Neuigkeiten
Aktion Mensch: Mentee-Platz bei MentorMeBereich öffnenBereich schließen
Die Aktion Mensch bietet durch die Kooperation mit der MentorMe gGmbH einer Frau mit einer Behinderung die Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten, ihre Positionierung im Job und ihr Netzwerk weiterzuentwickeln. Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober möglich.
Unsere Beratung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen oft angepasste Studienbedingungen angepasst an ihr Handicap, an ihre speziellen Bedürfnisse, an ihre individuelle Situation.
Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstütze ich Sie gern bei Fragen u. A. zu diesen Themen:
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Zulassung
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Nachteilsausgleich
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Prüfungsbedingungen
Es ist hilfreich, wenn Sie sich schon vor Abgabe Ihrer Bewerbung mit mir in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam alle relevanten Angelegenheiten frühzeitig regeln können.
Sie können gern über unsere Buchungsseite zur Live-Beratung, per Telefon (03375 508 534) oder
per E-Mail an katja.wenger(at)th-wildau.de einen Termin vereinbaren.
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und LeistungsnachweisenBereich öffnenBereich schließen
Viele Studierende können die Leistungsnachweise wegen ihrer Beeinträchtig nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Sie brauchen zeitlich und/oder formal modifizierte Bedingungen. Das gilt für alle Leistungsnachweise im Studiums: insbesondere für Klausuren, Referate, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Berichte und Abschlussarbeiten.
In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist.
Vorgehen:
- 1. Studierende stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei dem zuständigen Prüfungsausschuss und begründen diesen durch Gegebenheiten, Erfahrungen und Erlebnisse (z. B. auch aus der Schulzeit). Nachgewiesen werden muss, wo eine Benachteiligung bei der aktuellen Prüfungsform vorliegt und welche Maßnahme diese Benachteiligung ausgleichen könnte.
- 2. Einbringen eines ärztlichen Nachweises zur Vorlage beim zuständigen Prüfungsausschuss. Dieser ärztliche Nachweis enthält nicht die genaue Diagnose des/r Studierenden. Sie gibt ausführliche und für einen Laien verständliche Auskunft über die Auswirkungen der Erkrankung oder Behinderung. Dieser Nachweis dient als wichtigste Entscheidungsgrundlage über einen Nachteilsausgleich, der Studierenden mit einer Beeinträchtigung ein Studium entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten ermöglichen soll. Das Formular/Hinweisblatt für ärztliches Fachpersonal und Psychotherapeut/innen können Sie zur Vorlage bei der Konsulation Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin oder Ihrer Psychotherapeut/in nutzen.
Nachteilsausgleich - Beitragsbefreiung vom SemesterticketBereich öffnenBereich schließen
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können sich von den Beiträgen für ein Semesterticket befreien lassen, wenn sie gemäß Schwerbehindertenausweis Anspruch auf freie Beförderung haben oder aufgrund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
Bitte reichen Sie hierfür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages im Sachgebiet Haushalt ein.
Weitere Angebote
Sozialberatung vom Studentenwerk PotsdamBereich öffnenBereich schließen
Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam unterstützt Studierende der TH Wildau darin, alle mit dem Studentenstatus verbundenen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu klären.
Insbesondere werdende Mütter, Studierende mit Kind, ausländische Studierende und Studierende mit Handicaps können sich vertrauensvoll an die Sozialberatungsstelle wenden.