Berufungskommission
Blick auf Campus

Berufungskommission

Mitglieder der Berufungskomission

Einer Berufungskommission gehören in der Regel an:

  • drei Vertreter/innen der Gruppe der Hochschullehrer/innen, die das zu besetzende Fach angemessen repräsentieren
  • ein/e von der/dem Präsident/in bestimmten Hochschullehrer/innen
  • ein/e Vertreter/in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
  • ein/e Vertreter/in der Gruppe der Studierenden
  • eine hochschulexterne sachverständige Person

Der Grundsatz der Professoren/innenmehrheit nach § 59 Absatz 1 BbgHG ist zu wahren.

Mindestens 40 vom Hundert der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein, darunter mindestens eine Hochschullehrerin.

Zudem können dem Berufungsverfahren folgende Personen mitwirken:

  • Vertreter/in der nicht-akademischen Mitarbeiter/innen als nichtstimmberechtigtes Mitglied
  • Gleichstellungsbeauftragte
    Als beratendes Mitglied gehört die Gleichstellungsbeauftragte der TH Wildau der Berufungskommission an. Dies soll ein qualitätsgesichertes Berufungsverfahren gewährleisten, wobei die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen ist. Die TH Wildau ist bemüht, den Anteil von qualifizierten Wissenschaftlerinnen im Lehrkörper zu erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die TH Wildau ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
  • Beauftragte für Hochschulangehörige mit Behinderung
    Im Falle von Bewerbungen von Menschen mit Behinderung ist die Beauftragte oder der Beauftragte für Hochschulangehörige mit Behinderung im Berufungsverfahren zentral beteiligt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Berufungsbeauftragter
    Die Berufungskommission wird von dem Fachbereichsrat beschlossen und durch einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden geleitet. Hier finden Sie den oder die Berufungskommissionsvorsitzenden der derzeit laufenden Berufungsverfahren. Die Berufungskommission erstellt anhand ausgewählter Kriterien, einer hochschulöffentlichen Präsentation und hochschulexterne vergleichende Gutachten einen Berufungsvorschlag mit ein bis drei Bewerberinnen und Bewerbern.