Neue Verfügung des Landkreises Dahme-Spreewald

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29. Oktober 2020 | Corona Update

Neue Verfügung des Landkreises Dahme-Spreewald

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Hiermit möchte sie die TH Wildau auf die am 28.10.2020 veröffentlichte „Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald über die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald“ hinweisen.

Siehe dazu: https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt_33-2020.pdf).

Diese Verfügung besagt u.a., dass fortan „im Umfeld von 30 m um Bildungseinrichtungen“ die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Dies wird u.a. damit begründet, dass es dort „…zum Beginn und Schluss der Bildungsangebote regelmäßig zu erheblichen Ansammlungen von Schülern, Auszubildenden und Studierenden [kommt], wenn diese die Gebäude der Einrichtungen betreten oder verlassen“. Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau hat und darauf hingewiesen und gebeten, diese Information an Sie alle weiterzutragen. Entsprechende Hinweisschilder werden rund um unseren Campus aufgestellt, so dass jede/-r daran erinnert wird.

Bitte lesen Sie sich diese Verfügung gut durch, da sie sich auch auf andere Orte bezieht! Sie gilt bis auf Weiteres.

 

Weitere Informationen folgen im Verlauf des 30.10.2020 mit Veröffentlichung der neuen/geänderten Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung.