Wichtige Informationen zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit (Rückkehrende aus Risikogebieten)

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19. Februar 2021 | Corona Update #6

Wichtige Informationen zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit (Rückkehrende aus Risikogebieten)

Corona Risikogebiete
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Zum bevorstehenden Beginn der vorlesungsfreien Zeit möchte der Krisenstab Beschäftigte und Studierende der TH Wildau an die folgenden Hinweise und Regelungen für Rückehrende aus Risikogebieten erinnern. Diese wurden bereits im vergangenen August 2020 in den Informationen zum Wintersemester (dort im Abschnitt 7) veröffentlicht und sind nach wie vor gültig:

  • Grundsätzlich gilt für Rückkehrende aus internationalen Risikogebieten die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg. Die dortigen Bestimmungen sind von Beschäftigten und Studierenden der TH Wildau, die sich in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, unbedingt zu beachten! Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, informieren Sie bitte in jedem Fall auch den Krisenstab unter krisenstab(at)th-wildau.de.
  • In Bezug auf private Reisen liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich der oder des Reisenden, sich vor der geplanten Reise zu informieren, ob es sich bei dem Reiseziel um ein Corona-Risikogebiet handelt. Maßgeblich sind in diesem Kontext die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die beim RKI veröffentlichten Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI.
  • Für Beschäftigte der TH Wildau bedeutet eine bewusste Reise in ein Risikogebiet und die damit einhergehende Inkaufnahme der anschließenden Quarantäneanordnung einen Verstoß gegen die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis und hat Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Weitere Details sind dem Schreiben des Kanzlers vom 04.08.2020 zu entnehmen.
  • In diesem Kontext werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte, die sich seit dem 01. Juli 2020 in einem Risikogebiet aufgehalten haben, angewiesen, diesen Aufenthalt dem Kanzler der TH Wildau zu melden. Die Meldung beschränkt sich hierbei auf den Zeitraum, die Bestätigung des Aufenthaltes in einem Risikogebiet und das Datum, zu welchem dieses Gebiet als Risikogebiet eingestuft wurde. Des Weiteren ist mitzuteilen, ob eine Quarantäne angeordnet wurde. Im Anordnungsfall ist der Zeitraum der Quarantäne anzugeben. Die Meldungen und die ergänzenden Unterlagen senden Sie bitte an kanzler(at)th-wildau.de.

 

Weiterhin möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aktuelle, bis zum 07. März gültige Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg keine weiteren Änderungen für unseren derzeitigen Hochschulbetrieb nach sich zieht. Über etwaige Änderungen in der Zukunft informieren wir, sobald diese bekannt sind.

 

Kontakt zum Krisenstab:

E-Mail: krisenstab@th-wildau.de

Mehr Informationen zum Thema Corona an der TH Wildau:

Allgemeine Corona-Seite: www.th-wildau.de/corona

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