2021 | Corona-Update #3

Informationen zur neuen Eindämmungsverordnung

Hinweise zum Coronoa-Virus
Virus 4835301 1920

Das Land Brandenburg hat am 22. Januar 2021 die ab 23. Januar und bis einschließlich 14.02.2021 geltende neue Eindämmungsverordnung (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) erlassen. Für die TH Wildau bringt sie keine wesentlichen Änderungen mit sich, sodass die bisherige Prüfungsplanung bis 14. Februar 2021 wie angekündigt umgesetzt werden kann.

Alle Regelungen und/oder Änderungen, die nach dem 14. Februar 2021 gelten, werden kommuniziert, sobald der Hochschulleitung entsprechende Informationen dazu vorliegen.

Im Detail heißt das:

für Studierende und Lehrkräfte

  • Im Prüfungszeitraum ab dem 01.02. bis 14.02.2021 werden die geplanten Präsenzprüfungen angeboten. Die Planung und Durchführung der Prüfungen vor Ort erfolgt unter Wahrung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln sowie der Raumplanung (vgl. Mail vom 15.01.2021).
  • Im Zeitraum bis einschließlich 31.01.2021 gilt weiterhin die bisherige Regelung, dass Prüfungen nur bis zu einer Teilnehmerzahl von max. 5 Personen in Präsenz unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln durchführbar sind. Darüber hinaus finden Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Übungen weiterhin ausschließlich online statt. Ausnahmen bilden spezielle Präsenzangebote wie Labore mit hohem Praxisanteil (vgl. Studierenden-/Beschäftigten-Mail vom 30.12.2020).
  • Es wurden – wie auch informiert wurde – die Verfügungen der Präsidentin
    P01-2021 und P03-2021 erlassen, durch die die Abwesenheit von Prüfungsterminen (P01) und die Fristverlängerung für Bachelor- und Masterarbeiten (P03) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geregelt wurden.
     

für Beschäftigte

  • Die Eindämmungsverordnung nimmt besonders das Arbeiten im Homeoffice in den Fokus, um den Infektionsschutz für Beschäftigte noch einmal zu erhöhen. Die TH Wildau ist in diesem Punkt bereits sehr gut aufgestellt. Die aktuellen Homeoffice-Regelungen werden bis zum 14.02.2021 verlängert und bedürfen keiner gesonderten Schriftform.
  • Für Mitarbeitende, für die das Arbeiten im Homeoffice nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist und die deswegen noch vor Ort in Büros arbeiten, können zwischen den Arbeitsplätzen Plexiglaswände angeschafft werden. Bei entsprechendem Bedarf steht das Sachgebiet Bauangelegenheiten und Technischer Dienst, Frau Mirjam Belger, zur Verfügung.

Masken

Die neue Eindämmungsverordnung schreibt nun den Einsatz sog. medizinischer Gesichtsmasken, also z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken, vor. Die bisherigen Alltags- oder Communitymasken sind nicht mehr ausreichend.

Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Das heißt: In allen Gebäuden der TH Wildau sind ab 23.01.2021 medizinische Gesichtsmasken zu tragen. Am festen Arbeitsplatz wie gehabt nicht.

Für Studierende: Die TH Wildau verfügt über einen angemessenen Bestand an OP-Masken. Sollten Studierende über keine Maske mit den entsprechenden Anforderungen verfügen, bietet die Hochschule eine entsprechende Maske kostenlos an, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen. Die OP-Masken liegen an der Pförtnerei bereit.

Präsidentin Prof. Ulrike Tippe: "Wir sind nach wie vor in einer Situation, die uns allen sehr viel abverlangt und die uns täglich aufs Neue vor Herausforderungen stellt – und dennoch sehe ich, dass wir bei allen Schwierigkeiten, gerade im Hinblick auf die Prüfungszeit, gemeinsam Lösungen finden. Dafür danke ich Ihnen allen! Bleiben Sie gesund!"

Kontakt zum Krisenstab:

E-Mail: krisenstab@th-wildau.de

Mehr Informationen zum Thema Corona an der TH Wildau:

Allgemeine Corona-Seite: www.th-wildau.de/corona

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