Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022

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07. Januar 2022 | Corona-Update #14

Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022

Hinweise zum Coronoa-Virus
Virus 4835301 1920

(English version)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr und nur das Beste für 2022.

Die Prüfungszeit stellt immer besondere Anforderungen an Sie als Teilnehmende und die Hochschule insgesamt – gerade im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Dennoch hoffen wir, dass wir in diesem Wintersemester in einer etwas besseren Ausgangssituation sind als bspw. vor einem Jahr.

Vor allem die Impfungen als maßgebliches Instrument zum Eigen- und Gemeinschaftsschutz, umfangreiche Testmöglichkeiten, ein abgestimmtes Hygienekonzept und unser achtsames und immer im Einklang mit der jeweils gültigen politischen Vorgabe agierende Vorgehen („Eindämmungsverordnung“) sowie nicht zuletzt die Erfahrungen der vergangenen Prüfungsperioden bestärken uns darin, auch diese Prüfungsperiode erfolgreich bewältigen zu können.

Auf diesem Weg möchten wir Sie darüber hinaus über die wichtigsten aktuellen Regelungen – vor allem hinsichtlich der kommenden und teilweise bereits laufenden Prüfungen – informieren:

Generelles

  • Die vorliegende Prüfungsplanung bleibt bestehen. Für den Fall, dass Studierende an einer Prüfung nicht teilnehmen können (z.B. aufgrund einer Erkrankung und/oder einer angeordneten Quarantäne) ist eine Krankschreibung erforderlich, damit der Prüfungsversuch nicht angerechnet wird. Aufgrund der pandemischen Situation kann in besonders begründeten Fällen beim jeweiligen Prüfungsausschuss ein Antrag auf Änderung der Prüfungsform gestellt werden. Bitte beachten Sie die hierfür einzuhaltenden Fristen bzw. erkundigen Sie sich in Ihrem jeweiligen Fachbereich danach.
  • Die Prüferinnen und Prüfer bitten wir angesichts der nach wir vor schwierigen Situation zeitnahe und flexible Nachprüfungsmöglichkeiten anzubieten.
  • Während der Prüfungen müssen gemäß unserem Hygienekonzept Raumlüftungen vorgenommen werden. Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an eine jahreszeitlich angepasste Kleidung – vielleicht ist auch „ein Pullover/eine Jacke“ mehr nötig.

Tragen von Masken

  • Für alle Präsenzveranstaltungen, also auch Prüfungen, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) während der gesamten Veranstaltung. Das gilt auch, wenn sich die Teilnehmenden an ihrem Platz befinden (vgl. Update vom 25.11.2021 auf www.th-wildau.de/corona).
  • Generell empfiehlt der Krisenstab das Tragen einer FFP2-Maske.

3G-Regel

  • Auch die Prüfungen unterliegen – wie jede Präsenzveranstaltung auch – der 3G-Regel. Das heißt: Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen, die einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzeigen müssen.
  • Für einen Negativtest ist die Vorlage eines Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) oder eines PCR-Tests nötig. Die Testung mittels eines Antigen-Schnelltests darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Eine PCR-Testung darf davon abweichend maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Die Prüfenden haben das Recht und die Pflicht, den 3G Status der Studierenden vor Beginn der Prüfung persönlich zu überprüfen. Bitte planen Sie diesen zeitlichen Mehraufwand ein bzw. erscheinen mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf im jeweiligen Raum.

Hier eine Übersicht möglicher Teststationen für die kostenlosen Bürgertests:

Für wen gilt die Testpflicht?

  • Die Testpflicht gilt nur für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte oder genesene Personen müssen dennoch ihren Impf-/Genesenen-Nachweis bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Eine zusätzliche Testung ist nicht notwendig und darf auch nicht als weitere „Zugangsvoraussetzung“ für Präsenzveranstaltungen verlangt werden.
  • An der Pförtnerei, Haus 13, stehen nach wie vor Selbsttests zur Verfügung. Diese können als zusätzliche Absicherung von allen Studierenden sowie Kolleginnen und Kollegen eigenverantwortlich und freiwillig genutzt werden. Auch von geimpften oder genesenen Personen. Sie gelten aber nicht als Testnachweis im Sinne der o.g. Testpflicht.

Alles Gute, viel Erfolg, und bleiben Sie gesund!

 

Mehr zum Thema Corona: www.th-wildau.de/corona